Paketverkauf - Doppelhaus mit 2 Gewerbehallen im Mischgebiet

Wohn- und Geschäftshaus, 468 m², 10 Zimmer in 67688 Rodenbach

Details

NutzungsartWohnen
VermarktungsartKauf
ObjektartHaus
ObjekttypWohn- und Geschäftshaus
PLZ67688
OrtRodenbach
LandDeutschland
Kaufpreis645.000 €
Provision3,57%
Währung

Details

NutzungsartWohnen VermarktungsartKauf
ObjektartHaus ObjekttypWohn- und Geschäftshaus
PLZ67688 OrtRodenbach
LandDeutschland Kaufpreis645.000 €
Provision3,57% Währung
Objektbeschreibung Ein Paket aus vermietetem Doppelhaus und zwei vermieteten Gewerbehallen können Sie schon sehr bald Ihr Eigen nennen. Die Doppelhaushälften sind für je 1.350,-€ zzgl. 30,-€ pro Garage vermietet. Die Hallen sind für rund 800,-€ vermietet. Eine Eigennutzung, auch zum Teil, ist selbstverständlich möglich.

 
Energieausweis
Art: Bedarfsausweis
Gültig bis: 06.06.2033
Baujahr lt. Energieausweis: 2001
Wesentlicher Energieträger: Gas
Klasse: C

Ausstattung Das Wohnhaus und die Hallen wurden 2001 massiv erbaut.
Halle 1 hat eine Grundfläche von 183 Quadratmetern, Halle 2 von rund 156 Quadratmetern. Hinzu kommt noch eine 3er-Garage (9,00m x 6,50m ohne Tor)

Mieteinahmen Jahresnettomiete 42.672,-€.
Lagebeschreibung Das Anwesen liegt in Rodenbachs Mischgebiet.

Rodenbach liegt neun Kilometer nordwestlich von Kaiserslautern und gehört zum Landkreis Kaiserslautern.Von Rodenbach aus haben Sie 10 Fahrminuten mit dem Auto oder Bus nach Kaiserslautern, ebenfalls 10 Minuten nach Ramstein oder zum Autobahnanschluss an die A6.
In Rodenbach selbst finden Sie Supermärkte, Kindergärten, Ärzte und Gastronomie. Im angrenzenden Weilerbach finden Sie weitere zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten. Über das überregional bekannte schöne Waldschwimmbad freuen sich im Sommer mit Sicherheit nicht nur Ihre Kinder. Auch ein Nordic-Walking-Parcours, ein Minigolf-Platz, ein Beachvolleyballfeld zwei Reiterhöfe begeistern Alt und Jung.
Im Ort finden Sie neben zahlreichen Einkaufsmöglichkeiten, Ärzten und Gewerbetreibenden auch eine Grundschule.
Sonstiges Wir als Immobiliendienstleister sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet die Identität unserer Kunden festzustellen und zu überprüfen. Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem mündlichen oder schriftlichen Maklervertrag zu erfüllen. Um zu verhindern, dass Gewinne aus Straftaten in Umlauf gebracht werden, gibt es das sogenannte Geldwäschegesetz (GwG). Neben Banken, Versicherungen, Treuhändern, Anwälten und Steuerberatern gehören auch Immobiliendienstleister zu den Verpflichteten des GwG und müssen die Sorgfaltspflichten des Gesetzes anwenden. Seit 2011 wird die Einhaltung der Pflichten durch die Aufsichtsbehörden lückenlos kontrolliert. Die Verpflichteten müssen die Einhaltung dieser gegenüber den Behörden belegen.
Für die praktische Arbeit bedeutet dies, dass Immobiliendienstleister sich den Personalausweis ihrer Kunden zeigen lassen und die Daten aufnehmen müssen. Name, Geburtsort und -datum, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Ausweisnummer und ausstellende Behörde sind zu vermerken. Am einfachsten ist es, eine Kopie des Ausweises zu erstellen; das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass die Anfertigung einer Kopie genügt. Außerdem muss der Makler prüfen, ob sein Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt. Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass wir vor einem Besichtigungstermin Ihre Daten bzw. eine Kopie Ihres Personalausweises aufnehmen müssen.
Alle Angaben in diesem Exposé wurden sorgfältig und so vollständig wie möglich gemacht. Gleichwohl kann das Vorhandensein von Fehlern nicht ausgeschlossen werden. Die Angaben in diesem Exposé erfolgen daher ohne jede Gewähr.
Besichtigungen sind jederzeit, jedoch nur nach vorheriger Terminabsprache mit Ihrem Ansprechpartner möglich. Kaufverhandlungen sind ausschließlich über Ihren Ansprechpartner zu führen. Preisänderungen bleiben vorbehalten.