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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fischer Immobilien GmbH (AGB)

1. Geltung

Mit der Verwendung des an den Kunden übergebenen Exposé, z.B. durch Verhandlungsaufnahme, Besichtigung, etc. kommt zwischen dem Angebotsempfänger (Kunde) und der Fischer Immobilien GmbH ein Maklervertrag über das angebotene Objekt zustande.

2. Angebote / Vertraulichkeit / Weitergabe von Informationen und Unterlagen

Die von der Fischer Immobilien GmbH übersandten Angebote und Informationen, insbesondere das Exposé und die mündlichen gegebenen Informationen über das Objekt sind vertraulich und nur für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von der Fischer Immobilien GmbH untersagt. Verstößt der Maklerkunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, der nach Maßgabe dieser Bedingungen provisionspflichtig wäre, so ist der Maklerkunde zur Zahlung der Provision als Schadenersatz verpflichtet. Der Nachweis, dass ein niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist, bleibt dem Maklerkunden vorbehalten. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch von der Fischer Immobilien GmbH wegen unbefugter Weitergabe von Informationen bleibt davon unberührt.

3. Objekt- bzw. Eigentümerangaben

Die Fischer Immobilien GmbH weist darauf hin, dass die weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer / Vermieter bzw. von einem vom Verkäufer / Vermieter beauftragten Dritten stammen und nicht auf ihre Richtigkeit / oder Vollständigkeit überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit / Vollständigkeit hin zu überprüfen. Da wir diese Informationen nur weitergeben, übernimmt Fischer Immobilien für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Objektinformationen keinerlei Haftung.

4. Entstehen des Provisionsanspruchs

Die Bekanntgabe (Nachweis) der Objektadresse und/oder des Anbieters (Verkäufer / Vermieter) geschieht unter ausdrücklichem Hinweis auf die Provisionsforderung im Falle des Ankaufs oder der Anmietung. Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises und/oder unserer Vermittlung ein Hauptvertrag bezüglich des von uns benannten Objekts zustande gekommen ist. Hierbei genügt Mitursächlichkeit unserer Maklertätigkeit. Wird der Hauptvertrag zu anderen als zu den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses unseren Provisionsanspruch nicht, solange das zustande gekommene Geschäft mit dem von uns angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Der Provisionsanspruch entsteht also insbesondere bei Kauf statt Miete, Erwerb von Gesellschaftsanteilen statt Objekten und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf sowie Tausch statt Kauf oder Miete.

Ebenso entsteht der Provisionsanspruch von der Fischer Immobilien GmbH, wenn ein wirtschaftlich gleichartiges oder ähnliches Geschäft zustande gekommen ist und bleibt auch dann bestehen, wenn der Hauptvertrag nachträglich unwirksam werden sollte, sofern dies nicht von der Fischer Immobilien GmbH zu verantworten ist. Die Fischer Immobilien GmbH hat das Recht, beim Abschluss des Hauptvertrags anwesend zu sein. Erfolgt der Abschluss des Hauptvertrags ohne die Teilnahme von der Fischer Immobilien GmbH, so ist der Kunde verpflichtet, der Fischer Immobilien GmbH unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrags und die Bemessungsgrundlage des Provisionsanspruchs zu erteilen.

5. Fälligkeit des Provisionsanspruchs

Der Provisionsanspruch ist bei Abschluss eines Hauptvertrages (Kauf- und/oder Mietvertrag) fällig und verdient. Die Provision ist zahlbar nach Rechnungserteilung. Im Verzugsfall sind Verzugszinsen in Höhe von 5 % p. a. über dem Basiszinssatz fällig.

6. Höhe der Provision

Die Provision errechnet sich aus dem Gesamtkaufpreis bzw. dem Gesamtmietpreis. Ebenso gelten die angegebenen Provisionssätze auch bei der Vermittlung von Stellplätzen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Käuferprovision 3,57% vom wirtschaftlichen Kaufpreis bzw. 2,38 Monatskaltmieten Mieterprovision bei privaten Mietobjekten, jeweils inklusive 19% gesetzlicher MwSt.

7. Doppeltätigkeit

Die Fischer Immobilien GmbH ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil (Verkäufer/Vermieter) entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. Bei Doppeltätigkeit sind wir zur Unparteilichkeit (Neutralität) verpflichtet.

8. Vorkenntnis

Ist dem Kunden das von der Fischer Immobilien GmbH angebotene Objekt bereits bekannt, so hat er dieses unverzüglich, spätestens innerhalb von 4 Kalendertagen mitzuteilen und auf Verlangen von der Fischer Immobilien GmbH zu belegen. Unterlässt der Kunde diesen Hinweis, so hat er der Fischer Immobilien GmbH sämtliche Aufwendungen, die der Fischer Immobilien GmbH dadurch entstehen, dass auf die Vorkenntnis nicht oder verspätet hingewiesen wird, als Schaden zu ersetzen.

9. Haftungsbegrenzung

Die Haftung für fahrlässiges Verhalten von der Fischer Immobilien GmbH, dessen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen. Dieses gilt nicht, soweit der Schaden in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit besteht oder auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) oder dem Fehlen einer von der Fischer Immobilien GmbH garantierten bestimmten Eigenschaften beruht.

10. Erfüllungsort und Gerichtstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches ist Baden-Baden.

11. Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail, Fax) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsabschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 §2 i.V.m. §1 Absatz 1 und 2 EGBGB (Einführungsgesetz BGB). Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Fischer Immobilien GmbH, Im Mühlgut 9, 77815 Bühl. Besondere Hinweise: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

12. Verbraucherschutz

Mit Kontaktaufnahme und/oder Übermittlung ihrer Kontaktdaten erklären Verbraucher gem. § 13 BGB der Fischer Immobilien GmbH gegenüber das ausdrückliche Einverständnis zur telefonischen und schriftlichen Kontaktaufnahme.

13. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dieses gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

Stand: 01. Juli 2016