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Schöner Wohnen

Sturmschaden am Haus

Was Eigentümer jetzt wissen müssen: Eigentümerverein informiert, wie Eigentümer Hilfe von Versicherungen bekommen

Sturmtief Sabine hat NRW eine Nacht mit Orkanböen beschert. Das Ausmaß der Schäden ist noch nicht absehbar. Haus & Grund Düsseldorf informiert, welche Versicherungen einspringen können und wie Hauseigentümer jetzt vorgehen sollten.

„Wenn ein Sturm mindestens Windstärke 8 erreicht hat, kommt die Wohngebäudeversicherung für Sturmschäden am Haus auf“, berichtet Dr. Werner Fliescher, Vorstand von Haus & Grund Düsseldorf, mit Windstärke 11 bis 12 hat Sturmtief Sabine diese Werte locker erreicht. „Hauseigentümer sollten ihren Sturmschaden umgehend bei der Versicherung melden“, rät Fliescher „Einen Handwerker immer erst danach in Absprache mit der Versicherung beauftragen, die Schäden zu reparieren.“

Wenn beim Sturm Möbel oder andere Gegenstände in der Wohnung kaputt gegangen sind, übernimmt die Hausratversicherung den Schaden. „Das gilt aber nur, wenn man nicht leichtsinnigerweise Fenster oder Balkontür während des Sturms offen gelassen hat“, erinnert Dr. Werner Fliescher sollten Dachziegel, Äste oder ganze Bäume vom eigenen Grundstück auf das Auto des Nachbarn gefallen sein, zahlt dessen Teilkaskoversicherung.

Wichtig: „Die Wohngebäudeversicherung zahlt zwar für Sturmschäden, Wasserschäden übernimmt sie jedoch nur, wenn sie durch Leitungswasser entstanden sind“, ergänzt Fliescher“ wenn der Orkan beispielsweise das Dach beschädigt hat, reguliert die Versicherung den Schaden am Dach. Auf dem Wasserschaden durch das eingedrungene Regenwasser bleibt man aber sitzen.“ Schäden durch (Stark-)regen oder Hochwasser lassen sich mit einer sogenannten Elementarschadenversicherung abdecken. „Eigentümer sollten darauf achten, dass die Versicherung nicht nur bei Überschwemmungen, sondern auch bei Schäden durch Rückstau oder Witterungsniederschläge leistet“, erklärt Fliescher.

Rückstau ist jedoch nur versicherbar, wenn es im Haus eine Rückstausicherung gibt.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland verfasst mit Material von Haus & Grund Deutschland.

 

Die Heizungsperiode bricht an

Tipp von Haus & Grund Düsseldorf: vorher Luft rauslassen!


Wer ein paar Tipps berücksichtigt, kann seine Heizung selbst entlüften und damit winterfit machen. „Zuerst sollte man den Wasserdruck in der Heizung prüfen. Wenn er zu niedrig ist, muss Wasser nachgefüllt werden. Dabei hilft die Bedienungsanleitung der Anlage“, erklärt Dr. Fliescher, Vorstand von Haus & Grund Düsseldorf. Dann heißt es: Heizung abstellen und ungefähr eine Stunde lang abwarten. Denn nur bei stehender Umwälzpumpe klappt die Entlüftung. Außerdem muss sich die Luft im System gesammelt haben.


Als nächstes dreht man an allen Heizkörpern die Thermostate voll auf. Anschließend kann man mit dem Entlüftungsschlüssel von einem Heizkörper zum Nächsten gehen und das Entlüftungsventil gegen den Uhrzeigersinn aufdrehen. „Immer mit dem Heizkörper beginnen, der sich am nächsten an der Heizanlage befindet und sich dann von der Anlage wegarbeiten“, empfiehlt Dr. Fliescher. „Wenn Sie das Ventil aufdrehen, halten Sie ein Gefäß darunter. Wenn die Luft zischend entwichen ist, folgt nämlich Wasser. Dann drehen Sie das Ventil schnell wieder zu.“

Sind alle Heizkörper entlüftet, stellt man sie auf Stufe 3 und schaltet die Heizanlage wieder ein. „Prüfen Sie dann nochmal den Wasserdruck. Er könnte jetzt zu niedrig sein. Dann müssten Sie noch mal Wasser nachfüllen“, gibt Dr. Fliescher zu bedenken. Der Vorstand von Haus & Grund Düsseldorf hat noch einen Tipp: „Schauen Sie nach einigen Stunden erneut nach der Heizung. Werden alle Heizkörper richtig warm? Laufen sie geräuschlos? Wenn nicht, bitten Sie einen Heizungsinstallateur, sich die Anlage anzusehen.“

Für Vermieter gut zu wissen: „Wenn es ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart ist, können Sie die Kosten für die Wartung der Heizung auf die Mieter umlegen“, sagt Dr. Fliescher. Von einer richtig eingestellten Heizung profitieren Mieter und selbstnutzende Eigentümer gleichermaßen: Sie läuft ruhig und spart Energie.

