Scheidung - Was passiert mit der gemeinsamen Immobilie?

Sie haben sich dazu entschieden, sich scheiden zu lassen, aber was passiert jetzt mit dem gemeinsamen Haus oder der Wohnung? Die Beantwortung dieser Frage kann schwierig und emotional belastend sein. Welche Optionen Sie in Betracht ziehen können, zeigen wir Ihnen in diesem Beitrag. Gerne unterstützt Sie das Team von Dehrendorf Immobilien dabei, die bestmögliche Lösung für Ihre Situation zu finden.

Option 1: Verkauf des gemeinsamen Eigentums

Wenn sich die Ehepartner entscheiden, das gemeinsame Eigentum zu verkaufen, kann dies eine gute Option sein, um schnell finanzielle Stabilität zu erlangen. Der Verkauf des Eigentums kann einen profitablen Erlös erbringen, der dann aufgeteilt und für einen Neustart genutzt werden kann. Bei vielen Paaren ist diese Möglichkeit beliebt, weil so mit der Immobilie und auch der Ehe abgeschlossen werden kann und sich keine zukünftigen Verpflichtungen mehr ergeben. 

Bedenken Sie jedoch, dass der Verkaufsprozess zeitaufwendig und stressig sein kann. Besonders, wenn zeitgleich eine neue Immobilie gesucht werden muss. Ein Makler wie wir von Dehrendorf Immobilien unterstützt Sie gerne beim Verkauf und der anschließenden Suche in Detmold und Umgebung. 

Option 2: Eine Person kauft die andere aus

Modellhaus

Eine weitere Möglichkeit, die gemeinsame Immobilie bei einer Scheidung aufzuteilen, besteht darin, dass eine Person die andere auszahlt und das Eigentum für sich behält. Gerade wenn Kinder involviert sind, kann es für diese angenehm sein, mit einem Elternteil in der vertrauten Umgebung zu bleiben. Der Auszahlungsbetrag wird normalerweise durch eine Schätzung des aktuellen Marktwerts der Immobilie und der finanziellen Beteiligung jedes Ehepartners bestimmt. Es ist jedoch wichtig, die finanziellen Auswirkungen dieser Entscheidung sorgfältig zu prüfen, um sicherzustellen, dass die Person, die ausbezahlt wird, einen fairen Anteil erhält und nicht zu einem späteren Zeitpunkt finanziell belastet wird. Der Partner, der die Immobilie behält, sollte ebenfalls die finanzielle Situation genau prüfen, da Nebenkosten und Rücklagen für Instandhaltungen unter Umständen nun alleine getragen werden müssen.

Option 3: Beibehaltung des gemeinsamen Eigentums

In manchen Fällen bietet es sich an, die Immobilie gemeinsam zu behalten. Diese Option kann sinnvoll sein, wenn beide Ehepartner emotional stark an der Immobilie hängen und sich weiterhin gut verstehen. Wer sich gemeinsam um Instandhaltungen und bürokratische Angelegenheiten kümmern möchte, kann dann von der Immobilie als gemeinsame Wertanlage profitieren, die vermietet werden kann. Möchten Sie einzelne Aufgaben abgeben, sind wir Ihr passender Ansprechpartner. In seltenen Fällen entscheiden sich Paare für einen Umbau, um in getrennten Wohneinheiten weiterhin in der Immobilie zu bleiben. Ob dies baulich möglich ist, verraten Ihnen Fachleute.

Sie wünschen eine persönliche Beratung und eine Begleitung beim anschließenden Prozess? Wir stehen in dieser herausfordernden Zeit an Ihrer Seite. Kontaktieren Sie uns!

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