Sanierungspflicht nach dem Hauskauf?

Im neuen Video beantwortet Stefan Haveresch eine wichtige Frage für Hauskäufer: Gibt es eine Sanierungspflicht nach dem Hauskauf?

Seit 2020 ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft, welches neue Pflichten für Erwerber von Ein- oder Zweifamilienhäusern mit sich bringt. Dieses Gesetz verpflichtet neue Eigentümer dazu, die Energieeffizienz ihrer Immobilien zu überprüfen und gegebenenfalls Sanierungsmaßnahmen durchzuführen, um den Vorschriften zu entsprechen. Zu den wichtigsten Sanierungsmaßnahmen gehören die Dämmung der obersten Geschossdecke, die Isolierung wasserführender Leitungen und der Austausch von Öl- und Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind.

Ausnahmen der Sanierungspflicht

Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regelung, beispielsweise für denkmalgeschützte Gebäude.

Die Kosten für notwendige Sanierungsarbeiten können durch verschiedene Fördermöglichkeiten abgemildert werden. Förderungen sind durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die NRW Bank verfügbar und können auch kombiniert werden. Diese Förderungen umfassen direkte Investitionszuschüsse, zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse. Um Förderungen zu erhalten, ist die Konsultation eines Energieberaters notwendig, und die Beantragung muss über die finanzierende Bank erfolgen.

Die Einhaltung des GEG wird teilweise durch Schornsteinfeger bei der Überprüfung von Heizungsanlagen kontrolliert, wobei hier stark auf die Eigenverantwortung der Immobilieneigentümer gesetzt wird.

Als Immobilienmakler bietet Haveresch & Tieben eine umfassende Unterstützung bereits zu Beginn der Immobiliensuche, indem die Notwendigkeit von Sanierungen, den finanziellen Aufwand und die möglichen Förderungen aufzeigt. Dies ermöglicht es, ein umfassendes Konzept für eine sichere Zukunft zu entwerfen und trägt dazu bei, Überraschungen nach dem Kauf zu vermeiden

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