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Einfamilienhaus, 160 m², 7 Zimmer in 37639 Bevern / Lobach

Details

NutzungsartWohnen
VermarktungsartKauf
ObjektartHaus
ObjekttypEinfamilienhaus
PLZ37639
OrtBevern / Lobach
LandDeutschland
Kaufpreis69.000 €
Außen-Provision2.500,00 % incl. MwSt
Währung

Details

NutzungsartWohnen VermarktungsartKauf
ObjektartHaus ObjekttypEinfamilienhaus
PLZ37639 OrtBevern / Lobach
LandDeutschland Kaufpreis69.000 €
Außen-Provision2.500,00 % incl. MwSt Währung
Objektbeschreibung Bei diesem Objekt handelt es sich um ein denkmalgeschütztes Fachwerkhaus, welches ca. im Jahr 1736 erbaut wurde.
Es bietet eine ideale Alternative zur Eigentumswohnung, da Sie sich nicht mit großer Gartenpflege beschäftigen müssen.

Vieles wurde eigenhändig unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes renoviert und erneuert (Fenster u. Dach).

Insgesamt verfügt das Haus über 7 Zimmer, Küche, 2 Bäder. Die Räume präsentieren sich im typischen Fachwerkstil mit rustikaler Atmosphäre jedoch freundlich und hell.

Die Aufteilung ist wie folgt:

EG: 2 Zimmer, Küche, Bad, Heizungsraum auf ca. 80 m²
OG: 5 Zimmer, Bad auf ca. 80 m²

Einige Zimmer sind renovierungsbedürftig (z.B. Bad im OG - Baumaterial hier bereits vorhanden). Diese lassen sich jedoch mit nicht all zu großem Aufwand und handwerklichem Geschick großzügig herrichten.

Ein kleiner gemütlicher Hof mit überdachten Sitzplatz lädt Sie sowohl bei Sonne als auch bei Regen nach getaner Arbeit zum Erholen ein.

Keine Sorge! Auch für einen PKW-Stellplatz ist ebenfalls gesorgt.

 
Energieausweis
Art: es besteht keine Pflicht!
Wesentlicher Energieträger: Öl

Ausstattung 7 Zimmer, Küche (EBK mit E-Geräten), 2 Bäder (unten mit Dusche, oben mit Wanne - renovierungsbedürftig)

Satteldach
keine Keller (aber im Hof 4 massiv gemauerte Schuppen)
Geschossdecken: Holzdecken
Innentreppe: Holz
Fußböden: Fliesen, Holz-Dielen, Laminat, PVC
Kunststofffenster mit ISO-Verglasung
Öl-Zentralheizung
Wasserversorgung elektr. Durchlauferhitzer

4 massive Schuppen: Werkraum, Öltanks, Abstellflächen
kleiner Hof mit überdachten Freisitz, PKW-Stellplatz
Lagebeschreibung Lobach ist ein an der Bundesstraße 64 gelegener Ort, einen Kilometer östlich von Bevern im südniedersächsischen Landkreis Holzminden gelegen.

Entlang des Ortes verläuft der Lobach, welcher südlich des Ortes in den Beverbach mündet.

Der Ort hat eine direkte Anschlussstelle an die B 64, die ab hier in südwestliche Richtung zur Schnellstraße heraufgestuft wird. Entlang des Ortes verläuft der Europaradweg R1.

Im nahegelegenen Bevern gibt es alle Einrichtungen des täglichen Bedarfs:
Ärzte, Apotheke, Bäcker, Lebensmittelgeschäfte usw.
Sonstiges Diese Immobilie sollten Sie kennenlernen. Gerne erstellen wir
Ihnen ein Finanzierungsangebot. Bitte haben Sie Verständnis
dafür, dass wir bei Neukunden die Kontaktanfragen nur mit
vollständiger Angabe von Namen, Anschrift und Telefonnummer
bearbeiten können. Telefonisch geben wir über die Anschrift von
Immobilien keine Auskunft.

Gerne beraten wir Sie ausführlich zu allen Fragen bei einem
persönlichen Gespräch in unserem Kundencenter.

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der uns mitgeteilten
Objektdaten übernehmen wir keine Haftung!

Es gelten die Geschäftsbedingungen der Firma SunWeserFinanz.
Diese sind auf unserer Homepage (www.sunweserfinanz.de)
veröffentlicht.

Sehr geehrte(r), Kauf-Interesssent/in,

ab dem 13.06.2014 unterliegen Objekt- Anfragen/Maklerverträge,
ob telefonisch, per Mail, Brief oder vor Ort am Kaufobjekt, dem
Widerrufsrecht und bedürfen einer Widerrufsbelehrung. Es
handelt sich hierbei um ein neues Verbraucherschutzgesetz (RL
2011/83/EU).

Die Regelung sieht vor, dass wir Ihnen unser Exposé bzw. weitere
Informationen der Objekte erst nach Ablauf der gesetzlichen
Widerrufsfrist von 14 Tagen aushändigen dürfen.

Wir werden aber gerne auch sofort für Sie tätig!

Hierzu unterschreiben Sie bitte die in unserer Mail beigefügte
Einverständniserklärung zur sofortigen Beauftragung
(Widerrufsverzicht) und Ihre Einverständniserklärung zur DSGVO.
Danach erhalten Sie sofort das gewünschte Exposé und die
Adresse der Immobilie.

Eine Maklerprovision fällt nur dann an, wenn Sie die Immobilie
auch tatsächlich kaufen. Ansonsten bleibt Ihre Anfrage auch bei
Einwilligung zur sofortigen Maklertätigkeit unverbindlich.

Diese Verordnungen sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben!