Objektbeschreibung
- 718 m² großes Grundstück; Teilung möglich
- überwiegend rechteckig und eben
- bereits erschlossen
- ruhige, dennoch zentrumsnahe Lage
- unmittelbare Nähe zum Bahnhof
- im Flächennutzungsplan als Mischgebiet (MI) dargestellt.
- Bebauung gem. § 34 BauGB.
Laut Aussage der Baubehörde kann das Grundstück mit bis zu einem Dreispänner oder Mehrfamilienhaus bebaut werden.
Energieausweis
Bebaubar nach |
Nachbarbebauung (§34BauGB) |
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Ausstattung
Lage
Großkarolinenfeld ist eine Gemeinde im Landkreis Rosenheim in Oberbayern. Sie hat etwa 7.500 Einwohner und liegt zwischen den Städten Rosenheim, Kolbermoor und Bad Aibling.
Die Gemeinde besteht aus insgesamt 41 Gemeindeteilen. Das Grundstück liegt im Hauptort der Gemeinde, Großkarolinenfeld.
Die Lage bietet eine gute Balance zwischen ruhiger Wohngegend und der Nähe zu den Annehmlichkeiten des Ortes. Einkaufsmöglichkeiten, sämtliche Schuleinrichtungen, Ärztezentrum, Kindergärten und andere Einrichtungen des täglichen Bedarfs sind in wenigen Minuten bequem zu Fuß oder mit dem Auto erreichbar.
Des Weiteren zählt eine hervorragende Infrastruktur zu den Eigenschaften der Gemeinde. Das Autobahndreieck München-Salzburg-Innsbruck (A8 München-Salzburg und A93 Rosenheim-Innsbruck) ist hervorragend über die B15a (Westtangente) in wenigen Fahrminuten erreichbar.
Ebenfalls verläuft die Bahnstrecke (ca. 200 m Entfernung) Richtung München und Salzburg (RE 5) sowie die Bahnstrecke Richtung München und Kufstein (RB 54) durch den Ort, die seit dem letzten Jahr zum Verbundraum des Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV) gehört.
Die Umgebung bietet zahlreiche Möglichkeiten für Freizeitaktivitäten und Erholung. Wander- und Radwege schlängeln sich durch die idyllische Landschaft und laden zu Spaziergängen oder ausgedehnten Fahrradtouren ein.
Wichtige Entfernungen:
... Rosenheim ca. 7 km
... Bad Aibling ca. 8 km
... München ca. 70 km
... Flughafen München: ca. 110 km
... Salzburg ca. 97 km
Sonstiges
Alle Auskünfte zur Bebauung sind ohne Gewähr.
Bauvorhaben nach § 34 BauGB sind zulässig, wenn sie sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Das Baurecht ist von der Planung und sodann durch die Genehmigung der zuständigen Behörden abhängig. Konkrete Feststellungen dazu lassen sich damit nur über ein förmliches Verfahren treffen.