Bekommen Sie einen Eindruck von der Fülle an Informationen, die wir laufend für Sie auswerten und anwenden oder finden Sie hier einfach wichtige Tipps, die wir für Sie sammeln.
Ein Ziel des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung ist es, dass bis 2030 sieben Millionen Elektrofahrzeuge zugelassen sind. Dafür braucht es ausreichend Ladestationen, auch an Wohngebäuden. Am 25.3.2021 ist ein Gesetz in Kraft getreten, das neue Regeln für Gebäude mit größeren Parkplätzen mit sich bringt. Damit wird eine Vorgabe aus der EU-Gebäuderichtlinie zum Aufbau von Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität in Gebäuden umgesetzt. Der wesentliche Inhalt des GEIG sieht vor, dass beim Neubau oder "größerer Renovierung" eines Wohngebäudes mit mehr als fünf PKW-Stellplätzen künftig jeder Stellplatz mit Schutzrohren für Elektrokabel ausgestattet werden muss. Bei neuen Nicht-Wohngebäuden gilt die Pflicht ab mehr als sechs Stellplätzen, dann muss mindestens jeder dritte Stellplatz mit Leitungsinfrastruktur ausgestattet und zusätzlich ein Ladepunkt errichtet werden. Zudem muss bei bestehenden Nichtwohngebäuden mit mehr als 20 Stellplätzen ab dem 1.1.2025 ein Ladepunkt gebaut werden. Ausnahmen sind für Gebäude vorgesehen, die sich im Eigentum von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) befinden und von ihnen genutzt werden – oder für Bestandsgebäude, wenn die Kosten für die Lade- und Leitungsinfrastruktur sieben Prozent der Gesamtkosten einer größeren Renovierung überschreiten.
Quelle: haufe.de NEWS 25.03.2021 E-Mobilität