Wohnref München - Heimatgeber und Werteschaffer

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Wohnref München GmbH

1. Vorbemerkungen

Die oben genannte Firma (nachstehend „Makler“ genannt) ist als Unternehmer im Sinne von § 14 Bürgerlichem Gesetzbuch (nachfolgend „BGB“ genannt) in der Eigenschaft als Immobilienmakler im Sinne der §§ 652 ff. BGB gegen Entgelt (Provision) tätig. Die Firma versichert, über die gesetzlich erforderlichen Voraussetzungen zum Führen eines Maklerbüros zu verfügen. Diese AGB sind Gegenstand des Maklervertrages.

2. Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und Rechtsgeschäfte zwischen dem Makler und dem Kunden. Kunde im Sinne dieses Vertrages kann sowohl der Verkäufer einer Immobilie als auch der Käufer sein.
Ist von einem Hauptvertrag die Rede, dann ist damit ein Kaufvertrag gemeint. Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.

3. Zustandekommen des Maklervertrages

Mit Inanspruchnahme der Beratungs- oder Vermittlungstätigkeit, bzw. mit der Anforderung einer Leistung wie z.B. Exposé, Objektbesichtigung oder Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer / Vermieter /Kaufinteressent oder Mietinteressent eines der Wohnref München GmbH angebotenen Objektes kommt ein Maklervertrag zustande, sofern die Wohnref München GmbH als Makler erkennbar war. Zur entgeltlichen Tätigkeit, auch für die andere Seite des beabsichtigten Vertrags, sind wir berechtigt.

4. Vorkenntnis

Der Kunde erkennt das Angebot des Maklers als ursächlich für den Abschluss des Hauptvertrages an. Ist das angebotene Objekt bereits bekannt, so ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Werktagen, unter Angabe der Quelle zu widersprechen. Hierzu genügt ein Schreiben oder eine E-Mail an den Makler.

5. Verbot der Weitergabe von Informationen / Vertraulichkeit

Sämtliche Informationen, die der Kunde vom Makler erhält, sind nur und einzig und allein für ihn bestimmt. Es ist ihm deshalb ausdrücklich untersagt, jedwede Information ohne schriftliche Zustimmung des Maklers an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt ein Dritter, dem er die Informationen weitergegeben hat, einen Hauptvertrag mit dem Auftraggeber des Maklers ab, so ist der Kunde verpflichtet, gegenüber dem Makler Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu leisten.

6. Doppeltätigkeit des Maklers

Im Falle dessen, dass es sich um einen zu vermittelnden Kaufvertrag handelt, darf der Makler sowohl für den Verkäufer als auf Käufer provisionspflichtig tätig werden.

Im Falle eines zu vermittelnden Mietvertrages darf der Makler nur entweder für den Vermieter oder nur für den Mieter provisionspflichtig tätig sein.

7. Maklerprovision

Es gilt der im Inserat oder Exposé genannte Provisionssatz. Der Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund des Nachweises oder der Vermittlung des Maklers ein rechtswirksamer Mietvertrag bzw. Kaufvertrag zustande kommt.

    Vermietung

Der Vermieter beauftragt die Wohnref München GmbH (nachfolgend Wohnref München) mit der Vermietung einer oder mehrerer unmöblierter oder möblierter Immobilien. Sofern durch den Nachweis oder die Vermittlungstätigkeit von Wohnref München ein Mietvertrag zustande kommt, zahlt der Vermieter eine Vermittlungsprovision an Wohnref München.

    Vermietung von unmöbliertem Wohnraum

Für den Nachweis oder die Vermittlung des Mietvertrages für eine unmöblierte Wohnung/Haus vereinbaren die Parteien eine Vermittlungsgebühr von 2,00 Monats-Netto-Kalt-Mieten (Netto-Kalt-Miete beinhaltet KFZ-Abstellplatzmiete soweit vorhanden) zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, zahlbar vom Vermieter. Die Vermittlungsgebühr ist mit Abschluss des Mietvertrages fällig.

    Vermietung von möbliertem Wohnraum

Für den Nachweis oder die Vermittlung des Mietvertrages für eine möblierte Wohnung/Haus vereinbaren die Parteien eine Vermittlungsgebühr von 2,00 Monats-Netto-Kalt-Mieten (Netto-Kalt-Miete beinhaltet KFZ-Abstellplatzmiete, Telefon-/ Internetpauschal etc. soweit vorhanden) zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, zahlbar vom Vermieter. Die Vermittlungsgebühr ist mit Abschluss des Mietvertrages fällig. 

    Kaufimmobilien

Bei der Vermittlung von Kaufimmobilien wird die erfolgsbasierte Provision für unsere Makler individuell vereinbart zwischen Verkäufer und Wohnref München GmbH bzw. Kaufinteressenten und Wohnref München GmbH.

Wenn nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Käuferprovision der erworbenen Immobilie 3,57% des notariellen Verkaufspreises inkl. 19% Mehrwertsteuer. Ebenso beträgt die Verkäuferprovision der erworbenen Immobilie 3,57% inkl. 19% Mehrwertsteuer des notariellen Verkaufspreises inkl. Mehrwertsteuer.

8. Provisionsanspruch bei nachträglicher Aufhebung des Hauptvertrages

Der Provisionsanspruch des Maklers entfällt nicht, wenn der nachgewiesene oder vermittelte Hauptvertrag nachträglich aufgehoben oder rückgängig gemacht oder einvernehmlich aufgehoben wird.

9. Haftung, Haftungsbegrenzung

Der Makler hat die an den Kunden weitergegebenen Angaben auf Plausibilität und Richtigkeit geprüft. Für die Richtigkeit der Angaben übernimmt der Makler jedoch keine Haftung. Die Haftung des Maklers ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt.

10. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB oder des Maklervertrages nichtig oder unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die jeweils nichtige oder unwirksame Bestimmung soll durch die ersetzt werden, die dem ursprünglich gewollten und den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt.

11. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Maklers. Dem Makler bleibt das Recht unberührt den Gerichtsstand des Kunden zu wählen.

 

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