2000 m² zukünftiges Baugrundstück nach §34 direkt an der Erft - Bedburg Blerichen

Wohnen, , Zimmer, 50181 Bedburg / Blerichen

Details

NutzungsartWohnen
VermarktungsartKauf
ObjektartGrundstück
ObjekttypWohnen
PLZ50181
OrtBedburg / Blerichen
LandDeutschland

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NutzungsartWohnen VermarktungsartKauf
ObjektartGrundstück ObjekttypWohnen
PLZ50181 OrtBedburg / Blerichen
LandDeutschland
Lagebeschreibung Das angebotene Grundstück befindet sich in Bedburg Blerichen in einer ruhigen Wohngegend abseits einer Hauptstraße, die durch Bedburg führt. Die meisten Geschäfte des täglichen Bedarfs, sowie Discounter, Ärzte, Kindergärten, Grundschulen und Busverbindungen sind problemlos fußläufig zu erreichen. Alle weiterführenden Schulen, wie Gymnasium, Gesamtschule, Realschule und Hauptschule befinden sich in der Umgebung. Der Bahnhof "Bedburg Erft" mit Anschluss zur Regionalbahn ist nur 450 m entfernt. Die Autobahnauffahrt Bedburg (A61) ist in 7 Minuten mit dem Auto zu erreichen.
Sonstiges Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf den Informationen, die uns von unserem Auftraggeber oder sonstigen Dritten übermittelt wurden. Es handelt sich um ein vorläufiges Angebot. Es konnten noch nicht alle Daten anhand von Unterlagen überprüft werden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Angaben. Der Vermittlungs- oder Nachweisvertrag mit uns kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Tätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Sollte das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt sein, so ist dies innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt des Exposés, oder der Inanspruchnahme unserer Maklerdienstleistung, schriftlich anzuzeigen. Kommt ein Kaufvertrag über das angebotene Objekt zustande, so hat der Käufer eine Provision in Höhe von 3,57 % des Kaufpreises (inkl. MwSt.) an uns zu entrichten. Wird der Vertrag zu anderen als den von uns ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande kommende Geschäft mit dem von uns angebotenen wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt auch, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertragstyp infolge unserer Vermittlungstätigkeit geschlossen wird.