***Schöne Souterrain Wohnung***

Souterrain, 83 m², 2 Zimmer, 64625 Bensheim

Details

Nutzungsart Wohnen
Vermarktungsart Miete
Objektart Wohnung
Objekttyp Souterrain
PLZ 64625
Ort Bensheim
Land Deutschland
Etage -1

Details

Nutzungsart Wohnen Vermarktungsart Miete
Objektart Wohnung Objekttyp Souterrain
PLZ 64625 Ort Bensheim
Land Deutschland Etage -1
Objektbeschreibung Die Souterrain Wohnung befindet sich in einem 4 Familienhaus.

Räumlichkeiten der Wohnung sind groß mit doppelverglaste Kunststofffenster.

Verkehrsanbindungen sind perfekt vorhanden.

Ein festes Einkommen ist Voraussetzung für die Anmietung.
Verträge über Strom schließt der Mieter selbst bei dieser Wohnung ab.

 
Energieausweis
Art: Verbrauchsausweis
Gültig bis: 21.01.2031
Endenergieverbrauch: 108.21 kWh/(m²*a)
Baujahr lt. Energieausweis: 1984
Wesentlicher Energieträger: Gas
Klasse: D

Lagebeschreibung Die Stadt liegt am östlichen Rande der Oberrheinebene an den Hängen des westlichen Odenwaldes an der Bergstraße. Die nächsten größeren Städte sind Darmstadt (etwa 22 km nördlich), Heidelberg (etwa 35 km südlich), Worms (etwa 18 km westlich) und Mannheim (etwa 32 km südwestlich). Die Kreisstadt Heppenheim liegt etwa 5 km südlich.

Bensheim ist mit ca. 40.000 Einwohnern die größte Stadt des Kreises, und als Stadt der Blüten und des Weines bekannt. Sie finden hier ein sehr gutes Bildungsangebot. Allein 5 verschiedene Schulen führen zum Abitur. Direkt an der A5 gelegen und nur wenige Autominuten von der A67 entfernt, verfügt die Stadt über sehr gute Verkehrsanbindungen nach Norden und Süden. Kulturelle Angebote sind vielfältig vorhanden: Theater oder Varieté, Museum oder Volkshochschule. Hallen- und Freibad, Badesee, Reiten oder Tennis, Fußball oder Golf – auch für Sportler eine Fülle von Angeboten! Einkaufsmöglichkeiten – ob Lebensmittel oder non food – finden Sie in und um Bensheim in großer Auswahl.
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Telefon: 0176 / 63 645 103
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( ACHTUNG )

Liebe Kundinnen und Kunden,

Kontaktverbot statt Ausgangssperre:

Die Bürger werden laut dem Beschluss dazu angehalten, in der Öffentlichkeit einen Mindestabstand von mindestens 1,5 Meter einzuhalten.

Halten wir uns an die Punkte, können wir für Sie eine Besichtigung vereinbaren.

Wir bitten um Verständnis, per Mail und telefonisch stehen wir für alle Anliegen zur Seite.

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Alle Angaben basieren auf Informationen des Eigentümers. Ich übernehme daher keine Haftung.

Für weitere Fragen und Besichtigungstermine stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.