HH-Nord: 500qm bis 3.000qm Freifläche: beleuchtet, eingezäunt, Werkstatt,Strom,Wasser möglich
Gewerbe, , Zimmer, 22850 Norderstedt
Details
ImmoNr | 5644B43000 |
Nutzungsart | Gewerbe |
Vermarktungsart | Miete |
Objektart | Grundstück |
Objekttyp | Gewerbe |
PLZ | 22850 |
Ort | Norderstedt |
Straße | Langenhorner Chaussee |
Hausnummer | 703 |
Land | Deutschland |
Gesamtfläche | 500 m² |
Grundstücksgröße | 500 m² |
Netto Kaltmiete | 3,99 € |
Pacht | 3,99 € |
Währung | € |
Details
ImmoNr | 5644B43000 | Nutzungsart | Gewerbe |
Vermarktungsart | Miete | Objektart | Grundstück |
Objekttyp | Gewerbe | PLZ | 22850 |
Ort | Norderstedt | Straße | Langenhorner Chaussee |
Hausnummer | 703 | Land | Deutschland |
Gesamtfläche | 500 m² | Grundstücksgröße | 500 m² |
Netto Kaltmiete | 3,99 € | Pacht | 3,99 € |
Währung | € |
Video zu dieser Immobilie
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3D-Rundgang zu dieser Immobilie
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Objektbeschreibung HH-Ochsenzoll-Norderstedt-Harksheide:
nahe Airport Fuhlsbüttel und Nordport
sofort frei,
teilbar bis 3.000qm Fläche.
Eingezäunt,
beleuchtet.
Werkstatt, Lagerräume, Strom, Wasser möglich
€ 3,99/m²mtl. VB
Courtagefrei für den Mieter.
nahe Airport Fuhlsbüttel und Nordport
sofort frei,
teilbar bis 3.000qm Fläche.
Eingezäunt,
beleuchtet.
Werkstatt, Lagerräume, Strom, Wasser möglich
€ 3,99/m²mtl. VB
Courtagefrei für den Mieter.
Ausstattung Eingezäunt und beleuchtet
Lagebeschreibung nahe
Hamburg Fuhlsbüttel Langenhorn Ochsenzoll
Norderstedt Harksheide Garstedt
Im Norden Hamburg, Norderstedt, Harksheide
Hamburg Fuhlsbüttel Langenhorn Ochsenzoll
Norderstedt Harksheide Garstedt
Im Norden Hamburg, Norderstedt, Harksheide
Sonstiges Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Unsere Angebote sind unverbindlich, freibleibend und provisionspflichtig. Die Courtage wird bei Abschluss durch den Käufer/Mieter sofort fällig in Höhe der angegebenen Provision, ansonsten bei Kauf 5,25% des Kaufpreises, bei gewerblicher Vermietung 2 Monatsmieten jeweils zzgl. ges. MwSt. .
Die Provision an LAUE & PARTNER ist zahlbar und fällig bei Vertragsabschluss.
2. Wird ein durch uns vermitteltes und/oder nachgewiesenes Objekt zunächst gemietet oder gepachtet, danach jedoch gekauft, so ist hierfür Käuferprovision zu zahlen, abzüglich der bereits geleisteten Mietprovision.
3. Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises und/oder unserer Vermittlung ein Vertrag zustande kommt. Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen. Er entsteht also z. B. auch bei Erbbaurecht statt Kauf, Miete statt Kauf, Kauf statt Miete sowie beim Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung. Der Anspruch entsteht ferner, wenn vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen, die in einem zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten Vertrag stehen.
4. Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittvorbehaltes des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen persönlichen Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist unser Auftraggeber, wenn er ursächlich für den Anfechtungsgrund war, zum Schadensersatz verpflichtet.
5. Spätere Nachweise durch Dritte ändern nichts an der Ursächlichkeit dieses Nachweises.
6. Ist dem Empfänger die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen auch zu belegen. Geschieht dies nicht, so gilt bis zum Beweis des Gegenteils unser Nachweis als ursächlich für einen Kauf- oder Mietvertragsabschluss.
7. Der Interessent ist verpflichtet, uns bei Verhandlungen als ursächlichen Makler zu nennen und uns zum Vertragsabschluss heranzuziehen sowie uns Abschriften von abgeschlossenen Verträgen zu beschaffen.
8. Unsere Angebote und mitgeteilten Informationen sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt, sie sind vertraulich zu behandeln. Jede unbefugte Weitergabe an Dritte, auch Vollmacht- oder Auftraggeber des Interessenten, führt in voller Höhe zur Provisionspflicht, wenn der Dritte, an den die Informationen weitergegeben wurden, den Hauptvertrag abschließt.
9. Wir als Makler dürfen auch für die Gegenseite tätig werden.
10. Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf uns erteilte Informationen. Wir sind bemüht, uns über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu beschaffen; eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir jedoch nicht übernehmen. Unsere Nachweise sind freibleibend; Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.
12. Sollten einzelne vorgenannte Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der anderen Bedingungen nicht berührt.
1. Unsere Angebote sind unverbindlich, freibleibend und provisionspflichtig. Die Courtage wird bei Abschluss durch den Käufer/Mieter sofort fällig in Höhe der angegebenen Provision, ansonsten bei Kauf 5,25% des Kaufpreises, bei gewerblicher Vermietung 2 Monatsmieten jeweils zzgl. ges. MwSt. .
Die Provision an LAUE & PARTNER ist zahlbar und fällig bei Vertragsabschluss.
2. Wird ein durch uns vermitteltes und/oder nachgewiesenes Objekt zunächst gemietet oder gepachtet, danach jedoch gekauft, so ist hierfür Käuferprovision zu zahlen, abzüglich der bereits geleisteten Mietprovision.
3. Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises und/oder unserer Vermittlung ein Vertrag zustande kommt. Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen. Er entsteht also z. B. auch bei Erbbaurecht statt Kauf, Miete statt Kauf, Kauf statt Miete sowie beim Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung. Der Anspruch entsteht ferner, wenn vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen, die in einem zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten Vertrag stehen.
4. Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittvorbehaltes des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen persönlichen Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist unser Auftraggeber, wenn er ursächlich für den Anfechtungsgrund war, zum Schadensersatz verpflichtet.
5. Spätere Nachweise durch Dritte ändern nichts an der Ursächlichkeit dieses Nachweises.
6. Ist dem Empfänger die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen auch zu belegen. Geschieht dies nicht, so gilt bis zum Beweis des Gegenteils unser Nachweis als ursächlich für einen Kauf- oder Mietvertragsabschluss.
7. Der Interessent ist verpflichtet, uns bei Verhandlungen als ursächlichen Makler zu nennen und uns zum Vertragsabschluss heranzuziehen sowie uns Abschriften von abgeschlossenen Verträgen zu beschaffen.
8. Unsere Angebote und mitgeteilten Informationen sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt, sie sind vertraulich zu behandeln. Jede unbefugte Weitergabe an Dritte, auch Vollmacht- oder Auftraggeber des Interessenten, führt in voller Höhe zur Provisionspflicht, wenn der Dritte, an den die Informationen weitergegeben wurden, den Hauptvertrag abschließt.
9. Wir als Makler dürfen auch für die Gegenseite tätig werden.
10. Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf uns erteilte Informationen. Wir sind bemüht, uns über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu beschaffen; eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir jedoch nicht übernehmen. Unsere Nachweise sind freibleibend; Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.
12. Sollten einzelne vorgenannte Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der anderen Bedingungen nicht berührt.