Entsprechend der Energieeinsparverordnung ist es bereits seit 2010 Pflicht, einen Energieausweis für Gebäude bzw. Wohnungen ausstellen zu lassen.
Dadurch wird in Deutschland der diesbezüglichen europäischen Verordnung Genüge getan. Die Ausstellung eines Energieausweises wird stets notwendig, wenn ein Gebäude neu errichtet, verändert oder erweitert wird. Insbesondere wenn Sie mit dem Gedanken spielen, Ihre Immobilie zu veräußern oder zu vermieten, ist es wichtig, dass ein solcher Ausweis vorliegt.
Denn laut des Gesetzestextes ist der Energieausweis unverzüglich dem potenziellen Käufer oder Mieter vorzulegen. Haben Sie für Ihr Objekt noch keinen Ausweis, fertigen wir ihn von MyCastle Immobilien in Bad Kreuznach gerne für Sie an, wenn Sie uns mit der Vermittlung Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung beauftragen.
Der Energieausweis ist in erster Linie dazu da, Interessenten Informationen darüber zu erteilen, wie hoch der Energieverbrauch eines Gebäudes ist und wie sich dieser zusammensetzt. Dadurch haben potenzielle Käufer und Mieter die Möglichkeit, verschiedene gleichartige Gebäude hinsichtlich des Energiebedarfs miteinander zu vergleichen und die durch ihn entstehenden Kosten vorab zu beurteilen.
Zu beachten ist jedoch, dass die Werte im Ausweis auf Basis eines Normklimas und einer Normnutzung berechnet werden. Das bedeutet, das sich der Energiebedarf abhängig vom tatsächlichen Heizverhalten durchaus verändern kann. Im Energieausweis finden sich zu diesem Zweck verschiedene Angaben:
Weiterhin kann der Energieausweis Hinweise dazu enthalten, wie der Energieverbrauch eines Gebäudes sich senken lässt, wenn dies durch kostengünstige Maßnahmen zu realisieren ist.
Es empfiehlt sich, den Energieausweis direkt in das Exposé des Objekts einzubinden. So hat jedermann, der dieses Exposé betrachtet die Möglichkeit, die entsprechenden Werte direkt einzusehen.
Sollte für Ihre Immobilie noch kein Energieausweise vorhanden sein, gehört dessen Erstellung und die Übernahme ins Exposé zu unserem Service, wenn Sie uns mit der Vermittlung des Objekts beauftragen. Hierdurch sparen Sie bares Geld. Denn bedenken Sie: Der Energieausweis ist gesetzlich vorgeschrieben und muss in jedem Fall erstellt werden. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder über unser Eigentümerformular zur Verfügung.
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