KAUF DIREKT VOM EiGENTÜMER: Knapp 50 Hektar großes Grundstück in Letschin in Brandenburg
Video zu dieser Immobilie
3D-Rundgang zu dieser Immobilie
3D-Rundgang zu dieser Immobilie
| Nutzungsart |
Gewerbe |
| Ort |
Letschin |
| Strasse |
Gusower Straße |
| Bundesland |
Brandenburg |
| Grundstücksfläche |
493.537 m² |
| Kaufpreis |
1.300.000 € |
| Nutzungsart |
Gewerbe |
Ort |
Letschin |
| Strasse |
Gusower Straße |
Bundesland |
Brandenburg |
| Grundstücksfläche |
493.537 m² |
Kaufpreis |
1.300.000 € |
Objektbeschreibung: Knapp 50 Hektar großes Grundstück in Letschin in Brandenburg
Lage: Letschin, Flur 3, Flurstück 5, 61.150 m²
Letschin, Flur 3, Flurstück 62, 336.960 m²
Letschin, Flur 3, Flurstück 66, 95.427 m²
Ausstattung: Die Flurstücke liegen im Außenbereich. Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die ausreichende Erschließung gesichert ist (§ 35 BauGB IV)
Gemäß Flächennutzungsplan der Gemeinde Letschin, in Kraft getreten am 03.05.2001, ist die Art der Bodennutzung der Grundstücke als Fläche für die Landwirtschaft gekennzeichnet.
Die medienseitige Erschließung erfragen Sie bitte bei den jeweiligen Versorgern.
Ein Bebauungsplan für dieses Gebiet existiert nicht.
Der aktuelle Pachtvertrag ist jährlich kündbar. Die Pacht 2025 beträgt 17.596,00 EUR, der Vertrag hat eine Indexklausel.
Ackerland:
Bodenrichtwert (in Euro/m²) 1,6
Entwicklungszustand Fläche der Land- und Forstwirtschaft (LF)
Art der Nutzung Acker (A)
Acker- /Grünlandzahl 40 - 60
Folgende Flurstücke sollen verkauft werden:
Letschin, Flur 3, Flurstück 5, 61.150 m²
Letschin, Flur 3, Flurstück 62, 336.960 m²
Letschin, Flur 3, Flurstück 66, 95.427 m²
Das Flurstück 62 unterteilt sich in 18.183 m² Gehölz sowie 319.917 m² landwirtschaftliche Fläche.
Auf historischen Luftbildern sowie Karten existierte im jetzigen bewachsenen Bereich eine Bebauung, erkennbar als Vierseiten-Hof bzw. Gutshof. (siehe Fotos)
Bauen im Außenbereich (§ 35 BauGB) ist für Landwirte grundsätzlich möglich, wenn das Vorhaben einem privilegierten landwirtschaftlichen Betrieb dient (Stall, Maschinenhalle, Wohnhaus). Der Betrieb muss auf Dauer angelegt sein, der Erzielung von Einkommen dienen und darf die Landschaft nicht zersiedeln. Eine Baugenehmigung erfordert oft eine Betriebsbestätigung des Landwirtschaftsamtes.
Eine verbindliche Auskunft zur Zulässigkeit eines geplanten Vorhabens kann nur durch ein Baugenehmigungsverfahren bzw. eine Bauvoranfrage (Bauvorbescheid) erreicht werden. Die Zuständigkeit hierfür liegt bei der Unteren Bauaufsicht des Landkreises Märkisch-Oderland. Die Gemeindeverwaltung Letschin wird vom Landkreis Märkisch-Oderland im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens beteiligt. Anträge auf Vorbescheid sind an auf Vorbescheid bzw. auf Baugenehmigung sind an den Landkreis Märkisch- Oderland, Fachbereich III, Bauordnungsamt, Klosterstraße 14, 15344 Strausberg zu richten.
Sonstiges: Sind Sie auch in den sozialen Medien unterwegs, dann folgen Sie uns gerne auf:
Instagram: www.instagram.com/leipzig.makler
Facebook: www.facebook.com/leipzig.makler
Twitter: www.twitter.com/leipzig_makler
Linkedin: www.linkedin.com/in/leipzig-makler
XING: www.xing.com/profile/ThomasC_Schmid2
Youtube: www.youtube.de/leipzig.makler
IMPRESSUM - ANGABEN gemäß § 5 TMG:
LEIPZIG MAKLER: Immobilien-Experten in Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt
LEIPZIG MAKLER UG (haftungsbeschränkt)
Geschäftsführer: Thomas C. Schmid
Ritterstraße 7
04109 Leipzig
KONTAKT:
Telefon: +49 341 24960255
E-Mail: info@leipzig-makler.com
Web: www.leipzig-makler.com
STEUERNUMMER: 231/269/07346
AUFSICHTSBEHÖRDE:
Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung erteilt durch die Stadt Leipzig (Sicherheitsbehörde, SG Gewerberecht, Prager Straße 20 in 04103 Leipzig)
BERUFSBEZEICHNUNG: Immobilienmakler
Weitere interessante Immobilien