Beschreibung Abrissreifes Gebäude in zentraler Lage, direkt an der Hauptstraße in Schwelm.
Das sich über 654,00m² erstreckende Grundstück ist aktuell mit einem abrissreifem Altbestand bebaut.
Das Gebäude verfügt über ein Erdgeschoss und Obergeschoss mit einer Gesamtfläche von knapp 250,00m² und ist vollständig unterkellert. Beheizt wird das Haus durch eine Gasheizung.
Eine Abbruch-Anzeige gemäß §62 Abs. 3 Satz 3 BauO NRW wurde bereits im August 2021 bestätigt.
Für das Grundstück liegt kein Bebauungsplan vor, sodass sich zukünftige Entwickler an der aktuellen Bebauung sowie an der nachbarschaftlichen Bebauung orientieren können (§34 BauGB). Die Nachbarschaft weist oftmals zwei und drei Vollgeschosse auf.
Eine Baugenehmigung oder Bauvoranfrage liegt nicht vor.
Für Projektentwickler, Bauträger und Selbstnutzer ist dies ein sehr interessantes Projekt in einer zentralen Lage in Schwelm.
Lage Die Kreisstadt Schwelm liegt im südöstlichen Ruhrgebiet in Westfalen an der Grenze zum Bergischen Land und verfügt über viele Grünflächen. Da die Stadtgrenze im Westen und Süden gleich der Grenze zwischen Rheinland und Westfalen ist, wird Schwelm auch als Pforte Westfalens bezeichnet. Schwelm ist von drei weiteren Städten des Ennepe-Ruhr-Kreises umgeben: Sprockhövel im Norden, Gevelsberg im Nordosten und Ennepetal im (Süd-)Osten. An die südliche und westliche Stadtgrenze schließt sich die kreisfreie Stadt Wuppertal an.
In einem Umkreis von etwa 10 Gehminuten steht ein reichhaltiges Einkaufsangebot für den täglichen Bedarf zur Verfügung. Hier sind zahlreiche Supermärkte, eine Apotheke, Restaurants, Bäckereien und diverse Dienstleister ansässig.
ÖPNV/ Anbindung
Die Immobilie ist perfekt an den öffentlichen Nahverkehr angebunden.
Sonstiges GELDWÄSCHE:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist die Seewald Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
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