Ca. 1.500 m² gepflasterte Freifläche im Gewerbegebiet

Gewerbe, , Zimmer in 26419 Schortens

Details

ImmoNr 9597
Nutzungsart Gewerbe
Vermarktungsart Miete
Objektart Grundstück
Objekttyp Gewerbe
PLZ 26419
Ort Schortens
Land Deutschland
Grundstücksgröße 1.500 m²
Netto Kaltmiete 1.000 €
Kaltmiete 1.190 €
Nebenkosten 100 €
Währung
Kaution 2.000 €

Details

ImmoNr 9597 Nutzungsart Gewerbe
Vermarktungsart Miete Objektart Grundstück
Objekttyp Gewerbe PLZ 26419
Ort Schortens Land Deutschland
Grundstücksgröße 1.500 m² Netto Kaltmiete 1.000 €
Kaltmiete 1.190 € Nebenkosten 100 €
Währung Kaution 2.000 €
Objektbeschreibung Hinter einer Gewerbeimmobilie inmitten eines Gewerbegebietes ist diese gepflasterte Freifläche mit ca. 1.500 m² zu vermieten.

Sie suchen Platz für eine Lagerhalle, Stellplätze für Wohnmobile oder andere Fahrzeuge? Dann wäre diese Fläche aufgrund ihrer guten Verkehrsanbindung eventuell eine Option. Container ließen sich ebenso lagern und aufgrund der Küstennähe auch Sportboote.

Schortens ist von allen umliegenden Städten und Gemeinden wie Wilhelmshaven, Jever, Sande, Wittmund und Varel schnell zu erreichen.

Bei Fragen nehmen Sie gerne unter Tel. 0162 2142098 Kontakt zu mir auf!
Ausstattung - zentrale Lage

- vollständig gepflastert

- inmitten eines Gewerbegebietes
Lagebeschreibung Schortens ist eine Stadt im Landkreis Friesland in Niedersachsen. Der Ort erhielt 2005 die Stadtrechte und ist seitdem nach Varel die zweitgrößte Stadt im Landkreis Friesland. Seit dem 6. Dezember 2011 ist die Stadt staatlich anerkannter Erholungsort.

Die Stadt umfasst die zwölf Stadtteile Schortens, Heidmühle, Grafschaft, Accum, Sillenstede, Schoost, Roffhausen, Middelsfähr, Addernhausen, Oestringfelde, Ostiem und Upjever.

Während Schortens, Heidmühle, Oestringfelde und Ostiem zusammen einen geschlossenen Ortskern mit knapp 14.000 Einwohnern bilden, handelt es sich bei den anderen Stadtteilen um einzeln gelegene kleinere Orte mit Einwohnerzahlen von etwa 150 (Schoost) bis zu 2200 (Sillenstede).
Sonstiges Neben dem Mietpreis und der Nebenkostenvorauszahlung ist der Vertrag für Strom (sofern benötigt) vom Mieter mit dem Versorgungsunternehmen auf eigenen Namen und eigene Rechnung abzuschließen.