Details
Nutzungsart | Gewerbe |
Vermarktungsart | Kauf |
Objektart | Laden/Einzelhandel |
Objekttyp | Ladenlokal |
Baujahr | 1953 |
Energieausweistyp | Bedarfsausweis |
Energieausweis gültig bis | 20.11.2033 |
Energieeffizienzklasse | H |
Endenergiebedarf | 520,3 kWh/(m²a) |
Baujahr lt. Energieausweis | 2013 |
wesentlicher Energieträger | Gas |
PLZ | 28209 |
Ort | Bremen / Schwachhausen |
Land | Deutschland |
Gesamtfläche | 601 m² |
Lagerfläche | 22 m² |
Verkaufsfläche | 73 m² |
Kaufpreis | 535.000 € |
Außen-Provision | 3,57% inkl. MwSt. |
Details
Nutzungsart | Gewerbe | Vermarktungsart | Kauf |
Objektart | Laden/Einzelhandel | Objekttyp | Ladenlokal |
Baujahr | 1953 | Energieausweistyp | Bedarfsausweis |
Energieausweis gültig bis | 20.11.2033 | Energieeffizienzklasse | H |
Endenergiebedarf | 520,3 kWh/(m²a) | Baujahr lt. Energieausweis | 2013 |
wesentlicher Energieträger | Gas | PLZ | 28209 |
Ort | Bremen / Schwachhausen | Land | Deutschland |
Gesamtfläche | 601 m² | Lagerfläche | 22 m² |
Verkaufsfläche | 73 m² | Kaufpreis | 535.000 € |
Außen-Provision | 3,57% inkl. MwSt. |
Der Gebäudebestand wurde nach Aktenlage ursprünglich 1948 als provisorischer Verkaufspavillon genehmigt und 1953/54 erweitert. Eine Aufstockung um zwei Obergeschosse und Dachgeschoss war dabei vorgesehen, bis heute jedoch nicht realisiert.
Das Gebäude weist Schäden und Mängel auf, laut Gutachten ist es "in einem für das Baujahr ausreichenden Bau- und Erhaltungszustand".
Die beiden Ladenlokale können im Laufe/ Ende des Jahres 2024 auf Wunsch mietfrei übergeben werden.
Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung des Grundstückes richtet sich somit nach § 34 BauGB (unbeplanter Innenbereich). Danach ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn es sich nach der Art der baulichen Nutzung , nach dem Maß der baulichen Nutzung, nach der Bauweise und der überbauten Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, die Anforderungenan gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse wahrt und das Ortsbild nicht beeinträchtigt.
Darüber hinaus befindet sich das Grundstück im Geltungsbereich des 5. Ortsgesetzes zur Erhaltung baulicher Anlagen und der städtebaulichen Eigenart des Gebietes zwischen Parkallee, Schwachhauser Ring, Hartwigstraße, Wachmannstraße und Am Stern, das bei einer Projektierung zu berücksichtigen wäre.
Wir weisen darauf hin, dass das unmittelbar angrenzende, mit einem typischen Altbremer Haus bebaute, Grundstück ebenfalls zum Verkauf steht und von uns im Alleinauftrag angeboten wird.
- 2 vorhandene Ladenlokale
- Teilkeller
- Eingeschossige Bauweise
- § 34 BauGB, § 172 BauGB
Die Fläche vor den Ladenlokalen zur Wachmannstraße ist eben und plaattiert.