Tippgeber
Sie kennen jemanden, der sich von seinem Grundstück/ Objekt trennen oder eine Immobilie zur Vermietung anbieten möchte?
Vermitteln Sie einen Eigentümer an mich und es kommt anschließend zum Verkauf oder Vermietung des Objektes erhalten Sie, nach Provisionseingang, eine Tippgeberprovision. Diese beträgt 10 % der erzielten Nettoprovision, max. jedoch 256€.
Warum gerade 256€? Dieser Betrag ist für Sie als steuerfrei p.a., d.h. Sie müssen diesen Betrag nicht in der Steuer angeben ( § 22 Abs. 3 EStG )
Vorraussetzung für einen Tipp ist, dass Sie die Kontaktdaten des Eigentümers, sowie erste Informationen über das Objekt, unter Einhaltung des Datenschutzgesetzes, an mich weitergeben sowie das mir das Objekt bisher nicht bekannt ist.