Gepfl. 2 Zimmer-Maisonette-Wohnung im 1. + 2. OG in Heide/Süd, Kreis Dithmarschen
ImmoNr | 2025128 |
Nutzungsart | Wohnen |
Vermarktungsart | Miete |
Objektart | Wohnung |
Objekttyp | Maisonette |
PLZ | 25746 |
Ort | Heide |
Land | Deutschland |
Baujahr | 1997 |
Wohnfläche | 82 m² |
Anzahl Zimmer | 2 |
Anzahl Schlafzimmer | 1 |
Anzahl Badezimmer | 1 |
Befeuerung | Gas |
Heizungsart | Zentralheizung |
Stellplätze | 1 Carport à 35 € (Miete) |
Kaltmiete | 625 € |
Nebenkosten | 100 € |
Kaution | 1.875 € |
Objektbeschreibung
Die Maisonette-Wohnung (1. + 2. OG) befindet sich in einer ruhigen, gefragten Wohnlage in Heide/Süd, Kreis Dithmarschen. Sie besteht aus 2 Zimmern, einer Küche, die mit einer gepflegten Einbauküche versehen ist (einem Ceranfeldherd, einem Backofen, einer Dunstabzugshaube, einem Kühlschrank und Einbauschränken), einem Duschbad und hat eine Wohnfläche von ca. 82 m². Dem Objekt ist ein Carport mit Abstellraum zugeordnet. “Besichtigung lohnt!“
Für das Gebäude ist ein Endenergieverbrauchsausweis ausgestellt, Endenergieverbrauch 85,8 kWh (m²a), Baujahr Anlagentechnik 1997, Energieeffizienzklasse C.
Energieausweis
Art: Verbrauchsausweis
Gültig bis: 25.06.2028
Endenergieverbrauch: 85.80 kWh/(m²*a)
Baujahr lt. Energieausweis: 1997
Wesentlicher Energieträger: Gas
Klasse: C
Energieausweis
Energieausweis | Verbrauchsausweis |
Energieausweis gültig bis | 25.06.2028 |
Endenergieverbrauch | 85,8 kWh/(m²a) |
Ausstattung
Lage
Heide ist Kreisstadt, hat ca. 22.000 Einwohner + Umlandgemeinden, Fachhochschule, Westküstenklinikum, gute Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Apotheken, etc. sowie gute Sport- und Freizeitmöglichkeiten, z.B.: Hallenbad, Tennis, etc. Nach Hamburg ca. 1 Autostunde über BAB, zur Nordsee ca. 15-20 Autominuten.
Sonstige Angaben
Die Verbrauchskosten für Gas, Wasser und Strom werden direkt an die Versorgungsträger gezahlt.
Die genannten Angaben beruhen auf uns von den Eigentümern zur Verfügung gestellten Daten. Eine Prüfung der Angaben fand durch unsere Firma nicht statt.
Der Vermieter wünscht einen wechselseitigen Verzicht auf das Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages über einen Zeitraum, welcher 2 Jahre des Mietverhältnisses (ab Mietbeginn) abdeckt. Nach Ablauf dieses Zeitraumes ist eine ordentliche Kündigung wechselseitig erstmalig möglich.