***Zweifamilienhaus: Eigennutzung oder Kapitalanlage – vielseitig nutzen, solide Rendite sichern***

Mehrfamilienhaus, 214 m², Zimmer in 49186 Bad Iburg

Details

Nutzungsart Wohnen
Vermarktungsart Kauf
Objektart Haus
Objekttyp Mehrfamilienhaus
Baujahr 1961
Energieausweistyp Bedarfsausweis
Energieausweis gültig bis 11.03.2036
Energieeffizienzklasse G
Endenergiebedarf 225 kWh/(m²a)
Baujahr lt. Energieausweis 1961
wesentlicher Energieträger Gas
PLZ 49186
Ort Bad Iburg
Land Deutschland
Wohnfläche 214 m²
Grundstücksgröße 797 m²
Kaufpreis 359.000 €
Außen-Provision 5,95 % des Kaufpreises inkl. MwSt.

Details

Nutzungsart Wohnen Vermarktungsart Kauf
Objektart Haus Objekttyp Mehrfamilienhaus
Baujahr 1961 Energieausweistyp Bedarfsausweis
Energieausweis gültig bis 11.03.2036 Energieeffizienzklasse G
Endenergiebedarf 225 kWh/(m²a) Baujahr lt. Energieausweis 1961
wesentlicher Energieträger Gas PLZ 49186
Ort Bad Iburg Land Deutschland
Wohnfläche 214 m² Grundstücksgröße 797 m²
Kaufpreis 359.000 € Außen-Provision 5,95 % des Kaufpreises inkl. MwSt.
Objektbeschreibung Das Mehrfamilienhaus wurde 1961 in Massivbauweise auf einem 797 m² großen Eigentumsgrundstück errichtet. 1981 erfolgte ein Anbau, durch den das Obergeschoss um ein zusätzliches Zimmer vergrößert wurde; zudem wurde seitlich des Hauses eine weitere Garage erstellt. Gleichzeitig wurde der Altbestand des Hauses mit einem Wärmeverbundsystem (10 cm) nachgerüstet.

Das Haus gliedert sich in zwei Wohneinheiten:

Erdgeschoss:
Die ca. 110 m² verteilen sich auf Flur, Badezimmer, Küche, zwei Schlafzimmer, Büro und Wohnzimmer mit Zugang zum Balkon.

Obergeschoss:
Das Obergeschoss umfasst ca. 104 m² und besitzt dieselbe Aufteilung wie das Erdgeschoss.

Im Vollkeller befinden sich neben dem Waschkeller und dem Heizungskeller pro Wohneinheit ein Kellerraum. Darüber hinaus gibt es ein Badezimmer und ein Büro, das dem Erdgeschoss zugeordnet ist.

Es sind insgesamt drei Garagen vorhanden; zudem verfügen die Wohnungen im Erd- und im Obergeschoss jeweils über einen eigenen Gartenanteil.

Nutzen Sie die Gelegenheit, in dieses Zweifamilienhaus zu investieren und profitieren Sie von der stabilen Mieterstruktur.

Kontaktieren Sie uns noch heute für weitere Informationen oder fordern Sie am besten sofort ein Exposé an.
Ausstattung Baujahr 1961
Anzahl der WE:2 Wohneinheiten
Areal:797 m² Eigentumsgrundstück (BRW 140,00 €/m²)
Wohnfläche:213,91 m²
Keller:Vollkeller, pro WE ein Kellerraum, Gemeinschaftswasch- und -trockenkeller
Fassade: Putz
Garagen: 3 Garagen
Lagebeschreibung Das Mehrfamilienhaus befindet sich in verkehrsgünstiger Lage in Bad Iburg, einem anerkannten Kurort im südlichen Landkreis Osnabrück. Die Umgebung zeichnet sich durch eine sehr gute Nahversorgung aus: Verbrauchermärkte liegen in unmittelbarer Nähe und sind bequem erreichbar, was den Alltag für Bewohner besonders komfortabel gestaltet.

Bad Iburg bietet zudem ein attraktives Freizeit- und Erholungsangebot. Kur- und Wellnesseinrichtungen, weitläufige Spazier- und Radwege sowie weitere Möglichkeiten zur aktiven Freizeitgestaltung prägen den Standort. Durch die gute Anbindung an das regionale Straßennetz sind auch umliegende Orte und die Stadt Osnabrück zügig erreichbar.
Sonstiges Alle genannten Angaben zum Objekt beruhen auf den Angaben des
Eigentümers und sind nach bestem Wissen und Gewissen gemacht.
Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten.
Der Makler haftet nicht für Irrtümer oder Schriftfehler.
Dieses Exposé ist eine Vorabinformation.
Die in diesem Exposé enthaltenen Angaben, Abmessungen und Preisangaben
Beruhen auf Angaben des Verkäufers. Der Makler übernimmt hierfür keine Haftung.
Als Rechtsgrundlage gilt allein der notariell abgeschlossene Kaufvertrag.
Weiterhin bitten wir Sie, unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen zu beachten.


Nach GEG § 80 Abs. 4 muss im Falle des Verkaufs von Ein- und Zweifamilienhäusern ein kostenfreies, informatorisches Beratungsgespräch mit einer nach § 88 GEG ausstellungsberechtigten Person zum Energieausweis geführt werden.

Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Preuß & König GbR nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.