Zu Fuß in die Stadt - saniertes Einfamilienhaus

Video zu dieser Immobilie
ImmoNr 021-V1649
Nutzungsart Wohnen
Vermarktungsart Kauf
Objektart Haus
Objekttyp Einfamilienhaus
PLZ 49377
Ort Vechta
Land Deutschland
Wohnfläche 138 m²
Nutzfläche 49 m²
Grundstücksgröße 445 m²
Anzahl Zimmer 6
Energieträger Gas
Kaufpreis 310.000 €
ImmoNr 021-V1649 Nutzungsart Wohnen
Vermarktungsart Kauf Objektart Haus
Objekttyp Einfamilienhaus PLZ 49377
Ort Vechta Land Deutschland
Wohnfläche 138 m² Nutzfläche 49 m²
Grundstücksgröße 445 m² Anzahl Zimmer 6
Energieträger Gas Kaufpreis 310.000 €

Objektbeschreibung: Dieses Wohnhaus wurde ursprünglich 1939 in Massivbauweise errichtet. 1950 wurde das Haus umfassend renoviert und im Laufe der Jahre stets gut instand gehalten.
Die größte Sanierung erfolgte im Jahr 2008. In diesem Zuge wurden die Heizung, einige Fenster, die Leitungssysteme, die zwei Bäder, Wände und Fußböden saniert. ............. Die komplette Beschreibung finden Sie im PDF-Exposé, welches Sie bei uns anfordern können.

Energieausweis Skala Energieausweis Zeiger
Baujahr 1939
Energieausweistyp Bedarfsausweis
Energieausweis gültig bis 06.11.2035
Energieeffizienzklasse F
Endenergiebedarf 161 kWh/(m²a)
Baujahr lt. Energieausweis 1939
wesentlicher Energieträger Erdgas leicht
Energieausweisdaten
Energieausweis Skala Energieausweis Zeiger
Baujahr 1939
Energieausweistyp Bedarfsausweis
Energieausweis gültig bis 06.11.2035
Energieeffizienzklasse F
Endenergiebedarf 161 kWh/(m²a)
Baujahr lt. Energieausweis 1939
wesentlicher Energieträger Erdgas leicht

Lage: Die Immobilie liegt in einer gefragten, zentrumsnahen Wohnlage von Vechta. Das Stadtzentrum mit Einkaufsmöglichkeiten, Gastronomie, Ärzten und weiteren Dienstleistungen ist schnell erreichbar.......... Die komplette Beschreibung finden Sie im PDF-Exposé, welches Sie bei uns anfordern können.

Ausstattung: ............. Die komplette Beschreibung finden Sie im PDF-Exposé, welches Sie bei uns anfordern können.

Sonstiges: Diese Immobilie wird ohne zusätzliche Käufer-Provision angeboten. Wir haben einen entgeltpflichtigen Maklervertrag mit dem Eigentümer abgeschlossen und sind einseitiger Interessenvertreter der Verkäuferseite, sodass kein provisionspflichtiger Maklervertrag mit einem Kaufinteressenten abgeschlossen wird.

Es wird darauf hingewiesen, dass abhängig vom Baujahr, der Gebäudeart, der Nutzung sowie dem bisherigen Modernisierungszustand gesetzliche Nachrüstungs- und Modernisierungspflichten nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) bestehen können. Hierzu zählen insbesondere Anforderungen an die Dämmung der obersten Geschossdecke bzw. des Daches (§ 35 GModG), die Dämmung zugänglicher Heizungs- und Warmwasserleitungen (§ 69 GModG) sowie energetische Anforderungen bei der Erneuerung oder Änderung von Bauteilen (§ 36 GModG). Ob und in welchem Umfang solche Pflichten bestehen, ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig und vom Erwerber eigenverantwortlich zu prüfen. Soweit gesetzliche Nachrüstpflichten infolge eines Eigentumsübergangs auf den Erwerber übergehen, können gesetzliche Erfüllungsfristen, insbesondere eine Frist von zwei Jahren ab Eigentumsübergang, zu beachten sein.
Die vorstehenden Hinweise stellen keine Rechts- oder Energieberatung dar. Eine Prüfung etwaiger gesetzlicher Verpflichtungen sollte durch den Erwerber unter Hinzuziehung eines Energieberaters, Sachverständigen oder Rechtsberaters erfolgen.

Berechnen Sie vorab Ihre Finanzierung oder vereinbaren einen Termin für eine maßgeschneiderte Baufinanzierung unter:
https://www.baufinanzierung-vechta.net/

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