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Verkaufen, vermieten, selbst bewohnen: Diese Möglichkeiten haben Sie bei einer Scheidung

Eine Scheidung ist für Ehepaare belastend, sowohl in emotionaler als auch in finanzieller Hinsicht. Insbesondere, wenn sich eine Immobilie im gemeinsamen Besitz befindet, bietet diese oft Zündstoff für Streitigkeiten und wirft Fragen auf wie: Kann das gemeinsame Eigentum von einem Ehepartner übernommen werden? Sollen wir die Immobilie verkaufen oder vermieten? Was ist unser Eigentum überhaupt wert? Bei PRIMODEUS Immobilien finden Sie die Antworten.

Die Zugewinngemeinschaft

Kommt es zu einer Scheidung und wurde kein Ehevertrag geschlossen, wird das während der Ehe erworbene Vermögen zwischen den Ehepartnern geteilt. Der sogenannte Zugewinn umfasst unter anderem das erwirtschaftete Vermögen sowie gemeinsame Immobilien. Da Haus oder Eigentumswohnung im Laufe der Zeit meist an Wert gewinnen, wird neben dem ursprünglichen Verkaufspreis auch die Wertsteigerung der Immobilie zum Zugewinn gerechnet. Ist ein Ehepartner der alleinige Besitzer einer Immobilie, errechnet sich der Zugewinn ausschließlich aus der Wertsteigerung, die während der Ehe erfolgt ist.

Hausverkauf bei Scheidung 

Handschlag

Bei einer Scheidung kommt es in vielen Fällen zum Verkauf der gemeinsam erworbenen Immobilie. Der Erlös aus dem Hausverkauf wird dann meist auf beide Eheleute gemäß ihren Eigentumsanteilen verteilt. Dafür müssen jedoch zunächst laufende Kredite getilgt und die Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank gezahlt werden. Besteht Einigkeit zwischen den Ehepartnern, kann der Hausverkauf bereits im Vorfeld der Scheidung erfolgen. So wird Zeitdruck vermieden, der eventuell zu einem niedrigeren Verkaufspreis führen kann. Zudem werden durch den frühzeitigen Verkauf einer Scheidungsimmobilie vorzeitig finanzielle Mittel freigesetzt.

Geht es bei einer Scheidung um ein gemeinsames erworbenes Mehrfamilienhaus, kann das Wohneigentum durch eine Teilungserklärung aufgeteilt werden.

Können sich die Noch-Eheleute nicht auf eine einvernehmliche Lösung einigen, kann der Verkauf des gemeinsamen Wohneigentums durch Teilungsversteigerung erfolgen.

Übernahme der Scheidungsimmobilie durch einen Ehepartner

Übernimmt nach der Scheidung ein Ehepartner das gemeinsam erworbene oder gebaute Haus, muss dieser den anderen auszahlen. Um die Höhe der Entschädigung zu ermitteln, empfiehlt sich eine Wertermittlung durch einen qualifizierten Makler oder dessen Partner. Von dem berechneten Immobilienwert werden eventuelle Restschulden, Steuern und Kosten abgezogen. Die Hälfte des verbleibenden Betrags bestimmt die Höhe der Entschädigung.

Vermietung einer Immobilie bei Scheidung 

Da eine gut vermietete Immobilie ordentlich Rendite verspricht, ist die Vermietung einer Immobilie für viele Ehepaare eine gute Lösung. Voraussetzung für eine rentable Vermietung im Scheidungsfall ist allerdings ein realistischer Mietpreis. Ein Makler kennt den Markt und berechnet mithilfe einer Immobilienbewertung, dem Mietspiegel und einer Marktanalyse den besten Mietpreis für Sie. 

Egal welche Lösung für Sie im Scheidungsfall infrage kommt, wir von PRIMODEUS Immobilien beraten Sie gerne und unverbindlich rund um das Thema Scheidungsimmobilie. Unsere Immobilienexperten unterstützen Sie in dieser schwierigen Zeit mit dem Anspruch, das beste Ergebnis für beide Partner zu erzielen.

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