Was vor Jahren oder Jahrzehnten der ideale Wohnraum für die Familie war, verliert in zunehmendem Alter an Vorteilen. Der einst so geliebte Garten macht zu viel Mühe, Treppensteigen wird zur häuslichen Gefahr. Viel Wohnraum wird vergeudet, der nicht mehr wirklich gebraucht wird. Jetzt stellt sich die Frage, wie die eigenen vier Wände weiterhin genutzt werden können. Wäre ein Verkauf sinnvoll oder ist Vermieten die bessere Alternative? Auch Umbauten können eine altersgerechte Lösung darstellen, die den Lebensabend in Sachen Wohnen komfortabel machen.
Möglichst lange im eigenen Haus zu wohnen ist ein Wunsch, den viele Senioren hegen. Es hängt von den Zugangswegen zur Immobilie und ihrer Architektur ab, ob ein barrierefreier Umbau gelingen kann. Treppen werden beizeiten zu Rampen, die sich für den Rollator eignen. Zuschüsse für Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit können je nach Voraussetzungen von der KfW oder der Pflegekasse gewährt werden. Lässt es die Grundfläche des Hauses zu, kann der bisherige Wohnraum aufgeteilt werden. Hier bieten sich viele Gestaltungsmöglichkeiten an, beispielsweise durch den Bau einer Außentreppe oder der Schaffung einer Einliegerwohnung.
Das eigene große Haus stellt für Senioren eine solide Kapitalanlage dar. Wird im Alter die Immobilie vermietet, ist der finanzielle Zufluss eine wertvolle Ergänzung für die Altersvorsorge oder das geplante Wohnen in der Seniorenanlage. Auch ein Tausch - gegen Aufpreis oder Leibrente - kann eine praktikable Lösung darstellen. Das Haus wird an Käufer vermittelt, deren Eigentumswohnung zu klein geworden ist. Der Mehrwert wird durch Sofortzahlung oder Rentenzahlungen ausgeglichen. Es zahlt sich aus, die Vermietung oder den Tausch auch aus steuerrechtlicher Hinsicht zu hinterleuchten: Wo wird am meisten gespart, welches Modell ist unter Berücksichtigung aller Faktoren sinnvoll?
Der Verkauf der eigenen Immobilie wird mitunter gescheut. Dabei wäre es wichtig, diesen Schritt bereits dann zu planen, wenn man noch mobil und flexibel ist. Hier sind ebenfalls verschiedene Modelle denkbar, etwa der Rentenverkauf oder der Verkauf mit gleichzeitiger Fälligkeit des kompletten Kaufpreises. Sind Erben da, käme zudem eine Schenkung als vorweggenommene Erbschaft in Betracht.
Bei der Leibrente, auch als Rentenverkauf bekannt, wird eine monatliche Zahlung geleistet. Die läuft in der Regel so lange, bis die ausgemachte Kaufsumme erreicht ist. Vertraglich kann festgelegt werden, dass Zahlungen bis zur Gesamtsumme gegebenenfalls an die Erben zu leisten sind.
Diese Varianten haben zudem eines gemeinsam: Der Immobilienverkauf oder die Schenkung setzen keineswegs den sofortigen Auszug voraus. Ein Wohnrecht kann jederzeit vereinbart werden, etwa für einen fixen Zeitraum oder so lange, wie der bisherige Eigentümer im Haus bleiben kann und will.