Präsenzvortrag am Mittwoch, 6. Juli 2022, 19.00 Uhr
Gesetzliches Erbrecht - was der Gesetzgeber vorsieht
Im Falle des Versterbens einer Person geht deren Vermögen - egal wie groß oder klein - auf den bzw. die Erben über. Sofern der Erblasser kein Testament und keinen Erbvertag errichtet hat, erfolgt dies im Wege der gesetzlichen Erbfolge.
Notar Tobias Werner erläutert in seinem Präsenz-Vortrag die für die Betroffenen oft überraschenden Bestimmungen der gesetzlichen Erbfolgeregelung, insbesondere im Ehegattenerbrecht, sowie die Grundzüge des Wesens einer Erbengemeinschaft.
Wir bitten um eine Anmeldung unter www.reutter-akademie.de oder telefonisch 07381 934620.
Es gelten die aktuellen Corona- und Hygienemaßnahmen.