Weidefläche – Pacht oder Kauf möglich!

Video zu dieser Immobilie
ImmoNr 011-2607
Nutzungsart Anlage
Vermarktungsart Kauf
Objektart Land/Forstwirtschaft
Objekttyp Sonstige Landwirtschaftliche Immobilien
PLZ 26931
Ort Elsfleth / Oberhammelwarden
Land Deutschland
Grundstücksgröße 14.623 m²
Kaufpreis 32.000 €
Außen-Provision 3,57% Käuferprovision inkl.19% MwSt und 3,57% Verkäuferprovision inkl.19% MwSt
ImmoNr 011-2607 Nutzungsart Anlage
Vermarktungsart Kauf Objektart Land/Forstwirtschaft
Objekttyp Sonstige Landwirtschaftliche Immobilien PLZ 26931
Ort Elsfleth / Oberhammelwarden Land Deutschland
Grundstücksgröße 14.623 m² Kaufpreis 32.000 €
Außen-Provision 3,57% Käuferprovision inkl.19% MwSt und 3,57% Verkäuferprovision inkl.19% MwSt

Objektbeschreibung: Zum Verkauf steht eine gepflegte Weidefläche in Oberhammelwarden, die bislang zur Ponyhaltung genutzt wurde.

Die Fläche ist durch einen Fuß- und Radweg in zwei Teilbereiche gegliedert, wodurch sich unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten ergeben. Beide Flächenteile eignen sich weiterhin hervorragend zur Haltung von Ponys, Pferden oder anderen Weidetieren.

Die Weide bietet eine gute Erreichbarkeit sowie ein naturnahes Umfeld mit angenehmer Umgebung für Tierhaltung oder anderweitige Landwirtschaftliche Nutzung. Durch die bisherige Nutzung als Ponyweide ist die Fläche entsprechend etabliert und praxiserprobt.

Bei Bedarf kann die Fläche auch gepachtet werden!

Weitere Informationen gerne auf Anfrage.

Energieausweis Skala Energieausweis Zeiger
Energieausweisdaten
Energieausweis Skala Energieausweis Zeiger

Sonstiges: Alle Informationen beruhen auf Angaben des Verkäufers.

Nach GEG § 80 Abs. 4 muss im Falle des Verkaufs von Ein- und Zweifamilienhäusern ein kostenfreies, informatorisches Beratungsgespräch mit einer nach § 88 GEG ausstellungsberechtigten Person zum Energieausweis geführt werden.

Der Provisionsanspruch beträgt insgesamt 7,14 % inkl. gesetzlicher MWSt, der zu gleichen Teilen von je 3,57 % inkl. gesetzl. MWSt von Käufer und Verkäufer zu zahlen ist. Gemäß § 656 d BGB ist die Käuferprovision dann fällig, wenn der Verkäufer seiner Verpflichtung zur Zahlung des Maklerlohns nachgekommen ist und der Makler oder der Verkäufer hierüber einen Nachweis gegenüber dem Käufer erbracht hat. Die Grunderwerbsteuer sowie die Grundbuch- und Notarkosten sind weiter vom Käufer zu zahlen.

Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

BÄCKER Immobilien

Rufen Sie uns an. Wir freuen uns auf ein persönliches Gespräch.

0541 800 89 410 05443 20 43 630 0173 733 1234
Kontakt Kontakt