Details
| Nutzungsart | Wohnen |
| Vermarktungsart | Kauf |
| Objektart | Haus |
| Objekttyp | Einfamilienhaus |
| Baujahr | 1967 |
| Baujahr lt. Energieausweis | 1967 |
| PLZ | 49696 |
| Ort | Molbergen / Peheim |
| Land | Deutschland |
| Wohnfläche | 108 m² |
| Grundstücksgröße | 1.323 m² |
| Anzahl Zimmer | 4 |
| Kaufpreis | 162.000 € |
Details
| Nutzungsart | Wohnen | Vermarktungsart | Kauf |
| Objektart | Haus | Objekttyp | Einfamilienhaus |
| Baujahr | 1967 | Baujahr lt. Energieausweis | 1967 |
| PLZ | 49696 | Ort | Molbergen / Peheim |
| Land | Deutschland | Wohnfläche | 108 m² |
| Grundstücksgröße | 1.323 m² | Anzahl Zimmer | 4 |
| Kaufpreis | 162.000 € |
Die Wohnfläche von ca. 108 m² verteilt sich auf ein solides Gebäude mit Ausbaureserve im Dachgeschoss. Das Haus befindet sich in sanierungsbedürftigem Zustand und bietet somit die ideale Grundlage, um eigene Wohnideen zu verwirklichen.
Ausgestattet ist die Immobilie unter anderem mit Kunststofffenstern (Doppelverglasung) und Rollläden, einer Gasheizung aus 2012 (Buderus), Betondachziegeln sowie Zinkdachrinnen. Im Innenbereich finden sich Teppich- und Fliesenböden. Eine Betongeschossdecke sorgt für eine solide Bauweise.
Zusätzlichen Stauraum bietet ein weiterer Kellerraum. Abgerundet wird das Angebot durch eine praktische Doppelgarage. Die Immobilie ist kurzfristig verfügbar und kann zeitnah übernommen werden.
Fragen Sie gerne unser Exposé an für weitere Informationen - wie z.B. Anschrift & Grundriss.
Ein Energieausweis ist aufgrund des sanierungsbedürftigen Zustands der Immobilie nicht erforderlich.
- Grundstück: ca. 1323 m²
- Wohnfläche: ca. 108 m²
- sanierungsbedürftiger Zustand
- Betondachziegel
- ZInkdachrinnen
- Gasheizung aus 2012 (Buderus)
- Teppich & Fliesenböden
- Kunststofffenster (Doppelverglasung)
- Rollläden
- Ausbaureserve im Dachgeschoss
- Betongeschossdecke
- ein zusätzlicher Kellerraum
- Doppelgarage
- zeitnahe Übergabe möglich
Peheim ist ein Ort in der Gemeinde Molbergen im Landkreis Cloppenburg im nordwestlichen Niedersachsen.
Hinweis für Käufer: Nach § 80 Abs. 4 Gebäudeenergiegesetz (GEG) muß im Falle des Verkaufs von Ein- und Zweifamilienhäusern ein kostenfreies, informatorisches Beratungsgespräch mit einer nach § 88 GEG ausstellungsberechtigten Person zum Energieausweis geführt werden. Hierzu können Sie sich u.a. an die Verbraucherschutzzentrale wenden.