in 09126 Chemnitz

ETW im Univiertel - sehr gute Wohnlage

ImmoNr 2023-109 Nutzungsart Anlage
Vermarktungsart Kauf Objektart Wohnung
Objekttyp Etagenwohnung PLZ 09126
Ort Chemnitz Land Deutschland
Anzahl Zimmer 3 Anzahl Schlafzimmer 2
Anzahl Badezimmer 1 Befeuerung Gas
Heizungsart Zentralheizung Kaufpreis 130.750 €
Währung
ImmoNr 2023-109
Nutzungsart Anlage
Vermarktungsart Kauf
Objektart Wohnung
Objekttyp Etagenwohnung
PLZ 09126
Ort Chemnitz
Land Deutschland
Anzahl Zimmer 3
Anzahl Schlafzimmer 2
Anzahl Badezimmer 1
Befeuerung Gas
Heizungsart Zentralheizung
Kaufpreis 130.750 €
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Video zu dieser Immobilie
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3D-Rundgang zu dieser Immobilie
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Objektbeschreibung ETW im Univiertel - sehr gute Wohnlage

In bester Wohnlage in Chemnitz, dem Univiertel befindet sich diese vermietete Eigentumswohnung mit 3 Zimmern und Balkon. Zu dieser Wohnheit gehört ein Kellerabteil.

Komplett renoviert, somit haben Sie in den nächsten Jahren keine Extraausgaben für Renovierungskosten oder sonstiges.

Aktuelle Nettomiete: 390.- Euro p.m.
Aktuelle Bruttomiete: 575.- Euro p.m.
Hausgeld p.m. incl WEG Verwaltung 240.- Euro

Instandhaltungsrücklagen sind für diese Wohneinheit in einem Mehrparteinhaus ebenfalls vorhanden. Nähere Informationen erhalten Sie bei weiteren Interesse.

Steuervorteile und Abschreibung sind für diese Wohneinheit gegeben.

Auf Wunsch können wir Ihnen eine Mietverwaltung anbieten .
50.81790
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Sonstiges HOUSE & HOME IMMOBILIEN steht für Villen&Meer+

Mit dieser Verkaufsaufgabe bieten wir Ihnen das vorgezeichnete Objekt freibleibend und zugleich unsere Dienste als Makler an. Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.
Alle in diesem Angebot enthaltenen Angaben, Abmessungen und Preisangaben beruhen auf Angaben des Verkäufers oder eines Dritten. Der Makler übernimmt hierfür keine Haftung.

Geldwäsche:
Als Immobilienmaklerunternehmen nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten - beispielsweise mittels einer Kopie oder Fotografie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.

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