Resthofstelle in toller Lage gegen Gebot zu verkaufen

Other agricultural real estate, , Room in 49377 Vechta / Holtrup

Details

Type of use Commercial
Type of commercialization Purchase
Type of property Agriculture/Forestry
Kind of property Other agricultural real estate
Type of energy certificate Not mandatory
Postcode 49377
City Vechta / Holtrup
Country Germany
Plot size 25.212 sqm

Details

Type of use Commercial Type of commercialization Purchase
Type of property Agriculture/Forestry Kind of property Other agricultural real estate
Type of energy certificate Not mandatory Postcode 49377
City Vechta / Holtrup Country Germany
Plot size 25.212 sqm
Property description Im Kundenauftrag verkaufen wir gegen Gebot eine vielseitig nutzbare Resthofstelle zur Gesamtgröße von ca. 25.212 m² in der Ortschaft Holtrup.............. Die komplette Beschreibung finden Sie im PDF-Exposé, welches Sie bei uns anfordern können.
Equipment/Features Die Hofstelle ist auf gepflasterten Wegen von 2 Seiten her zu erreichen.
............. Die komplette Beschreibung finden Sie im PDF-Exposé, welches Sie bei uns anfordern können.
Location description Die Resthofstelle befindet sich in einer ruhigen Lage in der Ortschaft Holtrup.............. Die komplette Beschreibung finden Sie im PDF-Exposé, welches Sie bei uns anfordern können.
Miscellaneous Diese Immobilie wird ohne zusätzliche Käufer-Provision angeboten. Wir haben einen entgeltpflichtigen Maklervertrag mit dem Eigentümer abgeschlossen und sind einseitiger Interessenvertreter der Verkäuferseite, sodass kein provisionspflichtiger Maklervertrag mit einem Kaufinteressenten abgeschlossen wird.

Es wird darauf hingewiesen, dass abhängig vom Baujahr, der Gebäudeart, der Nutzung sowie dem bisherigen Modernisierungszustand gesetzliche Nachrüstungs- und Modernisierungspflichten nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) bestehen können. Hierzu zählen insbesondere Anforderungen an die Dämmung der obersten Geschossdecke bzw. des Daches (§ 35 GModG), die Dämmung zugänglicher Heizungs- und Warmwasserleitungen (§ 69 GModG) sowie energetische Anforderungen bei der Erneuerung oder Änderung von Bauteilen (§ 36 GModG). Ob und in welchem Umfang solche Pflichten bestehen, ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig und vom Erwerber eigenverantwortlich zu prüfen. Soweit gesetzliche Nachrüstpflichten infolge eines Eigentumsübergangs auf den Erwerber übergehen, können gesetzliche Erfüllungsfristen, insbesondere eine Frist von zwei Jahren ab Eigentumsübergang, zu beachten sein.
Die vorstehenden Hinweise stellen keine Rechts- oder Energieberatung dar. Eine Prüfung etwaiger gesetzlicher Verpflichtungen sollte durch den Erwerber unter Hinzuziehung eines Energieberaters, Sachverständigen oder Rechtsberaters erfolgen.

Berechnen Sie vorab Ihre Finanzierung oder vereinbaren einen Termin für eine maßgeschneiderte Baufinanzierung unter:
https://www.baufinanzierung-vechta.net/