Unser Immobilienlexikon: Ihr digitales Nachschlagewerk rund um Immobilien
Die Welt der Immobilien ist voller Fachbegriffe, die Laien auf den ersten Blick überfordern können. Unser Ziel bei JK Immobilien ist es, Ihnen nicht nur kompetent zur Seite zu stehen, sondern auch Ihr Wissen zu erweitern. Daher präsentieren wir Ihnen unser Immobilienlexikon – eine fundierte Sammlung wichtiger Immobilienbegriffe mit verständlichen Definitionen.
Wichtige Immobilienbegriffe von A bis Z
- Bauträger: Ein Unternehmen oder eine Person, die Bauvorhaben im eigenen Namen und auf eigene Rechnung plant und realisiert, um diese anschließend zu verkaufen oder zu vermieten.
- Bebauungsplan: Ein verbindlicher Bauleitplan, der festlegt, wie Grundstücke innerhalb eines bestimmten Bereiches bebaut und genutzt werden dürfen. Der Bebauungsplan wird von der örtlichen Gemeinde aufgestellt.
- Energieausweis: Ein Dokument, das die Energieeffizienz einer Immobilie bewertet. Es enthält Informationen über den Energieverbrauch und dient potenziellen Käufern oder Mietern zur besseren Einschätzung der Nebenkosten.
- Erbbaurecht: Das Erbbaurecht ermöglicht es, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu errichten und zu nutzen. Es handelt sich um ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht, das im Grundbuch eingetragen wird.
- Flurkarte: Eine amtliche Karte, die die genaue Lage und Größe von Grundstücken und Flurstücken darstellt. Sie ist ein wichtiges Dokument bei der Wertermittlung und dem Verkauf von Immobilien.
- Grundbuch: Das Grundbuch enthält alle wichtigen Informationen über Grundstücke und deren Eigentümer. Es dient als öffentliches Register und dokumentiert Rechte und Lasten wie Hypotheken oder Wegerechte.
- Grundschuld: Ein Grundpfandrecht, das im Grundbuch eingetragen wird, um eine Finanzierung abzusichern. Es ermöglicht dem Kreditgeber, bei Zahlungsausfällen auf die Immobilie zuzugreifen.
- Grundsteuer: Eine jährliche Abgabe, die Eigentümer von Grundstücken und Immobilien an die Gemeinde entrichten müssen. Die Höhe richtet sich nach dem Einheitswert und dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde.
- Hypothek: Ein Grundpfandrecht an einer Immobilie, das als Sicherheit für ein Darlehen dient. Im Gegensatz zur Grundschuld ist die Hypothek eng an die zugrunde liegende Schuld gebunden.
- Maklerprovision: Die Vergütung, die ein Immobilienmakler für seine Vermittlungstätigkeit erhält. Die Höhe ist in der Regel verhandelbar und kann unterschiedliche Ansätze bei Miet- und Kaufverträgen haben.
- Mietspiegel: Eine Übersicht, die ortsübliche Vergleichsmieten für unterschiedliche Wohnlagen und -größen angibt. Der Mietspiegel dient als Orientierungshilfe bei der Festlegung eines angemessenen Mietpreises.
- Nutzfläche: Der Teil eines Gebäudes, der dem wirtschaftlichen Nutzen dient, beispielsweise Büroräume, Lagerräume oder Verkaufsflächen. Sie unterscheidet sich von der Wohnfläche, die ausschließlich Wohnzwecken dient.
- Teilungserklärung: Ein Dokument bei der Aufteilung von Eigentum an einer Immobilie (z .B. bei Eigentumswohnungen), das die Aufteilung in einzelne Sondereigentumseinheiten und das Gemeinschaftseigentum regelt.
- Verkehrswert: Auch als Marktwert bezeichnet, gibt er den Preis einer Immobilie an, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Er wird oft im Rahmen der Wertermittlung festgestellt.
