Impressum Immobilien Treffpunkt GmbH

Immobilien Treffpunkt GmbH
Münchener Straße 62
83022 Rosenheim

Geschäftsführer: Ernst und Ralph Grasdanner

Tel: +49 8031 30418-0
Tel: +49(8031)30418-18
info@immobilientreffpunkt.com

Handelsregister: AG Traunstein
HR-Ort: Traunstein
HR-Nummer: HRB 14625

USt-IdNr.: DE 224 690 329

Genehmigung nach § 34c GewO, Stadt Rosenheim, Königstraße 15, 83022 Rosenheim Online-Streitschlichtungsstelle
http://ec.europa.eu/consumers/odr

Verbraucherstreitbeilegung:

Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Gebührensätze

  1. Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf uns mitgeteilten Informationen. Wir übernehmen daher für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Angaben keine Haftung, soweit ein solcher Haftungsausschluss im Rahmen der Rechtsordnung zulässig ist. Die nachgewiesenen Objekte sind oder werden auch anderen Auftraggebern/Interessenten unserer Firma nachgewiesen. Sie können jederzeit an andere Auftraggeber/Interessenten verkauft, vermietet oder verpachtet werden.
  2. Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für unseren Auftraggeber/Interessent bestimmt. Sie sind daher vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten, auch beratenden nicht zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe oder indiskreter Behandlungen unserer Angebote ein Vertrag zustande, so ist unser Auftraggeber/Interessent verpflichtet, uns Schadenersatz in Höhe der Provision zu zahlen, die im Erfolgsfall angefallen wäre.
  3. Ist dem Auftraggeber/Interessent die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so muss er uns diese Kenntnis unverzüglich unter Angabe des Zeitpunktes des Angebotes schriftlich mitteilen und auf Verlangen belegen. Der Auftraggeber/Interessent ist entsprechend der vorstehenden Bestimmungen verpflichtet, andere auf die durch uns erworbene Kenntnis eines Objektes hinzuweisen, wenn ihm nachträglich ein Angebot über dieses Objekt zugeht.
  4. Wir sind auch dann provisionsberechtigt, wenn dem Auftraggeber/Interessent das Objekt später von anderer Seite angeboten wird. Die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer bzw. Vermieter oder Verpächter bedeutet Auftragserteilung und Anerkennung der Geschäftsbedingungen ebenso wie die Aufnahme von Verhandlungen durch den Auftraggeber mit dem Kauf- bzw. Miet- oder Pachtinteressenten, falls dieser später von anderer Seite angeboten wird.
  5. Der Auftraggeber/Interessent ist verpflichtet, bei Verhandlungen oder Besichtigungen mit dem Eigentümer/Vormieter auf das Angebot unserer Firma Bezug zu nehmen. Im Falle des Abschlusses eines Vertrages über ein von uns angebotenes Objekt ist der Auftraggeber/Interessent verpflichtet, uns unverzüglich über den Abschluss des Vertrages und auch über die Vertragsbedingungen zu unterrichten.
  6. Unser Provisionsanspruch entsteht und wird zur Zahlung fällig, sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein Vertrag zustande kommt. Dieser Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die von den von uns mitgeteilten Bedingungen abweichen, oder wenn der vom Auftraggeber/Interessent angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen Vertrag über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners erreicht wird; schließlich auch, wenn und soweit im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem ersten Vertrag vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen. Provisionsanspruch entsteht z.B. auch bei Kauf statt Miete und umgekehrt. Erbbaurecht anstatt Kauf und umgekehrt, wie auch bei Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung. Unser Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung oder durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts erlischt.
  7. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss und auf eine sofortige Ausfertigung oder Abschrift des zustande gekommenen Vertrages und aller sich daraus beziehenden Nebenabreden, soweit diese für die Maklerprovision von Bedeutung sind. Mündliche Vereinbarungen sind uns sofort schriftlich mitzuteilen. Von direkten Verhandlungen und deren Inhalt sind wir unaufgefordert zu unterrichten.
  8. Der Provisionsanspruch entsteht auch bei Mitverursachung der zustande gekommenen Verträge. Dies gilt besonders für den Fall, wenn
    • mit den von uns nachgewiesenen Auftraggeber/Interessenten binnen einer Frist von drei Jahren nach Abschluss des von uns vermittelten Vertrages weitere Geschäfte abgeschlossen werden, die in wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem zuerst erteilten Auftrag oder den weiter erteilten Aufträgen stehen. Ein wirtschaftlicher Zusammenhang ist stets gegeben, wenn die durch uns hergestellte Verbindung zu weiteren provisionspflichtigen Verträgen führt.
    • der Geschäftsabschluss durch den Auftraggeber/Interessenten selbst ganz oder teilweise durch deren Ehegatten oder nahe Verwandte oder Verschwägerte oder durch solche natürlichen Personen erfolgt, die zum Auftraggeber/Interessenten in gesellschaftlichen, vertraglichen oder wirtschaftlichen nahen Verhältnissen stehen.
  9. Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.
  10. Sollten einzelne unserer Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt. An die Stelle eventueller unwirksamer Bestimmungen treten sinngemäß die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
  11. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Rosenheim.

Gebührensätze

  • Die nachstehend aufgeführten Provisionssätze entsprechen den üblichen Maklerprovisionen und verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle Provisionen sind sofort mit Vertragsabschluss und ohne Abzug fällig.
  • Die Provision für den Nachweis oder die Vermittlung beträgt bei Vermietung von Wohnimmobilien 2,38 Monatsmieten inkl. MwSt.
  • Die Provision für den Nachweis oder die Vermittlung beträgt bei Vermietung und Verpachtung von Gewerbeimmobilien 3,57 Durchschnitts-Monatsmieten oder Pachten, errechnet von der Nettomiete bzw. Pacht inkl. MwSt. Bei Vereinbarung von Optionen hinsichtlich Fläche oder Laufzeit bzw. bei Vormietvereinbarungen unabhängig von vorstehenden Provisionssätzen vom Mieter eine weitere Monatsmiete.
  • Die Provision für den Nachweis oder die Vermittlung eines Grundstückskaufvertrages bzw. Immobilienkaufvertrages beträgt für den Verkäufer wie auch für den Käufer je 3,57 % aus der Kaufpreissumme inkl. MwSt.
  • Bei Bestellung eines Erbbaurechts oder bei Veräußerung eines bestehenden Erbbaurechts beträgt bei Erbbaurecht die Provision sowohl für den Grundstückseigentümer oder Veräußerer des Erbaurechtes als auch für den Erbbauberechtigten oder Erwerber des Erbbaurechtes je 3,57 % inkl. MwSt. vom Grundstücks- und vom Gebäudewert.