 

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus&Grund verfasst.

Adventsdeko: Was ist in der Mietwohnung erlaubt, was ist zu viel?
Zeit für die Weihnachtsdeko: Rechtliche Tipps von Haus und Grund Düsseldorf

Der Advent steht vor der Tür und viele Menschen dekorieren das eigene Heim. Aber nicht jeder ist davon begeistert. Vor allem dann, wenn der Nachbar es mit der Deko übertreibt. Aber wo ist die Grenze? Was ist erlaubt und was ist zu viel?

Ein bisschen Dekoration gehört zum Advent einfach dazu. „Jeder Eigentümer oder Mieter darf seine Wohnung mitsamt Fenstern und Balkon so weihnachtlich dekorieren, wie er mag“, sagt Dr. Johann Werner Fliescher, Vorstand von Haus und Grund Düsseldorf. Das gelte auch für Terrasse oder Garten. Es ist Teil des vertragsgemäßen Gebrauchs einer Wohnung, eine Lichterkette ins Fenster zu hängen – solange sie nicht mit grellem Blinken den Nachbarn nervt oder ihm den Schlaf raubt. „Eine Beschwerde ist jedoch nur zulässig, wenn das Nachbargrundstück direkt ausgeleuchtet wird oder wenn zu viele Lichterketten direkt in das Schlafzimmerfenster des Nachbarn strahlen“, sagt Fliescher.

Weitere Informationen finden Sie auf folgender Website: http://www.hausundgrundddf.de/presse_531.html

Tipps für Hausbesitzer: Schutzvorkehrungen bei Starkregen

Immer wieder kommt es in den Sommermonaten zu Starkregen, der bereits in vielen Regionen Deutschlands gravierende Folgen verursacht hat. Um Hauseigentümer über die wichtigsten Vorkehrungen zu informieren, hat die Eigentümerschutzgemeinschaft Haus und Grund die wichtigsten Tipps aktuell zusammengefasst.

Wer beispielsweise keine Elementarschadensversicherung abgeschlossen hat, riskiert im Schadensfall, für die Wiederherstellung der Nutzbarkeit und Beschädigungen an der Gebäudesubstanz selbst aufkommen zu müssen. Zudem sollten die Installation von Rückstau-Einrichtungen sowie eine stetige Kontrolle der Abdichtungen an Fenstern, Eingängen und Lichtschächten sowie das Freihalten von Abflüssen vor Kellereingängen zu den wichtigsten Schutzmaßnahmen gehören.

Beim Neubau sollten direkt Einbordungen rund um die Kellerfenster und Schwellen an allen Eingängen mit eingeplant werden. Zudem sollten wasserdurchlässige Oberflächenmaterialien und ausreichend Abflussmöglichkeiten Teil der Überlegungen sein. Grundsätzlich sollten keine Chemikalien oder andere gefährliche Stoffe im Keller gelagert und Wertgegenstände entfernt werden.

Sicheres Haus: Bund fördert Einbruchschutzmaßnahmen ab 500 Euro

Im vergangenen Jahr sind die Einbrüche in Wohnungen und Häuser leicht zurückgegangen. Laut polizeilicher Kriminalstatistik wurden im Jahr 2016 151.265 Einbrüche verzeichnet, rund 10 Prozent weniger als im Vorjahr. Dennoch wurde insgesamt ein Schaden von etwa 470 Millionen Euro verzeichnet, teilt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit.

Was Eigentümer oftmals nicht wissen: Über 40 Prozent der Wohnungseinbrüche finden tagsüber statt, wenn die Anwohner aus dem Haus sind. Denn aus Kostengründen wird oft an modernen Sicherungsmaßnahmen gespart und Einbrecher haben leichtes Spiel. Ziel der Initiative für aktiven Einbruchsschutz „Nicht bei mir“ ist es, Eigentümer für die Wichtigkeit von Schutzmaßnahmen zu sensibilisieren.

Zudem fördert der Staat die Investition in Einbruchsschutzmaßnahmen mit finanziellen Zuschüssen. So kann eine Förderung von einbruchhemmenden Türen und Fenstern, Alarmanlagen sowie Beleuchtungs- und Zugangskontrollsystemen bereits ab 500 Euro bei der KfW beantragt werden. Auf eine fachgerechte Beratung und Nachrüstung sollten Eigentümer in jedem Fall Wert legen. Weitere Informationen sind unter www.nicht-bei-mir.de erhältlich.

 

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VIVUS Immobilien / Inh. Caroline Langenbach

Immer wieder eine Idee persönlicher