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Einfamilienhaus, 198 m², 6 Zimmer in 49377 Vechta

Details

Nutzungsart Wohnen
Vermarktungsart Kauf
Objektart Haus
Objekttyp Einfamilienhaus
Baujahr 1993
Energieausweistyp Bedarfsausweis
Energieausweis gültig bis 24.09.2036
Energieeffizienzklasse F
Endenergiebedarf 175 kWh/(m²a)
Baujahr lt. Energieausweis 1993
wesentlicher Energieträger Gas
PLZ 49377
Ort Vechta
Land Deutschland
Wohnfläche 198 m²
Nutzfläche 36 m²
Grundstücksgröße 568 m²
Anzahl Zimmer 6
Anzahl sep. WC 1
Kaufpreis 448.000 €

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Nutzungsart Wohnen Vermarktungsart Kauf
Objektart Haus Objekttyp Einfamilienhaus
Baujahr 1993 Energieausweistyp Bedarfsausweis
Energieausweis gültig bis 24.09.2036 Energieeffizienzklasse F
Endenergiebedarf 175 kWh/(m²a) Baujahr lt. Energieausweis 1993
wesentlicher Energieträger Gas PLZ 49377
Ort Vechta Land Deutschland
Wohnfläche 198 m² Nutzfläche 36 m²
Grundstücksgröße 568 m² Anzahl Zimmer 6
Anzahl sep. WC 1 Kaufpreis 448.000 €
Objektbeschreibung ............. Die komplette Beschreibung finden Sie im PDF-Exposé, welches Sie bei uns anfordern können.
Ausstattung ............. Die komplette Beschreibung finden Sie im PDF-Exposé, welches Sie bei uns anfordern können.
Lagebeschreibung ............. Die komplette Beschreibung finden Sie im PDF-Exposé, welches Sie bei uns anfordern können.
Sonstiges Diese Immobilie wird ohne zusätzliche Käufer-Provision angeboten. Wir haben einen entgeltpflichtigen Maklervertrag mit dem Eigentümer abgeschlossen und sind einseitiger Interessenvertreter der Verkäuferseite, sodass kein provisionspflichtiger Maklervertrag mit einem Kaufinteressenten abgeschlossen wird.

Es wird darauf hingewiesen, dass abhängig vom Baujahr, der Gebäudeart, der Nutzung sowie dem bisherigen Modernisierungszustand gesetzliche Nachrüstungs- und Modernisierungspflichten nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) bestehen können. Hierzu zählen insbesondere Anforderungen an die Dämmung der obersten Geschossdecke bzw. des Daches (§ 35 GModG), die Dämmung zugänglicher Heizungs- und Warmwasserleitungen (§ 69 GModG) sowie energetische Anforderungen bei der Erneuerung oder Änderung von Bauteilen (§ 36 GModG). Ob und in welchem Umfang solche Pflichten bestehen, ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig und vom Erwerber eigenverantwortlich zu prüfen. Soweit gesetzliche Nachrüstpflichten infolge eines Eigentumsübergangs auf den Erwerber übergehen, können gesetzliche Erfüllungsfristen, insbesondere eine Frist von zwei Jahren ab Eigentumsübergang, zu beachten sein.
Die vorstehenden Hinweise stellen keine Rechts- oder Energieberatung dar. Eine Prüfung etwaiger gesetzlicher Verpflichtungen sollte durch den Erwerber unter Hinzuziehung eines Energieberaters, Sachverständigen oder Rechtsberaters erfolgen.

Berechnen Sie vorab Ihre Finanzierung oder vereinbaren einen Termin für eine maßgeschneiderte Baufinanzierung unter:
https://www.baufinanzierung-vechta.net/