Jetzt Wohnraum schaffen: Projektgrundstück mit Bauvorbescheid in Ahlhorn
Wohnen, , Zimmer, 26197 Großenkneten / Ahlhorn
Details
| Nutzungsart | Wohnen |
| Vermarktungsart | Kauf |
| Objektart | Grundstück |
| Objekttyp | Wohnen |
| PLZ | 26197 |
| Ort | Großenkneten / Ahlhorn |
| Land | Deutschland |
| Grundstücksgröße | 2.621 m² |
| Außen-Provision | 5,95 % |
Details
| Nutzungsart | Wohnen | Vermarktungsart | Kauf |
| Objektart | Grundstück | Objekttyp | Wohnen |
| PLZ | 26197 | Ort | Großenkneten / Ahlhorn |
| Land | Deutschland | Grundstücksgröße | 2.621 m² |
| Außen-Provision | 5,95 % |
Video zu dieser Immobilie
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3D-Rundgang zu dieser Immobilie
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Objektbeschreibung Zum Verkauf steht ein attraktives Baugrundstück mit einer Gesamtfläche von ca. 2.621 m² in Ahlhorn, einem Ortsteil der Gemeinde Großenkneten.
Für das Grundstück liegt bereits ein positiver Bauvorbescheid vor. Dieser bestätigt die planungsrechtliche Zulässigkeit der Errichtung von vier Wohnhäusern mit jeweils zwei Wohneinheiten in zweigeschossiger Bauweise. Damit bietet das Grundstück hervorragende Voraussetzungen für die Entwicklung eines modernen Wohnprojekts mit insgesamt acht Wohneinheiten.
Die bereits vorliegende planungsrechtliche Einschätzung schafft eine solide Grundlage für Investoren, Bauträger oder Projektentwickler und reduziert den Planungsaufwand erheblich. Das großzügige Grundstück eröffnet vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten für eine attraktive Wohnbebauung, die sich harmonisch in die bestehende Umgebung einfügt.
Ahlhorn überzeugt durch eine gute Infrastruktur, kurze Wege zu Einkaufsmöglichkeiten, Schulen und Kindergärten sowie eine verkehrsgünstige Anbindung an die Autobahnen A1 und A29. Dadurch eignet sich der Standort gleichermaßen für Familien, Berufspendler und Kapitalanleger. Die Nachfrage nach Wohnraum in der Region ist anhaltend hoch, wodurch dieses Grundstück ein interessantes Entwicklungspotenzial bietet.
Highlights auf einen Blick:
- Ca. 2.621 m² Grundstücksfläche
- Positiver Bauvorbescheid vorhanden
- Zulässige Bebauung mit 4 Wohnhäusern
- Je Wohnhaus 2 Wohneinheiten
- Zweigeschossige Bauweise planungsrechtlich zulässig
- Potenzial für insgesamt 8 Wohneinheiten
- Attraktive Investitionsmöglichkeit für Bauträger und Projektentwickler
- Gute Infrastruktur und verkehrsgünstige Lage in Ahlhorn
Für das Grundstück liegt bereits ein positiver Bauvorbescheid vor. Dieser bestätigt die planungsrechtliche Zulässigkeit der Errichtung von vier Wohnhäusern mit jeweils zwei Wohneinheiten in zweigeschossiger Bauweise. Damit bietet das Grundstück hervorragende Voraussetzungen für die Entwicklung eines modernen Wohnprojekts mit insgesamt acht Wohneinheiten.
Die bereits vorliegende planungsrechtliche Einschätzung schafft eine solide Grundlage für Investoren, Bauträger oder Projektentwickler und reduziert den Planungsaufwand erheblich. Das großzügige Grundstück eröffnet vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten für eine attraktive Wohnbebauung, die sich harmonisch in die bestehende Umgebung einfügt.
Ahlhorn überzeugt durch eine gute Infrastruktur, kurze Wege zu Einkaufsmöglichkeiten, Schulen und Kindergärten sowie eine verkehrsgünstige Anbindung an die Autobahnen A1 und A29. Dadurch eignet sich der Standort gleichermaßen für Familien, Berufspendler und Kapitalanleger. Die Nachfrage nach Wohnraum in der Region ist anhaltend hoch, wodurch dieses Grundstück ein interessantes Entwicklungspotenzial bietet.
Highlights auf einen Blick:
- Ca. 2.621 m² Grundstücksfläche
- Positiver Bauvorbescheid vorhanden
- Zulässige Bebauung mit 4 Wohnhäusern
- Je Wohnhaus 2 Wohneinheiten
- Zweigeschossige Bauweise planungsrechtlich zulässig
- Potenzial für insgesamt 8 Wohneinheiten
- Attraktive Investitionsmöglichkeit für Bauträger und Projektentwickler
- Gute Infrastruktur und verkehrsgünstige Lage in Ahlhorn
Lagebeschreibung Das Baugrundstück befindet sich im Birkenweg im westlichen Teil von Ahlhorn, einem Ortsteil der Gemeinde Großenkneten im Landkreis Oldenburg. Die gewachsene Wohnlage zeichnet sich durch eine angenehme Nachbarschaft sowie eine ruhige Umgebung aus und bietet gleichzeitig eine sehr gute Anbindung an die örtliche Infrastruktur.
