1. Provisionsanspruch
2. Fälligkeit der Provision
3. Doppeltätigkeit
Der Makler darf auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig werden.
4. Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Dem Kunden ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und -informationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.
5. Kenntnis von Angeboten
Ist dem Kunden ein Angebot bereits bekannt, hat er dies unverzüglich, spätestens aber innerhalb 7 Tage nach Erhalt, schriftlich unter Angabe der Quelle anzuzeigen. Verstöße gegen diese Verpflichtung begründen einen Schadensersatzanspruch des Maklers.
6. Informationspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich zu informieren, falls er eine vermittelte und/oder nachgewiesene Gelegenheit zum Vertragsabschluss nicht wahrnehmen möchte.
7. Abschluss des Hauptvertrages
Der Kunde ist verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich über den Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren und eine Kopie des Vertrages zu übersenden.
8. Informationsgrundlagen und Prüfungsumfang
8.1 Die auf dem Portal zur Verfügung gestellten Informationen über die einzelnen Immobilien und deren Anbieter stammen ausschließlich von den jeweiligen Anbietern oder deren Auftraggebern, es sei denn, die jeweilige Information enthält den ausdrücklichen Hinweis auf einen anderen Ursprung.
8.2 Ziel des Informationsangebotes auf dem Portal ist es, die Nutzer über die Immobilienangebote von MAIBACH - Immobilien zu informieren und den Kontakt zum jeweiligen Anbieter zu ermöglichen. Ziel ist es dagegen nicht, die Richtigkeit der Angaben der Anbieter bzw. deren Auftraggeber, insbesondere der Verkäufer oder Vermieter zu überprüfen. Soweit daher nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, hat der Makler die Angaben zu den einzelnen Objekten nicht überprüft, sie stammen ausschließlich von den Anbietern.
8.3 Die darüber hinaus angebotenen Informationen zum Immobilienbereich allgemein stammen teilweise aus anerkannten Veröffentlichungen, Expertenmeinungen, Branchenstandards usw. Soweit der Ursprung oder der Autor der jeweiligen Information angegeben ist, ist dieser für den Inhalt verantwortlich. Der Makler macht sich diese Inhalte nicht zu eigen.
8.4. Der Makler bietet somit eine Plattform für die Informationseinstellung der MAIBACH - Immobilien. Soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet handelt es sich nicht um eigene Inhalte. Der Makler macht sich diese fremden Inhalte nicht zu eigen.
9. Haftung
9.1 Der Makler übernimmt daher keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der erhaltenen Objektangaben, sowie für sonstige Informationen Dritter, die als solche kenntlich gemacht sind. Eine Haftung des Maklers im Zusammenhang mit dem Inhalt solcher Informationen ist ausgeschlossen.
9.2 Die übrigen Inhalte dieser Webseiten werden sorgfältig erarbeitet und in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Gleichwohl können Fehler (z.B. technische Störungen, falsche Wiedergabe, Verfälschungen durch unbefugte Dritte usw.) auftreten. Der Makler übernimmt deshalb auch im übrigen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der auf diesen Seiten befindlichen Informationen.
9.3 Eine Haftung aus unterlassener oder fehlerhafter Beratung bzw. Aufklärung ist ausgeschlossen.
9.4 Der Makler übernimmt keine Haftung bei verspäteten Brief-, Paket-, Einschreibe- oder Expresssendungen, welche durch einen aus- führenden Dienstleister (Brief- und Paketzusteller) verursacht werden bzw. auf diesen zurückzuführen sind.
10. Optionale Mietausfallvereinbarung
Der Makler kann vor Beginn, eines von Ihm vermittelten Mietverhältnisses, dem Vermieter schriftlich eine Mietausfallvereinbarung zur Annahme anbieten. Die Abgabe eines solchen schriftlichen Angebots, liegt ganz im Ermessen des Maklers. Mündliche Abreden sind unwirksam.
11. Sonstiges
Alle auf unserer Internetseite befindlichen Fotos und Texte dürfen nur mit unserer schriftlichen Zustimmung verwendet , kopiert oder vervielfältigt werden.
12. Schlussbestimmungen
Emsdetten, den 01.05.2017, MAIBACH - Immobilien
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