Objektbeschreibung
Verkauft wird ein ca. 840 m² großes Baugrundstück.
Das Grundstück war zuletzt mit einem großzügigen Einfamilienhaus bebaut, welches jedoch bereits abgebrochen wurde.
Das Grundstück kann mit einem Einfamilienhaus samt Garage bebaut werden. Hierfür wurde durch den Eigentümer eine dementsprechende Änderung des Bebauungsplanes erwirkt.
Nach Absprache mit dem zuständigen Bauamt kann ebenfalls mit dem Bau eines Doppel- oder Zweifamilienhauses geplant werden.
Eine Grundstücksteilung kann nach Absprache erfolgen. Für die Bebauung mit einem Doppelhaus entsteht ein Flurstück (ca. 203 m²) für die Zufahrt mit zwei Stellplätzen sowie ein Flurstück (ca. 395 m²) für südliche Doppelhaushälfte und für die nördliche Doppelhaushälfte (ca. 244 m²).
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Ausstattung
- gute Lage mit Ausblick auf Grünflächen und die Berge
Eine Bebauung der Grundstücke könnte demnach wie folgt aussehen:
zweigeschossiges Haus mit ca. 14,50 m auf 10,74 m und einer Doppelgarage oder Carport sowie zwei Außenstellplätze.
Lage
Bruckmühl ist ein Markt im Landkreis Rosenheim.
Bruckmühl zählt aufgrund seiner hervorragenden Infrastruktur zum Mittelpunkt seiner umliegenden 45 Gemeindeteile.
Hier finden sich dementsprechend zahlreiche Einrichtungen des täglichen Bedarfs. Schulen, ÖPNV, Gastronomie, Sporteinrichtungen, Supermärkte u.v.m. sind zu Fuß oder innerhalb weniger Fahrminuten zu erreichen.
In direkter Nähe befindet sich die Mangfall mit Badeplatz sowie angelegtem Fuß- und Radweg.
Das Grundstück liegt in einem allgemeinen Wohngebiet. Direkt im Osten angrenzend befinden sich Grünflächen, die von einer Bebaubarkeit ausgeschlossen sind und somit einen schönen Blick über die Freiflächen des Ortsrandes bieten.
Die wichtigsten Entfernungen sind:
... nach Bad Aibling ca. 7 km
... nach Rosenheim ca. 15 km
... zum nächsten Bahnhof ca. 1,5 km
... zur Autobahn (A8) ca. 8,7 km
... zum nächsten Supermarkt ca. 550 m
... zu Schulen und zum Ortszentrum ca. 1,5 bis 2 km
... zur Mangfall keine 100 m
Sonstiges
Flächennutzungsplan: WA (allgemeines Wohngebiet)
Baurecht: § 30 - Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans
Auf Anfrage erhalten Sie gerne weitere Informationen zu dem Grundstück. Hierzu liegen neben den Bebauungsplänen auch ein Geotechnisches Baugrundgutachten vor.