- Vorkaufsrecht: Ein vertraglich oder gesetzlich eingeräumtes Recht, eine Immobilie vor anderen potenziellen Käufern zu erwerben, wenn diese verkauft werden soll. Es kann z.B. Städten oder Mietern eingeräumt werden.
- Wertermittlung: Der Prozess der Bestimmung des Marktwertes einer Immobilie. Verschiedene Verfahren wie das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren werden genutzt, um einen realistischen Wert zu ermitteln.
- Zwangsversteigerung: Ein gesetzlich geregeltes Verfahren, bei dem ein Grundstück oder eine Immobilie zur Begleichung von Schulden öffentlich versteigert wird. Es bietet Käufern die Möglichkeit, Immobilien oft unter Marktwert zu erwerben.
- Altbau: Ein Gebäude, das vor einem bestimmten historischen Zeitpunkt errichtet wurde, in der Regel vor dem Zweiten Weltkrieg. Altbauten zeichnen sich oft durch besondere architektonische Stilelemente aus, sind aber häufig sanierungsbedürftig.
- Baulast: Eintragung im Baulastenverzeichnis, die besondere Verpflichtungen eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde dokumentiert. Baulasten können z. B. Geh- und Fahrrechte, Stellplätze oder Abstandsflächen betreffen.
- Bestandsimmobilie: Eine bereits bestehende, fertiggestellte Immobilie, die im Gegensatz zu Neubauten bereits genutzt oder bewohnt wird. Zu den Bestandsimmobilien zählen sowohl private Wohnhäuser als auch gewerblich genutzte Gebäude.
- Denkmalschutz: Staatlicher Schutz von historisch wertvollen Gebäuden und Anlagen. Der Denkmalschutz unterliegt besonderen gesetzlichen Regelungen, die Erhaltungs- und Pflegemaßnahmen, oft aber auch Nutzungseinschränkungen vorsehen.
- Eigentümergemeinschaft: Die Gesamtheit der Eigentümer einer Wohnanlage oder eines Mehrfamilienhauses. Diese Gemeinschaft trifft wesentliche Entscheidungen über das Gemeinschaftseigentum, wie die Instandhaltung und Verwaltung des Gebäudes.
- Grunddienstbarkeit: Im Grundbuch eingetragenes Recht, das einem Grundstück zugunsten eines anderen Grundstücks bestimmte Nutzungsmöglichkeiten einräumt. Beispiele sind Wegerechte oder Leitungsrechte.
- Instandhaltungsrücklage: Von den Eigentümern einer Wohnungseigentümergemeinschaft gebildeter finanzieller Fonds zur Finanzierung künftiger Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum.
- Mietkauf: Konzept, bei dem der Mieter einer Immobilie die Möglichkeit hat, das Mietobjekt nach einer bestimmten Zeit zu kaufen. Ein Teil der Mietzahlungen kann auf den Kaufpreis angerechnet werden.
- Spekulationssteuer: Eine Steuer, die auf Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien erhoben wird, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen. Dies betrifft insbesondere private Spekulationsgeschäfte und soll kurzfristige Gewinnmitnahmen einschränken.
- Wohnflächenverordnung (WoFlV): Gesetzlicher Rahmen, der die Berechnung der Wohnfläche einer Immobilie regelt. Die Wohnflächenverordnung legt fest, welche Räume und Flächen wie zu berücksichtigen sind, z. B. Keller, Balkone und Dachschrägen.
JK Immobilien hilft Ihnen weiter
Mit unserem Immobilienlexikon möchten wir Ihnen dabei helfen, die oft komplexen Zusammenhänge und Begriffe der Immobilienwelt verständlich zu machen. Unser Bestreben ist es, Ihnen eine verlässliche Informationsquelle zu bieten, die Sie in jeder Phase Ihres Immobilienprojekts unterstützt.Sollten Sie spezifische Fragen haben oder eine persönliche Beratung wünschen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser erfahrenes und kompetentes Team steht Ihnen jederzeit zur Verfügung.