QUICKBORN Baufeld bis 12.000m² nach §34 BauGB
Wohnen, , Zimmer, 25451 Quickborn
Details
ImmoNr | 5636 T 24 |
Nutzungsart | Wohnen |
Vermarktungsart | Kauf |
Objektart | Grundstück |
Objekttyp | Wohnen |
PLZ | 25451 |
Ort | Quickborn |
Land | Deutschland |
Gesamtfläche | 2.000 m² |
Grundstücksgröße | 2.000 m² |
Kaufpreis | 900.000 € |
Außen-Provision | laut Info |
Währung | € |
Details
ImmoNr | 5636 T 24 | Nutzungsart | Wohnen |
Vermarktungsart | Kauf | Objektart | Grundstück |
Objekttyp | Wohnen | PLZ | 25451 |
Ort | Quickborn | Land | Deutschland |
Gesamtfläche | 2.000 m² | Grundstücksgröße | 2.000 m² |
Kaufpreis | 900.000 € | Außen-Provision | laut Info |
Währung | € |
Video zu dieser Immobilie
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3D-Rundgang zu dieser Immobilie
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Objektbeschreibung DIE OBIGE DARSTELLUNG ZEIGT EINE NACHBARBEBAUUNG
Das nahe Quickborn-Heide gelegene Wohnbaugrundstück eignet sich hervorragend für barrierefreie Appartements, Stadt-, Doppel und Reihenhäuser und bietet eine idyllische Gartenseite.
Sie können das Grundstück zur Entwicklung (teils mit Baugenehmigung) erwerben oder die Einheiten schlüsselfertig errichten lassen.
Ganz wichtig:
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihre Anfrage nur bearbeiten können, wenn Sie uns Ihre kompletten Adressdaten mit Telefonnummer zusenden.
Sollten Sie nur investieren wollen? Kein Problem:
Die Projektumsetzung und Vermietung bis zur Schlüsselübergabe übernehmen wir gern für Sie. Grundrisse und Endkalkulation folgen dann umgehend nach einer Baubesprechung mit Ihnen.
Kaufpreise ab 900 T€ bis 24 Mio. € - je nach Umfang und Absprache - es besteht keine Baubindung:
zzgl. der Projektentwicklung, Baugenehmigung und Planung
zzgl. den Baunebenkosten und
zuzüglich Maklergebühren von 6,25 % inklusive Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis durch den Käufer zu tragen.
Grunderwerbssteuer 6,5%, Notar und Grundbuchkosten trägt der Käufer ebenso.
Irrtum, Auslassungen und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
Alle Angaben beruhen auf Auskünften des Eigentümers bzw. des Verkäufers/Architekten/etc.
LAUE & PARTNER übernimmt keine Gewähr.
Das nahe Quickborn-Heide gelegene Wohnbaugrundstück eignet sich hervorragend für barrierefreie Appartements, Stadt-, Doppel und Reihenhäuser und bietet eine idyllische Gartenseite.
Sie können das Grundstück zur Entwicklung (teils mit Baugenehmigung) erwerben oder die Einheiten schlüsselfertig errichten lassen.
Ganz wichtig:
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihre Anfrage nur bearbeiten können, wenn Sie uns Ihre kompletten Adressdaten mit Telefonnummer zusenden.
Sollten Sie nur investieren wollen? Kein Problem:
Die Projektumsetzung und Vermietung bis zur Schlüsselübergabe übernehmen wir gern für Sie. Grundrisse und Endkalkulation folgen dann umgehend nach einer Baubesprechung mit Ihnen.
Kaufpreise ab 900 T€ bis 24 Mio. € - je nach Umfang und Absprache - es besteht keine Baubindung:
zzgl. der Projektentwicklung, Baugenehmigung und Planung
zzgl. den Baunebenkosten und
zuzüglich Maklergebühren von 6,25 % inklusive Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis durch den Käufer zu tragen.
Grunderwerbssteuer 6,5%, Notar und Grundbuchkosten trägt der Käufer ebenso.
Irrtum, Auslassungen und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
Alle Angaben beruhen auf Auskünften des Eigentümers bzw. des Verkäufers/Architekten/etc.
LAUE & PARTNER übernimmt keine Gewähr.
Ausstattung Die Objekte sind kurzfristig geräumt, abzureißen und die Grundstücke können zusammengelegt werden
Lagebeschreibung Die Stadt Quickborn liegt neben Norderstedt-Nord und etwa 20 Kilometer nordwestlich von Hamburg, am östlichen Rand des Kreises Pinneberg, dessen flächenmäßig größtes Gemeindegebiet sie gleichzeitig darstellt.
Die Stadt liegt an der Bundesautobahn 7 zwischen Hamburg und Neumünster.
Quickborn ist über die Bahnstrecke S2 Hamburg-Altona–Neumünster der Vorortbahn AKN und Buslinien in das Verkehrsnetz des Hamburger Verkehrsverbunds HVV eingebunden.
Nordwestlich von Quickborn befindet sich das Himmelmoor, das größte Hochmoor Schleswig-Holsteins (ca. 605 ha). Es wird seit langer Zeit zum Torfabbau genutzt. Für diesen Zweck wurde eine Schmalspur-Bahn durch das Moor gebaut.
Südlich der Stadt befindet sich das 110 Hektar große Naturschutzgebiet Holmmoor.
Quickborn gliedert sich in drei Ortsteile. Neben dem Ortskern gibt es das eher dörfliche Quickborn-Renzel sowie Quickborn-Heide,[2] das vor allem aus Einfamilienhaus-Siedlungen und wichtigen Gewerbegebiete besteht.
Wohnlage
Die Stadt liegt an der Bundesautobahn 7 zwischen Hamburg und Neumünster.