Ahlhorn verfügt über zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf, Ärzte, Apotheken, Kindergärten sowie Schulen. Darüber hinaus bietet der Ort ein vielfältiges Freizeit- und Vereinsangebot, das die Wohnlage insbesondere für Familien attraktiv macht.
Die verkehrsgünstige Lage ermöglicht eine schnelle Erreichbarkeit der Städte Cloppenburg, Wildeshausen, Oldenburg und Bremen. Über die nahegelegenen Autobahnen A29 und A1 bestehen ausgezeichnete Anbindungen an das überregionale Straßennetz. Der Bahnhof Ahlhorn sorgt zudem für eine gute Anbindung an den regionalen Schienenverkehr.
Das Grundstück liegt im westlichen Ortsbereich von Ahlhorn in Richtung Cloppenburg und verbindet die Vorzüge einer ruhigen Wohnlage mit kurzen Wegen zu den wichtigsten Einrichtungen des täglichen Lebens. Die Kombination aus guter Infrastruktur, naturnahem Umfeld und hervorragender Verkehrsanbindung macht diesen Standort sowohl für Eigennutzer als auch für Kapitalanleger und Projektentwickler besonders interessant.
Ahlhorn verfügt über zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf, Ärzte, Apotheken, Kindergärten sowie Schulen. Darüber hinaus bietet der Ort ein vielfältiges Freizeit- und Vereinsangebot, das die Wohnlage insbesondere für Familien attraktiv macht.
Die verkehrsgünstige Lage ermöglicht eine schnelle Erreichbarkeit der Städte Cloppenburg, Wildeshausen, Oldenburg und Bremen. Über die nahegelegenen Autobahnen A29 und A1 bestehen ausgezeichnete Anbindungen an das überregionale Straßennetz. Der Bahnhof Ahlhorn sorgt zudem für eine gute Anbindung an den regionalen Schienenverkehr.
Das Grundstück liegt im westlichen Ortsbereich von Ahlhorn in Richtung Cloppenburg und verbindet die Vorzüge einer ruhigen Wohnlage mit kurzen Wegen zu den wichtigsten Einrichtungen des täglichen Lebens. Die Kombination aus guter Infrastruktur, naturnahem Umfeld und hervorragender Verkehrsanbindung macht diesen Standort sowohl für Eigennutzer als auch für Kapitalanleger und Projektentwickler besonders interessant.
Sonstiges Courtage
Die Courtage vom Käufer beträgt 5,95 % inkl. MwSt. vom Kaufpreis.
Allgemeines
Bei Abschluss eines notariellen Kaufvertrages sind vom Käufer die Grunderwerbssteuer in Höhe von 5% sowie die Notar- und Gerichtskosten zu zahlen. Das Grundstück wird lastenfrei in Abteilung III des Grundbuches übertragen.
Trotz der von uns aufgewandten Sorgfalt können wir für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Angebotes keine Haftung übernehmen, da wir auf Angaben Dritter angewiesen sind. Das Angebot erfolgt freibleibend, Zwischenverkauf vorbehalten. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin, dass zum Abschluss eines Maklervertrages mit uns auch die stillschweigende Annahme unserer Maklerdienste und/oder die Auswertung von uns gegebener Hinweise genügt.
Als Immobilienmakler sind wir nach dem Geldwäschegesetz (GWG) verpflichtet, Vertragspartner mittels gültigen amtlichen Ausweises, der ein Lichtbild enthält und mit dem die Pass- und Ausweispflicht im Inland erfüllt wird, zu identifizieren. Gemäß §11 Abs. 2 GWG hat diese Identifizierung zu erfolgen, sobald die Parteien des avisierten Kaufvertrages ernsthaftes Interesse am Abschluss haben. Bitte haben Sie daher dafür Verständnis, dass wir zum Zeitpunkt des Besichtigungstermins eine Ablichtung Ihres Personalausweises benötigen.
Die Courtage vom Käufer beträgt 5,95 % inkl. MwSt. vom Kaufpreis.
Allgemeines
Bei Abschluss eines notariellen Kaufvertrages sind vom Käufer die Grunderwerbssteuer in Höhe von 5% sowie die Notar- und Gerichtskosten zu zahlen. Das Grundstück wird lastenfrei in Abteilung III des Grundbuches übertragen.
Trotz der von uns aufgewandten Sorgfalt können wir für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Angebotes keine Haftung übernehmen, da wir auf Angaben Dritter angewiesen sind. Das Angebot erfolgt freibleibend, Zwischenverkauf vorbehalten. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin, dass zum Abschluss eines Maklervertrages mit uns auch die stillschweigende Annahme unserer Maklerdienste und/oder die Auswertung von uns gegebener Hinweise genügt.
Als Immobilienmakler sind wir nach dem Geldwäschegesetz (GWG) verpflichtet, Vertragspartner mittels gültigen amtlichen Ausweises, der ein Lichtbild enthält und mit dem die Pass- und Ausweispflicht im Inland erfüllt wird, zu identifizieren. Gemäß §11 Abs. 2 GWG hat diese Identifizierung zu erfolgen, sobald die Parteien des avisierten Kaufvertrages ernsthaftes Interesse am Abschluss haben. Bitte haben Sie daher dafür Verständnis, dass wir zum Zeitpunkt des Besichtigungstermins eine Ablichtung Ihres Personalausweises benötigen.
