Energieeffizienz, Nachhaltigkeit & Zukunftsorientierung in der Bestandsimmobilie

Diese Vorteile haben Sie, wen Sie Ihre Bestandsimmobilie nachrüsten

Es ist nie zu spät, eine Immobilie zu sanieren. Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihre Immobilie energieeffizienter und nachhaltiger zu gestalten, haben Sie die Möglichkeit, sich eine Förderung der KfW oder Steuervorteile zu sichern. Da die Bundesregierung den CO2-Ausstoß in Deutschland senken möchte, gibt es immer mehr Förderungen für Umbauten, welche Immobilien nachhaltiger und energieeffizienter machen. Entweder Sie nehmen eine Förderung der KfW oder BAFA in Anspruch oder Sie machen Ihre Ausgaben bei der Steuererklärung geltend. Hierzu berät Sie auch der Steuerberater gerne und kompetent.

Förderung durch die KfW

Die KfW bietet unterschiedlichste Modelle zur Förderung von nachhaltigen und zukunftsorientierten Neu- und Umbauprojekten. Gefördert werden Umbaumaßnahmen, die beispielsweise die Heizkosten oder den CO2-Ausstoß senken und somit die Umwelt schonen. Damit Sie die Förderung erhalten, müssen diese Einzelmaßnahmen bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen. Diese finden Sie auf der Webseite der KfW.

Diese Maßnahmen werden von der KfW gefördert:

  • Dämmung der Fassade und Sonnenschutz
  • Dämmung des Daches + der Decke
  • Erneuerung der Fenster und Sonnenschutz
  • Einbau einer Heizungsanlage + Leitungssystem
  • Einbau einer Photovoltaik-Anlage
  • Einbau einer Solarthermie-Anlage

Wichtig ist, dass Sie Ihren Antrag noch vor Beginn der Baumaßnahmen an die KfW weiterleiten. Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener oder begonnener Vorhaben sind nicht möglich.

 

KfW Programme in der Übersicht:

Energieeffizient Sanieren 151 und 152

 

BAFA-Förderung beim Austausch der Heizungsanlage

Die Heizung in Ihrer Immobilie ist veraltet und muss zeitnah ausgetauscht werden? Auch hier können Sie sich mit einer BAFA-Förderung bis zu 45 Prozent Ihrer Kosten für energieeffiziente Technik sowie Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien für die Heizung erstattet lassen. Besonders lukrativ ist das Förderangebot für den Fall, dass Sie eine alte Ölheizung gegen eine moderne Wärmepumpenanlage austauschen möchten. Nicht nur die Anschaffungskosten einer neuen Heizung werden von der BAFA gefördert, auch die Kosten für die Installation der neuen und die Demontage der alten Heizung sind in der Förderung enthalten.

Ein guter Makler, der sein Honorar wert ist, sorgt von Anfang bis Ende dafür, dass der Immobilienverkauf in geregelten Bahnen verläuft. Unser Service ist zu 100 % darauf ausgelegt, Sie als Verkäufer vollumfänglich zu entlasten. Wir bewerten Ihre Immobilie marktgerecht und bewerben sie zielgruppenadäquat. Wir nehmen Ihnen die zeitraubende und oft als lästig empfundene Kommunikation mit Interessenten ab und filtern fadenscheinige Angebote von vornherein aus. Dank unserer Marktkenntnis und unseres Verhandlungsgeschicks erzielen wir häufig deutlich höhere Verkaufspreise, als unsere Kunden zunächst für möglich hielten – und das in kürzester Zeit. Überzeugen Sie sich selbst.

 

 

Steuervorteile bei energieeffizientem und zukunftsorientiertem Bauen

Bestimmte Einzelmaßnahmen können im Rahmen des Umbaus steuerlich geltend gemacht werden. Darunter fallen zum Beispiel energetische Maßnahmen wie die Dämmung von Bauteilen wie Dachflächen, Wände oder Geschossdecken, aber auch der Austausch der Fenster oder Außentüren, der Einbau einer neuen Heizung sowie der Einbau einer Lüftungsanlage. Außerdem können der Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung (smart-home-Lösungen) Die Kosten für einen Energieberater können ebenfalls anteilig abgesetzt werden. Die Steuervergünstigungen gelten jedoch nur, wenn Sie den Antrag für eine eigens genutzte Immobilie und nicht für eine Kapitalanlage stellen, die Arbeiten von einem Fachunternehmen auf Rechnung durchgeführt werden und es sich um Maßnahmen handelt, welche auch von der KfW als förderwürdig eingestuft wurden. Am Jahresende geben Sie die Ausgaben, die Sie während der Sanierung getätigt haben, in Ihrer Einkommenssteuererklärung an. So bekommen Sie bis zu 20 Prozent der investierten Kosten erstattet.

 

 

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