Gepflegtes Zweifamilienhaus mit Einliegerwohnung

Zweifamilienhaus, 238 m², 9 Zimmer, 89555 Steinheim am Albuch

Details

NutzungsartWohnen
VermarktungsartKauf
ObjektartHaus
ObjekttypZweifamilienhaus
PLZ89555
OrtSteinheim am Albuch
LandDeutschland
Kaufpreis449.900 €
Außen-Provision4,3%
Währung

Details

NutzungsartWohnen VermarktungsartKauf
ObjektartHaus ObjekttypZweifamilienhaus
PLZ89555 OrtSteinheim am Albuch
LandDeutschland Kaufpreis449.900 €
Außen-Provision4,3% Währung
Objektbeschreibung Gepflegtes Zweifamilienhaus mit Einliegerwohnung

 
Energieausweis
Art: Bedarfsausweis
Gültig bis: 11.09.2033
Endenergiebedarf: 174.70 kWh/(m²*a)
Baujahr lt. Energieausweis: 1991
Wesentlicher Energieträger: Gas
Klasse: F

Ausstattung Dieses Haus sollten Sie sich ansehen!

Die angebotene Immobilie besteht aus 2 Wohneinheiten und einer Einliegerwohnung, allesamt bereits langjährig zu sozialen Bedingungen vermietet.

In herrlicher Natur, eingebettet in einem schönen Wohngebiet, steht dieses schmucke Haus in einen gepflegten Garten.

Das Haus überzeugt durch zwei helle und getrennte Wohneinheiten im EG und im OG. Jede der Einheiten verfügt über einen Balkon. Weiter ist noch eine Einliegerwohnung mit Terrasse und natürlich mit einem separaten Zugang vorhanden. Die freistehende Doppelgarage nebst Stellplatz bietet Raum für zwei Pkws und verfügt zudem über Stauraum unter ihrem Dach.


Weitere Informationen erhalten Sie, wenn Sie bei uns das ausführliche Exposé anfragen.
Lagebeschreibung Steinheim am Albuch liegt im Steinheimer Becken, einem Kraterkessel im Landkreis Heidenheim an der Brenz.
Sonstiges COURTAGEVEREINBARUNG

1. Der Käufer (m/w/d) verpflichtet sich gegenüber IMMOVENDA, beim Abschluss eines notariellen Kaufvertrags über die von IMMOVENDA vermittelte Immobilie, eine Maklercourtage an IMMOVENDA zu bezahlen. Die Höhe der Brutto-Maklerprovision in EURO entspricht dem Brutto-Betrag eines Hundertstels des notariell beurkundeten Kaufpreises, einschließlich allfälliger weiterer Leistungen des Kaufinteressenten an den Verkäufer, multipliziert mit dem Prozentsatz der im Exposé genannten Aussenprovision, einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2. Besteht der Gegenstand des Maklervertrages
a) in der Vermittlung der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrages über ein Einfamilienhaus oder einer Wohnung, und
b) lässt sich der Makler von beiden Parteien des Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus einen Maklerlohn versprechen, und
c) ist der Käufer ein Verbraucher,
so kann die Courtagevereinbarung nur in der Weise erfolgen, dass sich Verkäufer und Käufer in gleicher Höhe verpflichten.
d) Vereinbart der Makler mit einer Partei des Kaufvertrags, dass er für diese unentgeltlich tätig wird, kann er sich auch von der anderen Partei keinen Maklerlohn versprechen lassen. Ein Erlass wirkt auch zugunsten des jeweils anderen Vertragspartners des Maklers.

3. Der Provisionsanspruch entsteht mit dem notariellen Abschluss des vermittelten Kaufvertrages und wird mit diesem Vertragsschluss zahlungsfällig.

BESICHTIGUNGTERMIN

Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen zeitnahen Besichtigungstermin.

FINANZIERUNGSBESTÄTIGUNG

Wir bitten Sie höflich, spätestens vor Antritt der Objektbesichtigung eine aktuelle Finanzierungsbestätigung vorzulegen.

ENERGIEAUSWEIS

Ein gültiger Energieausweis liegt selbstverständlich bei der Besichtigung vor.