Die von der Firma 1A-Immobilien GmbH unterbreiteten Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Firma 1A-Immobilien GmbH weist darauf hin, dass die von ihr weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von ihr, der Firma 1A-Immobilien GmbH, auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Die Firma 1A-Immobilien GmbH, die diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.
Sämtliche Informationen, einschließlich der Objektnachweise der Firma 1A-Immobilien GmbH, sind ausdrücklich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung der Firma 1A-Immobilien GmbH, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben. Verstößt ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, der Firma 1A-Immobilien GmbH die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer zu entrichten.
Ist dem Kunden das durch die 1A-Immobilien GmbH nachgewiesene Objekt bereits bekannt, verpflichtet er sich die Vorkenntnis mit Angabe der Quelle unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen mitzuteilen. Erfolgt die Mitteilung nicht innerhalb der genannten Frist, so kann sich der Kunde nicht auf die Vorkenntnis berufen und hat die vereinbarte Provision zu zahlen.
Der Kunde der 1A-Immobilien GmbH verpflichtet sich, bei Abschluss eines Vertrages bezüglich einer durch die 1A-Immobilien GmbH nachgewiesenen und / oder vermittelten Immobilie (z. B. Kaufvertrag, Mietvertrag, etc.) eine im Maklervertrag definierte Maklerprovision zu zahlen. Es gilt grundsätzlich der gesetzlich festgelegte Mehrwertsteuersatz bei Rechnungsstellung.Die Provision wird mit wirksamem Zustandekommen eines notariellen Kaufvertrages bzw. bei Mietverträgen mit Abschluss des Mietvertrages fällig und zahlbar.
Eine Honorarpflicht des Auftraggebers gemäß unseren vereinbarten Provisionssätzen besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z. B. vor, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit der von der Firma 1A-Immobilien GmbH entfalteten Tätigkeit von seinem potenziellen und von der Firma 1A-Immobilien GmbH nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potenziellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, zu pachten bzw. umgekehrt. Um die Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften auszulösen, ist es nicht erforderlich, dass das provisionspflichtige Geschäft, mit dem ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich gleichwertig im Sinne der von der Rechtsprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muss.
Der Kunde ist verpflichtet, der Firma 1A-Immobilien GmbH die in Erfüllung des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. Inserationen, Telefonkosten, Portokosten, Objektbesichtigungen, Fahrtkosten) zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt.
Der Auftraggeber (Eigentümer) wird verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Kaufvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei der Firma 1A-Immobilien GmbH rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde. Der Auftraggeber erteilt hiermit der Firma 1A-Immobilien GmbH Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG-Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen.
Die Firma 1A-Immobilien GmbH darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer entgeltlich oder unentgeltlich tätig werden.
Die Haftung der Firma 1A-Immobilien GmbH wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten der Firma 1A-Immobilien GmbH keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.
Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen die Firma 1A-Immobilien GmbH beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für die Firma 1A-Immobilien GmbH zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
Die Firma 1A-Immobilien GmbH und ihr Kunde sind sich darüber einig, dass Erfüllungsort und Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche, der Firmensitz der Firma 1A-Immobilien GmbH, München ist.
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
Stand: Dezember 2020