Quickborn ist über die Bahnstrecke S2 Hamburg-Altona–Neumünster der Vorortbahn AKN und Buslinien in das Verkehrsnetz des Hamburger Verkehrsverbunds HVV eingebunden.
Nordwestlich von Quickborn befindet sich das Himmelmoor, das größte Hochmoor Schleswig-Holsteins (ca. 605 ha). Es wird seit langer Zeit zum Torfabbau genutzt. Für diesen Zweck wurde eine Schmalspur-Bahn durch das Moor gebaut.
Südlich der Stadt befindet sich das 110 Hektar große Naturschutzgebiet Holmmoor.
Quickborn gliedert sich in drei Ortsteile. Neben dem Ortskern gibt es das eher dörfliche Quickborn-Renzel sowie Quickborn-Heide,[2] das vor allem aus Einfamilienhaus-Siedlungen und wichtigen Gewerbegebiete besteht.
Wohnlage
Sonstiges Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Unsere Angebote sind unverbindlich, freibleibend und für den Käufer provisionspflichtig in Höhe der angegebenen Provision, ansonsten bei Kauf 6,25% der Angebotspreissumme.
Die Provision an LAUE & PARTNER ist zahlbar und fällig bei notariellem Vertragsabschluss.
2. Wird ein durch uns vermitteltes und/oder nachgewiesenes Objekt zunächst gemietet oder gepachtet, danach jedoch gekauft, so ist hierfür Käuferprovision zu zahlen, abzüglich der bereits geleisteten Mietprovision.
3. Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises und/oder unserer Vermittlung ein Vertrag zustande kommt. Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen. Er entsteht also z. B. auch bei Erbbaurecht statt Kauf, Miete statt Kauf, Kauf statt Miete sowie beim Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung. Der Anspruch entsteht ferner, wenn vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen, die in einem zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten Vertrag stehen.
4. Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittvorbehaltes des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen persönlichen Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist unser Auftraggeber, wenn er ursächlich für den Anfechtungsgrund war, zum Schadensersatz verpflichtet.
5. Spätere Nachweise durch Dritte ändern nichts an der Ursächlichkeit dieses Nachweises.
6. Ist dem Empfänger die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen auch zu belegen. Geschieht dies nicht, so gilt bis zum Beweis des Gegenteils unser Nachweis als ursächlich für einen Kauf- oder Mietvertragsabschluss.
7. Der Interessent ist verpflichtet, uns bei Verhandlungen als ursächlichen Makler zu nennen und uns zum Vertragsabschluss heranzuziehen sowie uns Abschriften von abgeschlossenen Verträgen zu beschaffen.
8. Unsere Angebote und mitgeteilten Informationen sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt, sie sind vertraulich zu behandeln. Jede unbefugte Weitergabe an Dritte, auch Vollmacht- oder Auftraggeber des Interessenten, führt in voller Höhe zur Provisionspflicht, wenn der Dritte, an den die Informationen weitergegeben wurden, den Hauptvertrag abschließt.
9. Wir als Makler dürfen auch für die Gegenseite tätig werden.
10. Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf uns erteilte Informationen. Wir sind bemüht, uns über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu beschaffen; eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir jedoch nicht übernehmen. Unsere Nachweise sind freibleibend; Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.
12. Sollten einzelne vorgenannte Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der anderen Bedingungen nicht berührt.
1. Unsere Angebote sind unverbindlich, freibleibend und für den Käufer provisionspflichtig in Höhe der angegebenen Provision, ansonsten bei Kauf 6,25% der Angebotspreissumme.
Die Provision an LAUE & PARTNER ist zahlbar und fällig bei notariellem Vertragsabschluss.
2. Wird ein durch uns vermitteltes und/oder nachgewiesenes Objekt zunächst gemietet oder gepachtet, danach jedoch gekauft, so ist hierfür Käuferprovision zu zahlen, abzüglich der bereits geleisteten Mietprovision.
3. Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises und/oder unserer Vermittlung ein Vertrag zustande kommt. Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen. Er entsteht also z. B. auch bei Erbbaurecht statt Kauf, Miete statt Kauf, Kauf statt Miete sowie beim Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung. Der Anspruch entsteht ferner, wenn vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen, die in einem zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten Vertrag stehen.
4. Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittvorbehaltes des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen persönlichen Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist unser Auftraggeber, wenn er ursächlich für den Anfechtungsgrund war, zum Schadensersatz verpflichtet.
5. Spätere Nachweise durch Dritte ändern nichts an der Ursächlichkeit dieses Nachweises.
6. Ist dem Empfänger die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen auch zu belegen. Geschieht dies nicht, so gilt bis zum Beweis des Gegenteils unser Nachweis als ursächlich für einen Kauf- oder Mietvertragsabschluss.
7. Der Interessent ist verpflichtet, uns bei Verhandlungen als ursächlichen Makler zu nennen und uns zum Vertragsabschluss heranzuziehen sowie uns Abschriften von abgeschlossenen Verträgen zu beschaffen.
8. Unsere Angebote und mitgeteilten Informationen sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt, sie sind vertraulich zu behandeln. Jede unbefugte Weitergabe an Dritte, auch Vollmacht- oder Auftraggeber des Interessenten, führt in voller Höhe zur Provisionspflicht, wenn der Dritte, an den die Informationen weitergegeben wurden, den Hauptvertrag abschließt.
9. Wir als Makler dürfen auch für die Gegenseite tätig werden.
10. Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf uns erteilte Informationen. Wir sind bemüht, uns über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu beschaffen; eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir jedoch nicht übernehmen. Unsere Nachweise sind freibleibend; Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.
12. Sollten einzelne vorgenannte Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der anderen Bedingungen nicht berührt.