Der Verkauf der Immobilie wegen Scheidung oder Trennung ist eine komplexe und emotionale Angelegenheit und sollte gut durchdacht sein. Finanzielle Dinge sind zu klären, da die Immobilie meist noch nicht abbezahlt ist und beide hälftige Eigentümer sind. Oftmals wissen die Parteien nicht, welche Möglichkeiten im Falle einer Trennung zur Verfügung stehen. In diesem Beitrag möchten wir auf die zu beachtenden Punkte etwas genauer eingehen. Ebenso erläutern wir die verschiedenen Optionen, die den Eigentümern beim Verkauf einer Immobilie wegen Scheidung zur Wahl stehen.
Die Entscheidung, ob man ein Haus im Falle eine Scheidung veräußern soll, ist keine leichte. Aber dennoch gibt es viele Gründe, die unterstreichen, warum der Verkauf sinnvoll ist. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der beteiligten Personen haben Einfluss auf den Hausverkauf wegen Scheidung und Trennung. Mögliche Ursachen für einen Hausverkauf wegen Trennung sind:
Um sich zu 100% sicher zu sein, dass der Hausverkauf bei Scheidung und Trennung die richtige Wahl ist, sollte man vorab den Wert der Immobilie schätzen lassen. Ein Experte kann anhand der Lage und des Zustandes des Objekts den Wert ermitteln. Die Entscheidung ob ein Partner im Objekt wohnen bleibt und den anderen auszahlt kann danach gemeinsam erfolgen.
Sollten sich beide Partner darauf geeinigt haben, dass eine Partei im Haus wohnen bleibt und die andere ausgezahlt wird, so bietet sich eine Ausgleichszahlung an. Ausgleichszahlung bedeutet, dass Partei A seine Anteile an der Immobilie an die Partei B überschreibt und hierfür eine entsprechende marktgerechte Ausgleichszahlung erhält. Damit die Eigentumsübertragung rechtskräftig ist, muss man sie beim Notar beurkunden.
Die einfachste Lösung ist es, wenn sich beide Partner zum Verkauf der gemeinsamen Immobilie entscheiden. Falls Sie mit dem Verkaufserlös Ihren Kredit vorzeitig tilgen wollen, ist es sinnvoll dies mit Ihrer Bank vorab zu besprechen. So erfahren Sie zeitgleich ob eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt und wie hoch diese ist. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der offenen Restschuld.
Sollte ein gutes Verhältnis zwischen den ehemaligen Ehepartnern nach Scheidung herrschen, so besteht die Möglichkeit die Immobilie zu vermieten. Das hat den Vorteil, dass die Tilgung fortgesetzt wird und keine Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank anfällt.
Wenn sich beide Partner nicht einigen können, besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Teilungsversteigerung beim zuständigen Amtsgericht zu stellen. Binnen zwei Wochen kann gegen den Antrag auf Teilungsversteigerung Einwand erhoben werden. Erkennt das Gericht den Einwand an, kann das Verfahren für mehrere Monate stillgelegt werden.
Achtung: Bei der Teilungsversteigerung besteht wenig Hoffnung auf einen hohen Verkaufserlös. Daher sollte man sich möglichst einigen das Haus zum Verkauf anbieten, dabei steht Ihnen gerne ein Experte zur Seite.
Meist ist eine Trennung oder Scheidung immer eine emotionale Angelegenheit. Unstimmigkeiten zwischen den einstigen Partnern in Bezug auf die gemeinsamen Immobilien können zu Verlusten führen. Ist man sich einig, kann man sich zwischen den verschiedenen Möglichkeiten (Verkauf, Auszahlung eines Partners oder der Vermietung) entscheiden. Ein Experte kann Ihnen hierbei beratend zur Seite stehen. Welche der oben aufgeführten Variante für Sie in Betracht kommt, entscheiden Sie alleine.
Wir bei System Finanz Immobilien beraten seit über 25 Jahren unsere Kunden im Falle einer Trennung oder Scheidung. Nicht für jedes einstige Paar kommt die gleiche Lösung in Betracht. Oft hängt diese von den oben beschriebenen Faktoren ab. Sollten Sie Interesse an einer kostenlosen Beratung oder Immobilienbewertung im Trennungsfall haben, kontaktieren Sie uns einfach über unsere Wertermittlungsseite. Gerne können Sie sich auch telefonisch an uns über 02251 777570 oder per Mail an info@system-finanz-gmbh.de wenden.
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