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Präsenzvortrag am Mittwoch, 6. Juli 2022, 19.00 Uhr





Gesetzliches Erbrecht - was der Gesetzgeber vorsieht

Im Falle des Versterbens einer Person geht deren Vermögen - egal wie groß oder klein - auf den bzw. die Erben über. Sofern der Erblasser kein Testament und keinen Erbvertag errichtet hat, erfolgt dies im Wege der gesetzlichen Erbfolge.

Notar Tobias Werner erläutert in seinem Präsenz-Vortrag die für die Betroffenen oft überraschenden Bestimmungen der gesetzlichen Erbfolgeregelung, insbesondere im Ehegattenerbrecht, sowie die Grundzüge des Wesens einer Erbengemeinschaft.

Wir bitten um eine Anmeldung unter www.reutter-akademie.de oder telefonisch 07381 934620.

Es gelten die aktuellen Corona- und Hygienemaßnahmen.

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