Neubaumaßnahme Wohnpark Preußentraße (WE10)

Eigentumswohnung, 73 m², 3 Zimmer in 44532 Lünen / Horstmar

Details

NutzungsartAnlage
VermarktungsartKauf
ObjektartWohnung
ObjekttypEigentumswohnung
PLZ44532
OrtLünen / Horstmar
Etage1
Wohnungsnr.10
Geschoss1. OG

Details

NutzungsartAnlage VermarktungsartKauf
ObjektartWohnung ObjekttypEigentumswohnung
PLZ44532 OrtLünen / Horstmar
Etage1 Wohnungsnr.10
Geschoss1. OG
Objektbeschreibung Attraktive Neubaumaßnahme in verkehrsgünstiger Lage von Lünen-Horstmar.
Hier entsteht ein Mehrfamilienhaus in dreigeschossiger Bauweise mit Staffelgeschoss.
Insgesamt werden hier sechzehn barrierefreie Neubauwohnungen mit Balkonen / Loggien sowie vier attraktive Penthousewohnungen mit großen Dachterrassen erstellt.
Alle Wohnungen sind mit Aufzügen erreichbar.
Zu jeder Wohnung gehört ein PKW-Stellplatz im Innenhof.

Die Wohnung Nr. 10 liegt im ersten Obergeschoss des Hauses.
Mit einer Wohnfläche von ca. 73 m² verfügt sie über ein geräumiges Wohn-/Esszimmer mit offener Küche und Zugang zum Balkon/Loggia, ein Schlafzimmer, ein Gästezimmer, ein Bad mit ebenerdiger Dusche sowie einen Flur mit Garderobenbereich und einen Hauswirtschaftsraum mit Waschmaschinmaschinenanschluß.
Die hellen und modernen Neubauwohnungen sind barrierefrei ausgestattet und erreichbar. Bodengleich geflieste Duschen und eine Fußbodenheizung sind selbstverständlich.
Der Baubeginn ist für das Frühjahr 2021 geplant.

Als Kapitalanleger profitieren Sie zusätzlich von der vom Bundesrat beschlossenen Sonderabschreibung für Mietwohnungsbau:
- gilt für alle Neubauvorhaben, die im Zeitraum vom 01.09.18 bis 31.12.2021 beantragt wurden oder werden
- Sonderabschreibung im Jahr der Anschaffung/Herstellung und in den drei Folgejahren bis zu 5 %
- zusätzlich zur linearen Abschreibung von 2 % p.a., somit 28 % der förderfähigen Kosten
- Begrenzung auf max 3.000€ Anschaffungs-/Herstellungskosen pro Quadratmeter Wfl.
(ohne Grund und Boden)
- Bemessungsgrundlage für die Abschreibung wird auf 2.000€ /m² Wohnfläche gedeckelt.
Rechenbeispiel:
Wer eine förderfähige Wohnung für z.B. 200.000 Euro erwirbt, kann mit der regulären Abschreibung (2 %)
= 4.000 € pro Jahr absetzen.
Hinzu kommen vier Jahre lang 10.000 € Sonderabschreibung (5 %).
Somit wirken sich in den ersten vier Jahren bis zu 56.000 € steuermindernd aus!
Dies stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Für detaillierte Informationen kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerberater!

Die kalkulierten MIeteinnahmen betragen 8.724,-- € zzgl. NK p.a. (lt. Mietspiegel der Stadt Lünen aus 2018) Bei einer anfänglichen Tilgungsrate von 2,5 % (eff. Jahreszins 0,95 %) und einer Bruttorendite von 4,3% verbleibt ein komfortabler Überschuss.

Rufen Sie uns an, gerne geben wir Ihnen weitere Informationen zu dieser interessanten Neubaumaßnahme.

 
Energieausweis
Art: Projektierter Neubau