Einzigartige Gartenwohnung in Gravenbruch

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Nutzungsart Wohnen Vermarktungsart Kauf
Objektart Wohnung Objekttyp Hochparterre
PLZ 63263 Ort Neu-Isenburg / Gravenbruch
Land Deutschland Etage Hochparterr
Wohnfläche 106 m² Nutzfläche 6 m²
Anzahl Zimmer 4 Anzahl Schlafzimmer 3
Anzahl Badezimmer 1 Anzahl sep. WC 1
Balkon/Terrasse Fläche 12 m² Heizungsart Fernwärme
Etagenzahl 4 Fahrstuhl Personenaufzug
Balkon/Terrasse Ja Kabel Sat TV Ja
Stellplätze 1 Freiplatz Kaufpreis 289.000 €
Hausgeld 310 € Außen-Provision 5,95 % inkl.MwSt.
Währung externe Objnr DO282
Status Aktiv Betreuer 14
Objektbeschreibung:

Diese einmalige 4 Zimmer-Wohnung befindet sich im Hochparterre eines gepflegten Mehrfamilienhauses in gesuchter Lage von Neu-Isenburg - Gravenbruch, einer bevorzugte Wohngegend, mit guten Einkaufsmöglichkeiten (direkt zu Fuß vor der Haustüre), Bushaltestelle sehr schnell erreichbar und der Wald nahezu direkt am Haus. Auf drei Stockwerken plus Penthouse sind 11 Wohnungen und eine Kanzlei im Untergeschoß, sowie die Kellerräumlichkeiten und die Waschküche untergebracht.

Nach Frankfurt/Main sowie zum Flughafen Frankfurt/Main sind es idealerweise nur ca. 15 Fahrminuten.

Die Balkon- und Gartenseite ist nach Westen ausgerichtet und dank einer Umzäunung gut gesichert.

Ein Stellplatz vorm Haus gehört zur Wohnung. Für Fahrräder gibt es einen Keller mit Außenzugang und eine große Fahrradbox neben dem Haus.

 
Energieausweis
Art: Verbrauchsausweis
Gültig bis: 07.12.2028
Endenergieverbrauch: 82.00 kWh/(m²*a)
Baujahr lt. Energieausweis: 1995
Wesentlicher Energieträger: Fernwärme
Klasse: C

Lage:

Neu-Isenburg hat ca. 36.000 Einwohner und ist Mittelpunktstadt für die südlich von Frankfurt liegenden Städte und Gemeinden. Die Nähe zu Frankfurt und den Flughafen stärkt die gute Infrastruktur. Dies gilt für die Schulformen, die alle ausreichend vertreten sind, für die ärztliche Versorgung und für die Einkaufsmöglichkeiten, die ihren Schwerpunkt in einem großen, modernen Einkaufszentrum haben.

Neu-Isenburg liegt verkehrsgünstig im Ballungsraum Rhein-Main. Neu-Isenburg befindet sich unmittelbar zwischen den Autobahnen A3, A5 und A661 und bietet somit eine ausgezeichnete Verkehrsanbindung zu den Städten Frankfurt, Darmstadt, Offenbach, bis hin nach Aschaffenburg. Ein sehr gutes Bus- und Bahnnetz der Linien S3, S4, Bus 651, 661 und 653 verbindet die Neu-Isenburger Stadtteile und bietet gute Verkehrsmöglichkeiten zu den Nachbarstädten und dem Flughafen.

Gravenbruch ist ein Stadtteil von Neu-Isenburg, im Landkreis Offenbach (Hessen).

In nur wenigen Fahrminuten erreicht man von hier aus die Städte Offenbach, Frankfurt sowie auch Hanau.

Der ÖPNV ist zu Fuß sehr gut zu erreichen.

Die Stadt verfügt über mehrere Anschlüsse an die Autobahnen BAB-A3, A5 und A661; über den vorhandenen S-Bahn-Anschluss hat man eine gute Anbindung in das gesamte Rhein-Main-Gebiet.

In Neu-Isenburg sind nahezu alle sozialen Einrichtungen, wie z.B. Ärzte, Kindergärten, Schulen sowie auch ausreichend Einkaufsmöglichkeiten und Gastronomieangebote vorhanden.

Neu-Isenburg - Gravenbruch ist eine bevorzugte Wohngegend, mit guten Einkaufsmöglichkeiten (direkt zu Fuß vor der Haustüre), Bushaltestelle sehr schnell erreichbar und der Wald nahezu direkt am Haus.

Nach Frankfurt/Main sowie zum Flughafen Frankfurt/Main sind es nur ca. 15 Fahrminuten bzw. ca. 20 Fahrminuten.

Weitere Infos: https://neu-isenburg.de/leben-und-wohnen/stadt-und-geschichte/stadtteile/gravenbruch/

Ausstattung:

+ Einbauküche

+ Fliesen

+ Parkett

+ Elektrische Rollläden

+ Metallzaun zur Abgrenzung des Gartens

+ Einbruchsichere Fenster und Balkontür

+ Balkon gefliest

+ Einbau großes Windschutzfenster auf dem Balkon

Sonstige :

Wir weisen Sie darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne usw. vom Eigentümer stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Irrtum vorbehalten.

WICHTIGER HINWEIS ZUM WIDERRUFSRECHT:

Nach den EU-Verbraucherrechterichtlinien sind Makler seit dem 13.06.2014 dazu verpflichtet, ihre Kunden über ihr Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen zu informieren.

Ein Fernabsatzvertrag ist bereits zustande gekommen, wenn Sie uns telefonisch oder per Email bezüglich einer Immobilie kontaktieren.

Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn Sie vor der Vereinbarung eines Besichtigungstermins bzw. vor Überlassung weiterer Informationen zur Immobilie von uns eine Email mit detaillierten Informationen bezüglich Ihres Widerrufsrechts bekommen.

Erst danach können wir in vollem Umfang für Sie tätig werden.

Diese Maßnahme dient dem Schutz der Verbraucher.

Daher bitten wir höflich darum, uns nur komplett ausgefüllte E-Mail-Anfragen (beinhaltend Vor- und Zuname, komplette Wohnanschrift sowie Telefonnummer) zu übersenden.

(Details hierzu siehe Geldwäschegesetz!)

Herr Oliver Safavi
Immobilienagentur Oliver Safavi

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63505 Langenselbold

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