Als Eigentümer haben Sie grundsätzlich jederzeit die Möglichkeit, Ihre Immobilie in Soest, Arnsberg oder Lippstadt zu verkaufen. Das gilt auch dann, wenn Sie die Immobilie nicht selbst bewohnen, sondern vermieten. Um den Verkauf zu erleichtern, gibt es jedoch einige Dinge zu beachten. Das Wichtigste haben wir für Sie zusammengefasst.
Es ist zwar nicht ausgeschlossen, aber in der Regel interessieren sich nur wenige Selbstnutzer für Mietimmobilien, da sie diese (zunächst) nicht selbst bewohnen können. In den meisten Fällen sind Kapitalanleger die Zielgruppe für Mietimmobilien – und diese kalkulieren sehr genau. Zahlen zum Renditepotenzial und Fakten zum Markt sind für diese Käufergruppe von großer Relevanz. Dies sollte bei der Vermarktung berücksichtigt werden.
Die Zielgruppe ist bei der Preisgestaltung immer wichtig. Bei Investoren aber ganz besonders, denn sie erreicht man weniger über Emotionen und Wohngefühl. Sie wollen wissen, ob sich die Investition in eine vermietete Immobilie lohnt – und damit der Preis gerechtfertigt ist. Eine Wertermittlung bietet dafür eine neutrale und sichere Grundlage.
Wenn Sie eine vermietete Eigentumswohnung verkaufen wollen, sollten Sie auch die Eigentümergemeinschaft informieren. Möglicherweise hat ein Miteigentümer Interesse, die Wohnung zu erwerben. Außerdem spielen für den Verkauf verschiedene Unterlagen eine Rolle, die die Eigentümergemeinschaft bzw. der WEG-Verwalter zur Verfügung stellen sollte (Teilungserklärung, Jahresplan, Wirtschaftsplan etc.).
Eine frühzeitige Information des Mieters über die Verkaufsabsicht kann den Prozess erleichtern. Es ist durchaus möglich, dass der Mieter selbst an einem Kauf interessiert ist. In jedem Fall sollte er sich kooperativ zeigen, z. B. bei der Anfertigung von Fotos oder bei Besichtigungsterminen.
Auch dies ist ein sehr wichtiger Punkt beim Verkauf einer vermieteten Immobilie: Das Mietverhältnis ändert sich durch den Verkauf nicht. Das bedeutet zum einen, dass Sie dem Mieter nicht wegen der Verkaufsabsicht kündigen dürfen, und zum anderen, dass der neue Eigentümer in alle Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis eintritt. Grundsätzlich steht es dem neuen Eigentümer dann frei, dem Mieter wegen Eigenbedarfs zu kündigen und die Immobilie selbst zu bewohnen.
Der Aufwand für den Verkauf, insbesondere von Mietwohnungen, ist nicht zu unterschätzen. So müssen Sie den Kaufinteressenten verschiedene Unterlagen vorlegen (z. B. laufende Mietverträge, Protokolle von Eigentümerversammlungen). Sie müssen aber auch die Privatsphäre der Mieter wahren und dabei gesetzliche Vorschriften beachten. Sie dürfen beispielsweise nicht einfach die vermietete Wohnung betreten und Fotos machen.
Als Profis für den Immobilienverkauf in Soest, Arnsberg und Lippstadt unterstützen wir Sie gerne bei Ihrem Vorhaben und sorgen für einen reibungslosen und rechtssicheren Ablauf.