Nebenkostenabrechnung

Vereinbaren Mieter und Vermieter, dass der Mieter ergänzend zur Kaltmiete die entstehenden Nebenkosten trägt, muss der Vermieter diese Kosten jährlich in einer Nebenkostenabrechnung abrechnen. Existiert keine solche Vereinbarung, trägt der Vermieter die Nebenkosten selbst. Welche Nebenkosten auf den Mieter umgelegt werden können, ist § 2 Nr. 1 - 17 der Betriebskostenverordnung zu entnehmen. Der Abrechnungszeitraum muss nicht identisch mit dem Kalenderjahr sein, meist bietet sich dieses Vorgehen jedoch an. Welche Angaben in der Abrechnung enthalten sein müssen, ist in § 259 BGB geregelt. Um wirksam zu sein, muss die Abrechnung für den Mieter als durchschnittlich gebildeten Menschen rechnerisch und logisch nachvollziehbar sein.

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