Mietvertrag erstellen: Diese Fallstricke sollten Sie beachten

Einen Mietvertrag zu erstellen kann auf den ersten Blick eine komplexe Aufgabe sein. Zwar können Sie im Internet zahlreiche Musterverträge finden, doch was, wenn Sie besondere Regelungen aufstellen oder Absprachen mit dem Mieter treffen wollen? In diesem Fall müssen Sie Anpassungen vornehmen oder direkt einen individuellen Mietvertrag erstellen.

Damit Sie dabei auf der sicheren Seite sind, möchten wir Ihnen in diesem Beitrag die häufigsten Fallstricke beim Erstellen eines Mietvertrags aufzeigen und Ihnen praktische Tipps und Lösungen an die Hand geben.

1. Inkorrekte Wohnflächenberechnungen

Ein häufiger Fallstrick beim Erstellen eines Mietvertrags ist die korrekte Angabe der Wohnfläche. Wussten Sie, dass die Flächenangabe im Mietvertrag nicht mehr als 10 Prozent von der tatsächlichen Wohnfläche abweichen darf? Andernfalls kann dies als erhebliche Beeinträchtigung des Mietgebrauchs angesehen werden. Zwar ist die Angabe der Wohnfläche im Mietvertrag keine gesetzliche Pflicht, doch es empfiehlt sich dringend, diese klar und korrekt zu definieren. Denn für Mieterhöhungen und die korrekte Abrechnung der Betriebskosten spielt die genaue Wohnfläche eine entscheidende Rolle. Eine präzise Flächenberechnung schafft Transparenz und verhindert spätere Unklarheiten oder Streitigkeiten.

2. Festlegung der Miete & Mietkaution

Wenn Sie eine Wohnung neu vermieten, können Sie keinesfalls einfach eine willkürliche Miete festlegen. Vielmehr müssen Sie die ortsübliche Vergleichsmiete beachten – so legt es § 558 des BGB fest.

Gemäß dem aktuellen Mietrecht bezieht sich die ortsübliche Vergleichsmiete auf die durchschnittlichen Mietpreise, die für vergleichbare Wohnungen in den letzten sechs Jahren gezahlt wurden. Dabei werden Faktoren wie Größe, Lage, Ausstattung und Beschaffenheit der Wohnung berücksichtigt. Es ist keine gesetzliche Pflicht, die Vergleichsmiete explizit im Mietvertrag anzugeben, jedoch ist sie von großer Bedeutung, wenn es um Mieterhöhungen geht. Indem Sie die ortsübliche Vergleichsmiete heranziehen, schaffen Sie eine transparente und faire Basis für den Mietpreis und vermeiden Konflikte.

Auch die maximale Mietkaution ist gesetzlich geregelt: Laut §551 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) darf die Mietkaution maximal drei Monatsmieten, ohne Berücksichtigung der Nebenkosten, betragen.

3. Unklarheiten über Umbau und Schönheitsreparaturen

Im Mietvertrag sollten Sie außerdem festhalten, welche Regelungen bezüglich Umbauten und Schönheitsreparaturen getroffen werden. Wird eine bauliche Veränderung ohne Zustimmung des Vermieters durchgeführt, kann dieser verlangen, dass der ursprüngliche Zustand auf Kosten des Mieters wiederhergestellt wird. Zudem haftet der Mieter für alle Schäden, die durch die nicht genehmigten Eingriffe entstehen.

Wenn es um Schönheitsreparaturen geht, findet man in Musterverträgen oft Klauseln, die starre Fristen, bestimmte Wandfarben oder die Durchführung durch Fachbetriebe vorgeben. Doch auch hier lauert ein Fallstrick, denn diese Formulierungen können oft ungültig sein. Ob eine bestimmte Formulierung bezüglich Schönheitsreparaturen gültig ist, sollten Sie im Zweifelsfall von Experten prüfen lassen.

4. Mündliche Absprachen und Änderungen im Nachhinein

Ein Mietvertrag kann grundsätzlich auch mündlich geschlossen werden, denn es gibt keine gesetzliche Vorgabe zur Schriftform. Doch Vorsicht: Mündliche Absprachen führen oft zu Missverständnissen und Unsicherheiten. Deshalb empfehlen wir dringend, alle Vereinbarungen schriftlich im Mietvertrag festzuhalten. Sie sollten sich auch bewusst sein, dass für nicht im Vertrag geregelte Aspekte automatisch die im BGB festgelegten Regelungen gelten.

Sobald ein Mietvertrag einmal geschlossen wurde, können die darin enthaltenen Regelungen nicht einseitig geändert werden. Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn beide Parteien zustimmen und dies schriftlich dokumentieren. Als Vermieter ist es daher wichtig, sich bereits bei Vertragsabschluss über alle aktuellen und möglichen zukünftigen Regelungen im Klaren zu sein und diese klar und präzise festzuhalten. Auf diese Weise verhindern Sie rechtliche Probleme und schaffen von Beginn an eine vertrauensvolle Basis für das Mietverhältnis.

Sie möchten Ihre Immobilie in Münster oder Hamm vermieten?

Das Erstellen eines individuellen Mietvertrags ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, die viel Sorgfalt und Aufmerksamkeit erfordert. Wichtig ist es, sämtliche Absprachen schriftlich festzuhalten und sich schon im Vorfeld über alle relevanten Regelungen im Klaren zu sein.

Wenn Sie Unterstützung bei der Erstellung Ihres Mietvertrags für Ihre Immobilien in Münster, Hamm oder Umgebung benötigen, stehen Ihnen die Experten von Immobilienfreude gerne zur Seite.  Wir sorgen dafür, dass Ihr Mietvertrag alle rechtlichen Anforderungen erfüllt und gleichzeitig fair und klar formuliert ist. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie Fragen zu einzelnen Aspekten eines Mietvertrags haben oder Hilfe bei der Erstellung benötigen – gemeinsam schaffen wir eine solide Basis für ein erfolgreiches Mietverhältnis.

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