Bremen-Schwachhausen: Eingeschossiges Geschäftshaus mit zwei Ladenlokalen in der Wachmannstraße

Ladenlokal, , Zimmer in 28209 Bremen / Schwachhausen

Details

NutzungsartGewerbe
VermarktungsartKauf
ObjektartLaden/Einzelhandel
ObjekttypLadenlokal
Baujahr1953
EnergieausweistypBedarfsausweis
Energieausweis gültig bis20.11.2033
EnergieeffizienzklasseH
Endenergiebedarf520,3 kWh/(m²a)
Baujahr lt. Energieausweis2013
wesentlicher EnergieträgerGas
PLZ28209
OrtBremen / Schwachhausen
LandDeutschland
Gesamtfläche601 m²
Lagerfläche22 m²
Verkaufsfläche73 m²
Kaufpreis535.000 €
Außen-Provision3,57% inkl. MwSt.

Details

NutzungsartGewerbe VermarktungsartKauf
ObjektartLaden/Einzelhandel ObjekttypLadenlokal
Baujahr1953 EnergieausweistypBedarfsausweis
Energieausweis gültig bis20.11.2033 EnergieeffizienzklasseH
Endenergiebedarf520,3 kWh/(m²a) Baujahr lt. Energieausweis2013
wesentlicher EnergieträgerGas PLZ28209
OrtBremen / Schwachhausen LandDeutschland
Gesamtfläche601 m² Lagerfläche22 m²
Verkaufsfläche73 m² Kaufpreis535.000 €
Außen-Provision3,57% inkl. MwSt.
Objektbeschreibung Mit einem teilweise unterkellertem Geschäftsgebäude mit Erdgeschoss und Flachdach bebautes Stadtgrundstück zur Größe von 601 m². Das Objekt ist in zwei Ladenlokale unterteilt, die über einen gemeinsamen Eingang betreten werden. In massiver Bauweise gemauerter, eingeschossiger Zweckbau aus den 1950-er Jahren. Die Flachdachkonstruktion wurde in 2023 mit einer frischen Bitumen-Schweißbahn versiegelt.
Der Gebäudebestand wurde nach Aktenlage ursprünglich 1948 als provisorischer Verkaufspavillon genehmigt und 1953/54 erweitert. Eine Aufstockung um zwei Obergeschosse und Dachgeschoss war dabei vorgesehen, bis heute jedoch nicht realisiert.
Das Gebäude weist Schäden und Mängel auf, laut Gutachten ist es "in einem für das Baujahr ausreichenden Bau- und Erhaltungszustand".

Die beiden Ladenlokale können im Laufe/ Ende des Jahres 2024 auf Wunsch mietfrei übergeben werden.

Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung des Grundstückes richtet sich somit nach § 34 BauGB (unbeplanter Innenbereich). Danach ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn es sich nach der Art der baulichen Nutzung , nach dem Maß der baulichen Nutzung, nach der Bauweise und der überbauten Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, die Anforderungenan gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse wahrt und das Ortsbild nicht beeinträchtigt.
Darüber hinaus befindet sich das Grundstück im Geltungsbereich des 5. Ortsgesetzes zur Erhaltung baulicher Anlagen und der städtebaulichen Eigenart des Gebietes zwischen Parkallee, Schwachhauser Ring, Hartwigstraße, Wachmannstraße und Am Stern, das bei einer Projektierung zu berücksichtigen wäre.

Wir weisen darauf hin, dass das unmittelbar angrenzende, mit einem typischen Altbremer Haus bebaute, Grundstück ebenfalls zum Verkauf steht und von uns im Alleinauftrag angeboten wird.
Ausstattung - Topp-Lage Wachmannstraße
- 2 vorhandene Ladenlokale
- Teilkeller
- Eingeschossige Bauweise
- § 34 BauGB, § 172 BauGB
Lagebeschreibung Das Grundstück befindet sich auf der nördlichen Seite der Wachmannstraße zwischen Altmannstraße und Hartwigstraße auf Höhe der Straßenbahnhaltestelle Brahmsstraße im Ortsteil Bürgerpark. Das große Gartengrundstück ist im rückwärtigen Bereich offenbar seit Jahren naturbelassen und derzeit nur vom Nachbargrundstück aus zu erreichen.
Die Fläche vor den Ladenlokalen zur Wachmannstraße ist eben und plaattiert.