in 70327 Stuttgart Luginsland / Untertürkheim

Luginsland - Modernisierungsbedürftige DHH als ZFH mit Garage im Stuttgarter Ost ...

ImmoNr 14472 Nutzungsart Wohnen
Vermarktungsart Kauf Objektart Haus
Objekttyp Doppelhaushälfte PLZ 70327
Ort Stuttgart Luginsland / Untertürkheim Land Deutschland
Wohnfläche 112 m² Gesamtfläche 112 m²
Grundstücksgröße 275 m² Anzahl Zimmer 6
Anzahl Schlafzimmer 4 Anzahl Badezimmer 1
Anzahl sep. WC 2 Anzahl Wohneinheiten 2
Bauweise Massiv Befeuerung Gas
Balkon Ja Dachform Satteldach
Aktueller Angebotspreis 540.000 € Währung
ImmoNr 14472
Nutzungsart Wohnen
Vermarktungsart Kauf
Objektart Haus
Objekttyp Doppelhaushälfte
PLZ 70327
Ort Stuttgart Luginsland / Untertürkheim
Land Deutschland
Wohnfläche 112 m²
Gesamtfläche 112 m²
Grundstücksgröße 275 m²
Anzahl Zimmer 6
Anzahl Schlafzimmer 4
Anzahl Badezimmer 1
Anzahl sep. WC 2
Anzahl Wohneinheiten 2
Bauweise Massiv
Befeuerung Gas
Balkon Ja
Dachform Satteldach
Aktueller Angebotspreis 540.000 €
Währung
Video zu dieser Immobilie
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3D-Rundgang zu dieser Immobilie
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Objektbeschreibung Wir freuen uns, Ihnen dieses Zweifamilienhaus, das sich im begehrten Stuttgarter Stadtteil Luginsland befindet, anbieten zu können.

Ursprünglich im Jahr 1913 erbaut, wurde die Doppelhaushälfte Ende der 1940er Jahre wiederaufgebaut.
Der solide Massivbau bietet Ihnen eine exzellente Grundlage für Ihr neues Zuhause, das Sie nach eigenen Vorstellungen gestalten können.

Mit einer großzügigen Wohnfläche von insgesamt etwa 112 Quadratmetern verteilt auf 6 Zimmer, finden Sie hier ausreichend Platz für Ihre Familie. Dazu zählen vier geräumige Schlafzimmer, die individuell genutzt werden können, sei es als Schlaf-, Gästezimmer oder als Arbeitsbereich.
Ein einladender Balkon im Obergeschoss eröffnet Ihnen einen idyllischen Rückzugsort, wo Sie nach einem langen Tag die Abendsonne genießen können.
Die Immobilie ist zudem unterkellert, was Ihnen zusätzlichen Stauraum bietet.

Eine direkt angrenzende Garage bietet Sicherheit und Schutz für Ihr Fahrzeug.
Der rückseitige Garten ist nicht nur ein Ort der Entspannung, sondern durch den vorhandenen praktischen Schuppen auch der perfekte Platz für Gartenutensilien und weitere Lagermöglichkeiten.

Im Laufe der Jahre wurden an der Immobilie mehrere Modernisierungen durchgeführt, die den Charme und die Funktionalität des Hauses unterstreichen.
Trotz dieser Maßnahmen befindet sich die Immobilie laut Gutachten in einem instandhaltungs-/ modernisierungsbedürftigen Zustand.

Lassen Sie sich von der einzigartigen Atmosphäre und den Gestaltungsmöglichkeiten dieser Immobilie begeistern und überzeugen sich von dem Potenzial dieses besonderen Hauses.
In dieser begehrten Lage Stuttgarts bietet sich Ihnen die ideale Möglichkeit, Ihren persönlichen Wohntraum Wirklichkeit werden zu lassen.

Erfahren Sie mehr über diese Immobilie, indem Sie unser vollständiges Exposé anfragen.

Bitte beachten Sie, dass die Immobilie ausschließlich über die Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft (Teilungsversteigerung) zu erwerben ist. Ein Erwerb vor der Zwangsversteigerung ist leider nicht möglich.

Entdecken Sie dieses Angebot sowie weitere Immobilien auf unserer Website unter

www.ghgimmobilien.de/Immobilienangebot
Lage Die angebotene Doppelhaushälfte befindet sich in attraktiver Wohnlage von Stuttgart-Luginsland, einem beliebten Stadtteil im Osten der Landeshauptstadt. Die Lage verbindet ruhiges Wohnen mit einer sehr guten Anbindung und bietet damit ideale Voraussetzungen für Familien, Paare und Berufspendler.

Luginsland ist geprägt von gepflegten Wohnhäusern, grünen Straßen und einem angenehmen, nachbarschaftlichen Umfeld. Dank der leicht erhöhten Lage genießt der Stadtteil eine offene, freundliche Atmosphäre und bietet zahlreiche Möglichkeiten für Spaziergänge sowie Naherholung im Umfeld der Weinberge.

Die Infrastruktur ist hervorragend: Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf, Bäckereien, Apotheken sowie kleinere Fachgeschäfte sind bequem fußläufig erreichbar. Auch Kindergärten, Schulen und Spielplätze befinden sich in der Nähe und machen den Standort besonders familienfreundlich.

Die verkehrstechnische Anbindung ist ausgezeichnet. Bus- und Stadtbahnhaltestellen liegen in kurzer Distanz und ermöglichen eine schnelle Verbindung in die Stuttgarter Innenstadt, nach Bad Cannstatt oder nach Fellbach. Für Autofahrer bietet die Nähe zur B14 und B10 eine zügige Anbindung an das regionale Straßennetz.

Die Umgebung bietet zudem vielfältige Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten: Die ausgedehnten Weinbergwege, Sportanlagen, Vereine sowie attraktive Ausflugsziele im Stuttgarter Osten sorgen für hohe Lebensqualität und einen erholsamen Ausgleich zum Alltag.

Insgesamt überzeugt die Lage durch eine gelungene Kombination aus ruhigem Wohnen, guter Infrastruktur und urbaner Nähe – ideal für alle, die einen harmonischen Wohnstandort mit kurzen Wegen suchen.
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Sonstiges Die Immobilie ist zurzeit Gegenstand eines Zwangsversteigerungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft (Teilungsversteigerung) und kann *PROVISIONSFREI* erworben werden. Wir sind von den Miteigentümern mit der Bewerbung der Immobilie sowie der Beratung von Bietinteressenten beauftragt. Alle verfügbaren Objektunterlagen sowie nähere Informationen zum Zwangsversteigerungstermin, zu dessen Ablauf etc… erhalten Sie KOSTENFREI über uns.

Der ermittelte Verkehrswert liegt bei 540.000,00 €.

Ein Energieausweis liegt nicht vor. Wir möchten vor diesem Hintergrund darauf hinweisen, dass die Zwangsversteigerung nicht unter die in § 80 Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) genannten Ausstellungsanlässe fällt und somit auch kein Energieausweis vorgelegt werden muss.

Alle Angaben stammen vom Eigentümer oder sonstigen Dritten. Wir bitten um Verständnis, dass wir für deren Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr übernehmen können.

Hinweis: Bei Anfragen bitten wir Sie, Ihre persönlichen Daten vollständig anzugeben, da wir ansonsten Ihre Anfrage leider nicht bearbeiten können. Vielen Dank!
Energieausweis
Baujahr 1913
Zustand Modernisierungsbedürftig
Jahr der letzten Modernisierung 2013
Energieausweis es besteht keine Pflicht!
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