Eine Scheidung ist eine emotional und oft auch finanziell belastende Angelegenheit. Besonders kompliziert wird es, wenn die Ehepartner eine gemeinsame Immobilie besitzen. Die Frage, was mit der Immobilie nach der Scheidung geschehen soll, kann zu Konflikten und Unsicherheiten führen. Soll die Immobilie verkauft werden oder soll einer der Partner die Immobilie behalten? Wie wird der Wert der Immobilie ermittelt und wie werden die Schulden aufgeteilt? Diese und weitere Fragen müssen geklärt werden, um eine faire und reibungslose Aufteilung der gemeinsamen Immobilie zu gewährleisten.
Die Rechtslage bei einer Scheidung mit gemeinsamer Immobilie ist komplex und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich gilt, dass die Immobilie beiden Ehegatten gemeinsam gehört, sofern sie während der Ehe erworben wurde. Im Falle einer Scheidung muss die Immobilie daher aufgeteilt werden. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie z. B. den Verkauf der Immobilie und die Aufteilung des Erlöses oder die Übertragung der Immobilie auf einen der Ehegatten. Die Rechtslage kann jedoch von Fall zu Fall sehr unterschiedlich sein. Es empfiehlt sich daher, einen auf Familienrecht spezialisierten Anwalt zu konsultieren.
Sie lassen sich scheiden und wissen nicht, was mit der gemeinsamen Immobilie geschehen soll? Wir zeigen Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten auf.
Eine Möglichkeit des Umgangs mit einer gemeinsamen Immobilie im Scheidungsfall ist der Verkauf. Dabei wird die Immobilie auf dem Markt angeboten und der Erlös zwischen den Ehepartnern aufgeteilt. Der Verkauf hat den Vorteil, dass beide Partner ihre finanzielle Bindung an die Immobilie lösen und mit dem Erlös neue Wege gehen können.
Eine weitere Möglichkeit, mit einer gemeinsamen Immobilie im Falle einer Scheidung umzugehen, ist die Vermietung. Dabei wird die Immobilie vermietet und die Mieteinnahmen zwischen den Ehegatten aufgeteilt. Die Vermietung hat den Vorteil, dass die Immobilie weiterhin genutzt wird und Einnahmen erzielt. Allerdings kann die Vermietung auch mit Kosten und Aufwand verbunden sein, wie z. B. die Instandhaltung der Immobilie oder die Suche nach geeigneten Mietern.
Eine Realteilung ist eine weitere Option: Hierbei wird die Immobilie in zwei separate Einheiten aufgeteilt. Somit entstehen zwei getrennte Wohneinheiten, die jeweils einem der beiden Ex-Partner gehören. Dafür müssen die baulichen Voraussetzungen stimmen – nicht bei jeder Immobilie ist eine Realteilung möglich.
Bei einer Schenkung wird die Immobilie auf die gemeinsamen Kinder übertragen. Die Schenkung hat den Vorteil, dass die Immobilie in der Familie bleibt und die Kinder davon profitieren können. Zu beachten sind eventuelle Steuerbelastungen.
Für den Umgang mit einer gemeinsamen Immobilie im Scheidungsfall gibt es verschiedene Möglichkeiten. Jede Option hat Vor- und Nachteile und sollte individuell geprüft werden. Zögern Sie nicht, sich von Fendt Immobilien beraten zu lassen. Unsere Experten helfen Ihnen gerne weiter. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!