Neues Maklergesetz – Wer zahlt die Maklerprovision nach der Neuregelung?
Am 14. Mai 2020 hat der Bundestag ein neues „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ beschlossen. Das Gesetz sieht vor, dass künftig derjenige, der den Makler beauftragt, mindestens 50 Prozent der Maklerprovision trägt. Damit sollen Käufer beim Immobilienkauf beziehungsweise den anfallenden Kaufnebenkosten finanziell entlastet werden. Durch die Maklerprovision-Neuregelung zahlen Immobilienverkäufer mindestens die Hälfte der für den Makler anfallenden Kosten. Es ist nach dem neuen Gesetz auch möglich, dass der Verkäufer für die gesamte Provision aufkommt, wenn er dies ausdrücklich verlangt.
Ab wann gilt das Gesetz zur Neuregelung der Maklerprovision?
Das Gesetz zur Verteilung der Maklerprovision ist am 23. Dezember 2020 in Kraft getreten. Die Provisionsteilung gilt also für alle Kaufverträge über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus, die nach diesem Stichtag geschlossen werden.
Wie hoch ist die Maklerprovision nach der Maklerprovision-Neuregelung? Für Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser.
Das neue Gesetz zur Maklerprovision regelt nur die Verteilung der Kosten für den Makler, nicht jedoch ihre Höhe. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die meisten Immobilienmakler in Deutschland auch nach Inkrafttreten des neuen Maklergesetzes die verbreitete Provision in Höhe von 7,14 % incl.19 % MwSt. verlangen. Durch die Provisionsteilung würden dann auf den Verkäufer und Käufer jeweils 3,57 % incl. 19 % MwSt. fallen. Prinzipiell ist die Höhe der Provision jedoch weiterhin Verhandlungssache zwischen den Parteien.
Wie sind Maklerverträge nach dem neuen Gesetz abzuschließen?
Das neue Maklerprovision-Gesetz schreibt neben der Aufteilung der für den Immobilienmakler anfallenden Provision auch vor, in welcher Form der Maklervertrag künftig zu schließen ist. Die bisher mögliche mündliche Form reicht heute nicht mehr aus. Seit dem 23. Dezember 2020 ist ein Maklervertrag nur in Textform (z.B. per E-Mail) gültig.
Was ist eine Innenprovision, was eine Außenprovision?
Die Außenprovision bezeichnet die Provision, die der Käufer einer Immobilie an den Makler zahlt. Sie wird im Exposé der Immobilie ausgewiesen und bemisst sich prozentual am Kaufpreis. Unter Innenprovision ist die Provision zu verstehen, die der Verkäufer an den Makler zahlt. Sie ist nicht Teil des Exposé, sondern wird von den Parteien im Maklervertrag festgehalten.
Lässt sich die Provision von der Steuer absetzen?
Der Erwerb oder Verkauf einer Immobilie durch eine Privatperson wird steuerlich nicht begünstigt. Wer jedoch eine Immobilie als Kapitalanlage kauft, kann die an den Makler gezahlte Provision als Anschaffungskosten von der Steuer absetzen. Die Maklercourtage wird dabei zum Kaufpreis der Immobilie addiert und linear über die Jahre abgeschrieben.
Vermieter haben die Möglichkeit, Maklerkosten bei Neuvermietung von der Steuer abzusetzen. Ebenso können Mieter unter bestimmten Umständen die Kosten für die Maklerleistung in der Steuererklärung als Werbungskosten angeben.
Dies bitte grundsätzlich mit Ihrem Steuerberater abklären.
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