Grundstücksfläche für Koi-Handel oder Garten - und Landschaftsbau in Helmstadt
Gewerbe, , Zimmer, 74921 Helmstadt-Bargen / Flinsbach
Details
ImmoNr | 6852 |
Nutzungsart | Gewerbe |
Vermarktungsart | Kauf |
Objektart | Grundstück |
Objekttyp | Gewerbe |
PLZ | 74921 |
Ort | Helmstadt-Bargen / Flinsbach |
Land | Deutschland |
Regionaler Zusatz | Flinsbach |
GRZ | 0,55 |
Grundstücksgröße | 8.565 m² |
Kaufpreis | 150.000 € |
Außen-Provision | 3,57 % inkl. MwSt. |
Währung | € |
Details
ImmoNr | 6852 | Nutzungsart | Gewerbe |
Vermarktungsart | Kauf | Objektart | Grundstück |
Objekttyp | Gewerbe | PLZ | 74921 |
Ort | Helmstadt-Bargen / Flinsbach | Land | Deutschland |
Regionaler Zusatz | Flinsbach | GRZ | 0,55 |
Grundstücksgröße | 8.565 m² | Kaufpreis | 150.000 € |
Außen-Provision | 3,57 % inkl. MwSt. | Währung | € |
Video zu dieser Immobilie
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3D-Rundgang zu dieser Immobilie
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Objektbeschreibung Am Ortsrand von Flinsbach, ein Ortsteil von Helmstadt-Bargen, im Sondergebiet "Koi-Handel, Garten- und Landschaftsbau" befindet sich diese zum Verkauf stehende Gewerbefläche. Die Gesamtfläche setzt sich aus mehreren Grundstücken zusammen.
Eine Bebauung kann nach Bebauungsplan §9 BauGB erfolgen. Zulässig sind Gebäude und Einrichtungen, welche der Haltung und dem Verkauf von Koi und Stören, aber auch einem Garten- und Landschaftsbetrieb dienen. Dieses beinhaltet alle hiermit in Verbindung stehende Haupt- und Nebennutzung, wie Verkaufs- und Ausstellungsräume, bauliche Anlagen zum Unterstellen der für den Betrieb eines Garten- und Landschaftsbaus erforderlichen Gerätschaften, aber auch Räumlichkeiten für die Verwaltung.
Aktuell befindet sich noch auf dem Grundstück das Gebäude der vorherigen Firma für Swimmingpools und Teichanlagen.
Alle notwenigen Unterlagen können wir Ihnen bei Interesse zur Verfügung stellen.
Eine Bebauung kann nach Bebauungsplan §9 BauGB erfolgen. Zulässig sind Gebäude und Einrichtungen, welche der Haltung und dem Verkauf von Koi und Stören, aber auch einem Garten- und Landschaftsbetrieb dienen. Dieses beinhaltet alle hiermit in Verbindung stehende Haupt- und Nebennutzung, wie Verkaufs- und Ausstellungsräume, bauliche Anlagen zum Unterstellen der für den Betrieb eines Garten- und Landschaftsbaus erforderlichen Gerätschaften, aber auch Räumlichkeiten für die Verwaltung.
Aktuell befindet sich noch auf dem Grundstück das Gebäude der vorherigen Firma für Swimmingpools und Teichanlagen.
Alle notwenigen Unterlagen können wir Ihnen bei Interesse zur Verfügung stellen.
Lagebeschreibung Die Gemeinde Helmstadt-Bargen ist im Rhein-Neckar-Kreis in Baden-Württemberg und besteht aus den ehemaligen Gemeinden Bargen, Flinsbach und Helmstadt. Helmstadt-Bargen gehört dem Gemeindeverwaltungsverband Waibstadt und der Tourismusregion Brunnenregion an.
Wichtigste Straße der Gemeinde ist die westlich an Helmstadt vorbeiführende Bundesstraße 292, die im Süden Verbindung zur Bundesautobahn 6 ermöglicht. Durch den Ort führt die Landesstraße L 530 von Lobenfeld nach Haßmersheim.
Helmstadt liegt an der Schwarzbachtalbahn (Baden) (Meckesheim–Aglasterhausen), die in das Netz der S-Bahn RheinNeckar eingegliedert ist. Dadurch existieren umsteigefreie Verbindungen nach Heidelberg und Mannheim.
Mehrere Buslinien verbinden Helmstadt-Bargen mit den umliegenden Gemeinden und mit nahen größeren Städten wie Sinsheim und Bad Rappenau. Helmstadt-Bargen gehört zum Tarifgebiet des Verkehrsverbunds Rhein-Neckar.
Wichtigste Straße der Gemeinde ist die westlich an Helmstadt vorbeiführende Bundesstraße 292, die im Süden Verbindung zur Bundesautobahn 6 ermöglicht. Durch den Ort führt die Landesstraße L 530 von Lobenfeld nach Haßmersheim.
Helmstadt liegt an der Schwarzbachtalbahn (Baden) (Meckesheim–Aglasterhausen), die in das Netz der S-Bahn RheinNeckar eingegliedert ist. Dadurch existieren umsteigefreie Verbindungen nach Heidelberg und Mannheim.
Mehrere Buslinien verbinden Helmstadt-Bargen mit den umliegenden Gemeinden und mit nahen größeren Städten wie Sinsheim und Bad Rappenau. Helmstadt-Bargen gehört zum Tarifgebiet des Verkehrsverbunds Rhein-Neckar.