Das im Jahr 1802 auf einem ca. 945m² großem Grundstück erbaute Gebäude, steht unter Denkmalschutz und wurde 2012 saniert und zu einer Gaststätte mit 66 Sitzpläze innen und 94 Außenplätze umgebaut. In den letzten 10 Jahren wurde die Immobilie regelmäßig renoviert. Zurletzt wurde eine neue Gasheizung verbaut.
Zum Verkauf steht die Immobilie inkl. Einrichtung. Der Verkauf erfolgt aus gesundheitlichen Gründen.
Wir laden Interessenten herzlich ein, sich selbst von dem einzigartigen Charme und den vielfältigen Möglichkeiten dieser Gaststätte zu überzeugen. Ein Objekt, das Vergangenheit und Zukunft auf ideale Weise verbindet und das Potenzial hat, zum kulinarischen Mittelpunkt in Tecklenburg zu werden.
Energieausweis
Art: es besteht keine Pflicht!
Die Immobilie befindet sich in Tecklenburg, einem Ort, der für sein historisches Stadtbild und seine kulturellen Angebote bekannt ist. Dies, kombiniert mit der attraktiven Lage der Gaststätte, verspricht sowohl für den Betreiber als auch für die Gäste ein einmaliges Erlebnis.
In unmittelbarer Nähe befindet sich die Burg Tecklenburg mit der bekannten Freilichtbühne.
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingung zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 2,38% auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung.
GELDWÄSCHE:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist MAIBACH IMMOBILIEN nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.